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Familienzusammenführung blaue Karte noch ohne Aufenthaltstitel (Gelesen: 965 mal)
Ugur
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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12.08.2022 um 00:26:44
 
Ich bin türkischer Staatsbürger mit blauer Karte und bin seit 4 Monaten in Deutschland. Noch habe ich meinen Aufenthaltstitel nicht erhalten. Den Termin für die Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde steht noch bevor.
Kann es sein, dass das Visum meiner Frau (die derzeit noch in der Türkei ist) erst bearbeitet wird, wenn ich meinen Aufenthaltstitel erhalten habe?
Wenn ja, kann es sein, dass es noch Monate dauert, weil das Aushändigen des Aufenthaltstitels bei meiner Ausländerbehörde derzeit mehrere Monate dauert?
Haben wir nicht das Recht einer "schnellen" Familienzusammenführung?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.08.2022 um 08:40:48
 
Ugur schrieb am 12.08.2022 um 00:26:44:
Kann es sein, dass das Visum meiner Frau (die derzeit noch in der Türkei ist) erst bearbeitet wird, wenn ich meinen Aufenthaltstitel erhalten habe?


Das ist nicht notwendig, vgl. Ziff. 29.1.2.2 VwV-AufenthG:

Wenn der Ausländer, zu dem der Nachzug stattfindet, im Besitz eines nationalen Visums ist und in Aussicht steht, dass ihm im Inland auf seinen Antrag hin eine Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden wird, kann auch dem Nachziehenden bereits ein Visum erteilt werden.

Das gilt auch natürlich für eine Blaue Karte. Insoweit besteht kein Hindernis.

Ugur schrieb am 12.08.2022 um 00:26:44:
Haben wir nicht das Recht einer "schnellen" Familienzusammenführung?

Es hätte die Möglichkeit bestanden, das Visum auch ohne Zustimmungserfordernis der ABH und damit schneller zu erhalten. Dafür hätten die Visumanträge in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden müssen. Zeitlicher Zusammehang bedeutet nicht Antragstellung am gleichen Tag, es reicht, wenn zu erwarten ist, dass eine gemeinsame Einreise erfolgen wird. Eine gemeinsame Einreise liegt auch dann vor, wenn die Einreise nicht am gleichen Tag, sondern in der Geltungsdauer des erteilten Einreisevisums der Fachkraft, somit in der Regel innerhalb von drei Monaten, erfolgen soll.

Das ist euch wohl entgangen. Daher wird die Zustimmung der ABH nowendig sein. Wie lange das dauert, könntet ihr erfragen.
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« Zuletzt geändert: 12.08.2022 um 08:53:22 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.08.2022 um 13:53:55
 
Zitat:
in der Geltungsdauer des erteilten Einreisevisums der Fachkraft, somit in der Regel innerhalb von drei Monaten,

Das sollten dann i.d.R. sechs Monate sein!
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Ugur
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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Antwort #3 - 15.08.2022 um 10:12:46
 
Ich danke Ihnen allen für die Beantwortung meiner Fragen.   Smiley Smiley
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