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Asyl nach Einreise mit Schengen-(Besucher)Visum (Gelesen: 4.069 mal)
Geeko
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i4a rocks!


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11.08.2022 um 13:35:39
 
Hallo,

mein Cousin, welcher schon viele Male zu besuch in DE war, befindet sich aktuell wieder hier in DE zu besuch.
Eingereist ist er mit einem Schengen-(Besucher)Visum (gültig 5 Jahre). Ich habe dafür die VE zur Verfügung gestellt.

Nun möchte er Asyl beantragen, da sich in seinem Heimatland die Lage für ihn negativ verändert hat. Genaueres weiß ich auch nicht.

Werden kosten entstehen, die ich als Verpflichtungsgeber tragen muss?
Kann ich diese minimieren, wenn er z.B. bei mir wohnt?

Vielen Dank.
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lottchen
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Antwort #1 - 11.08.2022 um 13:42:28
 
Geeko schrieb am 11.08.2022 um 13:35:39:
Werden kosten entstehen, die ich als Verpflichtungsgeber tragen muss?

Na sicher. Was glaubst Du denn wozu Du sonst eine VE abgegeben hast?

Geeko schrieb am 11.08.2022 um 13:35:39:
Kann ich diese minimieren, wenn er z.B. bei mir wohnt?

Meines Wissens nicht, da Asylbewerbern der Wohnort ja zugewiesen wird. Aber versuchen kann man es ja (das anzubieten).

Ist Deinem Cousin klar, dass er Dich mit diesem Antrag u.U. finanziell ruiniert?

https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Ressourcen/Amt%20f%C3%BCr%20Zuwander...
Hier mal als Beispiel der VE-Antrag von Steinfurt.

Auszug:
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat, im Hotel oder in einer durch öffentlich-rechtlichen Träger gestellten Unterkunft) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen....
Die Verpflichtung erlischt nicht vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren, wenn ein Asylverfahren angestrengt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes positiv abgeschlossen bzw. wenn ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird.
Für Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen (vgl. § 66 Abs. 1 AufenthG), haftet der Verpflichtungserklärende zeitlich unbegrenzt.

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Geeko
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Antwort #2 - 11.08.2022 um 13:47:37
 
Kann man ungefähr sagen, wie hoch die Kosten sein werden? Best - to - Worst Case?
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lottchen
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Antwort #3 - 11.08.2022 um 13:52:01
 
Im Worst Case wirst Du einen Anwalt brauchen der versucht, Dir die Kosten oder Teil davon vom Hals zu schaffen. Es gibt Möglichkeiten (davon wurde hier auch schon berichtet), aber das ist schwierig und stark einzelfallbezogen.
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Geeko
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Antwort #4 - 11.08.2022 um 14:30:36
 
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich werde dann mal versuchen, ihm Alternativen ans Herz zu legen.

Viele Grüße!
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lottchen
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Antwort #5 - 11.08.2022 um 14:37:46
 
Vielleicht kann er eine Migrationsberatung in Anspruch nehmen.
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Geeko
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Antwort #6 - 11.08.2022 um 14:53:31
 
Diese Beratung soll Starthilfe für das Einleben geben, richtig?

Sollte er kein Asyl beanspruchen, möchte er ein Ausbildungsvisa (zum Alten-/Krankenpfleger) versuchen zu erhalten. Aber dazu müsste er in sein Heimatland zurück und das möchte er Stand jetzt vermeiden..

Für das Ausbildungsvisa sind Deutschkenntnisse vorhanden. Er war/ist Reiseführer für deutschsprachige Touristen. Und wohnen könnte er bei mir.

Meine Frage ging hauptsächlich um die entstehenden Kosten während des Asylverfahrens für mich als VE-Geber. Sprechen wir hier von >10.000 €, oder "nur" bis hohe vierstellige Beträge?
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reinhard
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Antwort #7 - 11.08.2022 um 15:14:42
 
Bei den Kosten eines Asylverfahrens kommt es auch auf die Praxis des Bundeslandes an. Nach dem Antrag gibt es zunächst eine Wohnverpflichtung in der Landesunterkunft, die kann durchaus sechs Monate dauern. Da bist Du vermutlich mit 3.000 bis 4.000 Euro im Monat dabei, da es viel Personal gibt, das bezahlt werden muss.

Und dann kommt es darauf an, ob er eine Erlaubnis zum Wohnen erhält. Ob er bei Dir wohnen kann, hängt auch davon ab, ob das Asylverfahren in Deinem Bundesland abgewickelt wird. Dazu müsstest Du das Herkunftsland sagen.

Und später hängt es vom Ausgang des Asylverfahrens ab, ob es weiter Geld kostet oder nicht. Bei positivem Ausgang darf er eben auch arbeiten, darf auch einen subventionierten Sprachkurs besuchen.
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deerhunter
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Antwort #8 - 11.08.2022 um 16:04:33
 
Geeko schrieb am 11.08.2022 um 14:53:31:
Meine Frage ging hauptsächlich um die entstehenden Kosten während des Asylverfahrens für mich als VE-Geber. Sprechen wir hier von >10.000 €, oder "nur" bis hohe vierstellige Beträge? 


Es werden i.d.R. deutlich über 10.000 Euro werden...3 - 4tsd € pro Monat und das über einen nicht definierten Zeitraum. Sollte dann noch eine größere Krankheit dazu kommen, wird es weit teurer.
Gehe also von eher 30.000 + x € aus, wobei x hier unendlich sein kann.
Einen Bekannten von mir hat es alles gekostet was er hatte + eine Privatinsolvenz
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Geeko
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Antwort #9 - 11.08.2022 um 16:21:36
 
Vielen Dank für die Antworten.

Herkunftsland ist Sri Lanka.
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reinhard
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Antwort #10 - 11.08.2022 um 16:42:48
 
Geeko schrieb am 11.08.2022 um 16:21:36:
Herkunftsland ist Sri Lanka.



Sri Lanka wird in Baden-Württemberg bearbeitet. Dort besteht dann auch eine Wohnverpflicht, zunächst in der Erstaufnahme.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 12.08.2022 um 09:48:31
 
Geeko schrieb am 11.08.2022 um 13:35:39:
Nun möchte er Asyl beantragen, da sich in seinem Heimatland die Lage für ihn negativ verändert hat. Genaueres weiß ich auch nicht.

Geeko schrieb am 11.08.2022 um 16:21:36:
Herkunftsland ist Sri Lanka.

Da ich erst kürzlich von einem längeren Aufenthalt in Sri Lanka zurück gekommen bin, habe ich die dortigen derzeitigen Turbulenzen hautnah mitbekommen. Im Wesentlich beschränken sich die Unannehmlichkeiten auf mangelnde Versorgung mit Kraftstoffen und Gas mit denen in den meisten Haushalten gekocht wird. Eine erhebliche Teuerung von Lebensmitteln ist, so wie in Deutschland auch, ebenfalls zu beobachten. Das mag zwar alles etwas unangenehm und beschwerlich sein, aber einen triftigen Grund deshalb politisches Asyl in Deutschland zu beantragen, vermag ich trotzdem nicht erkennen.
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Antwort #12 - 12.08.2022 um 10:08:41
 
Natürlich finden jetzt des Öfteren Demonstration statt, die bedauerlicherweise auch in Gewaltausbrüchen und Brandstiftungen öffentlicher Gebäude eskalieren, die dann natürlich auch robuste Polizeieinsätze nach sich ziehen. Wer sich aber an diesen Gewaltexzessen nicht beteiligt, wird auch nicht von der Polizei behelligt.

Friedliche Demonstranten haben nichts zu befürchten und werden von der Polizei nicht verfolgt. Ein Teil meiner Familienangehörigen waren/sind mehrfach an solchen Demonstrationsmärschen beteiligt gewesen und hatten keine Probleme mit der Polizei.

Als Ausländer steht es mir natürlich nicht zu, mein Missfallen an der dortigen Politik kund zu tun und habe mich deshalb von solchen Ansammlungen ferngehalten.

Die lokalen Medien melden:
Weitere spontane lokale Proteste sind im ganzen Land nicht auszuschließen. Dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.

Die aktuelle Wirtschaftskrise führt trotz zeitweiliger Besserungen weiterhin zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoffen,
Medikamenten und anderen Gütern (u.a. Grundnahrungsmittel, Rationierung bei Einkäufen). Die lokalen Behörden verordnen
regelmäßig die Rationierung von Strom, sodass es zu längeren Stromunterbrechungen kommt.

Spontane lokale Proteste sind jederzeit im ganzen Land möglich. Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anhängern der
buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Auch dabei kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.


Die Meldungen in den Medien decken sich mit den Berichten meiner Familienangehörigen, mit denen ich fast täglich - per Telefon und E-Mail - kommuniziere.
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« Zuletzt geändert: 12.08.2022 um 10:18:46 von Saxonicus »  

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Tippi
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Antwort #13 - 16.08.2022 um 19:49:16
 
@
Saxonicus

Vielen Dank für die Auslandsberichte ..... dies bringt den TS jetzt
genau wie weiter?
(Antwort nicht erwünscht .... war rein rhetorisch)

Griesgrämig
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Geeko
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Antwort #14 - 17.08.2022 um 07:37:49
 
Danke für die Rückmeldungen.

Auch an die Auslandsberichte Zwinkernd

Ich konnte meinen Cousin mit diesem Thread erstmal zur Rückreise überreden.

Vielen Dank und beste Grüße
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