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Familienzusammenführung / Ehegattennachzug (Gelesen: 8.906 mal)
Cherti
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.08.2022 um 10:48:27
 
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe das sie uns helfen können.

Meine Verlobte lebt in Spanien. Sie kommt ursprünglich aus Venezuela und befindet sich aktuell im Asylverfahren (internationaler Schutz) in Spanien (bereits seit 2 Jahren).

Ich selber bin deutscher Staatsbürger.

Wir werden in Spanien heiraten und möchten dann ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen.

Meine Verlobte hat bereits das Deutsch A1 Zertifikat. Und nach der Eheschließung wird meine Krankenversicherung sie in die Familienversicherung aufnehmen.

Unser Problem ist, das meine Verlobte keinen venezolanischen Pass hat, da sie diesen Pass verloren hat. Den Verlust des Passes hat sie bei der spanischen Polizei gemeldet und seit vielen Monaten versucht sie einen neuen Pass zu beantragen.

Leider funktioniert das entsprechende online System (Saime) nur seehr eingeschränkt und nach vielen Monaten konnte meine Verlobte endlich einen Termin für den Passantrag beantragen und den Pass bezahlen (200$).

Bisher wurde ihr noch kein Termin zugewiesen und dies kann durchaus noch viele Monate dauern.

Bis meine Verlobte ihren neuen Pass in den Händen hält, könnten durchaus noch 1 bis 2 Jahre vergehen. Leider funktioniert die venezolanische Bürokratie nicht so wie bei uns.

Das würde bedeuten das wir weitere 1 bis 2 Jahren warten müssen, bis wir ein Visum für meine Ehefrau beantragen können.

Gibt es eine alternative Möglichkeit die Identität meiner Ehefrau nachzuweisen und ein Visum zu beantragen (Geburtsurkunde, nationaler Ausweis, Bestätigung das der Pass bearteitet wird)?

Natürlich können wir den pass nachreichen, sobald meine Ehefrau diesen erhalten hat, aber es ist einfach schrecklich wenn wir verheiratet sind und trotzdem nicht zusammenleben dürfen.

Wir kämpfen bereits über 2 Jahre dafür das wir heiraten und zusammenleben dürfen.

Wir sind für jede Information, Hilfe oder Ratschlag dankbar.
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Cherti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.08.2022 um 11:11:05
 
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber meine Verlobte ist mit ihrem Pass legal in Spanien eingereist und hatte mit diesem Pass den Antrag auf internationalen Schutz in Spanien gestellt. Von diesem Pass hat sie aber nur noch ein PDF-Dokument (damals hatte sie den Pass eingescannt). Verloren hat sie ihren Pass Anfang 2022.
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Antwort #2 - 06.08.2022 um 14:14:58
 
Euch könnte in dieser Hinsicht § 7 Abs. 1 AufenthV helfen:

Im Ausland darf ein Reiseausweis für Ausländer ohne elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, um dem Ausländer die Einreise in das Bundesgebiet zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines hierfür erforderlichen Aufenthaltstitels vorliegen.

Den Antrag müsste deine Ehefrau in spe zusammen mit dem für das Visum stellen, die entsprechenden Nachweise einreichen und dann auf das Beste hoffen.

Wird der Reiseausweis für Ausländer unter diesen Voraussetzungen erteilt, dürfte deine Ehefrau damit einreisen und ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik nehmen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.08.2022 um 15:42:53
 
Vielen Dank für die Antwort. Das macht uns Hoffnung.

Im Moment warten wir noch auf den Hochzeitstermin. Nach langem hin und her und einem langen Weg um die benötigten Dokumente zu organisieren (Venezuela / Spanien / Deutschland), konnten wir bei meinem letzten Besuch in Spanien schon mal das Interview zur Eheschießung mit unseren 2 Trauzeugen machen. Wir heiraten dort vor einem Notar. Uns fehlte nur noch ein Dokument, welches wir vor einigen Tagen nachreichen konnten. Wir hoffen das uns nun nichts mehr im Wege steht und wir endlich heiraten können. Es ist ein sehr emotionaler Moment.

Allerdings hat meine Verlobte demnächst den nächsten Termin bei der Ausländerbehörde in Spanien und wir wissen nicht ob sie dort eine Aufenthaltserlaubnis bekommt oder nicht. Wir hoffen einfach auf das Beste, denn ich glaube ohne einen legalen Aufenthalt in Spanien kann meine Verlobte auch kein Visum beantragen.

Es scheint sehr schwierig zu sein einen Termin für den Visumsantrag zu bekommen, denn dieser kann nur in Madrid bei der deutschen Botschaft gemacht werden und bisher sind keine Termine verfügbar.

Können Sie uns näher erläutern wie dieser Prozess "Reiseausweis für einen Ausländer" funktioniert? Gibt es dafür ein Formular? Welche Dokumente werden benötigt?

Ich entschuldige mich schon einmal vorab für die vielen Fragen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.08.2022 um 16:16:32
 
Cherti schrieb am 06.08.2022 um 15:42:53:
Können Sie uns näher erläutern wie dieser Prozess "Reiseausweis für einen Ausländer" funktioniert? Gibt es dafür ein Formular? Welche Dokumente werden benötigt?


Man braucht das selbe, was man für einen deutschen Reisepass braucht. Ein spezielles Formular existiert auch nicht, es reicht ein eindeutig formulierter Antrag gerichtet auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.

Um es vorweg zu sagen, so etwas wird nicht einfach ausgestellt. Um vorbereitet zu sein, muss der Antrag auch entsprechend begründet werden. Vorliegend geht um die Führung bzw. Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu einem Deutschen, die unter besonderen grundrechtlichen Aspekten (Art. 6 Abs. 1, 11 Abs. 1 GG) Schutz verdient. Insbesondere kannst du als Deutscher nicht auf das Ausland als Ort zur Führung der Ehe verweisen werden. Zwar ist das Visumverfahren an sich verhältnismäßig, jedoch darf es keine zu lange Trennung versursachen. Analog zu der Rechtsprechung zum Sprachnachweis (Bemühungen von mehr als einem Jahr sind nicht mehr zumutbar) geht hier auch um die Erlangung eines Reisepasses und die zumutbare Dauer einer Trennung durch das Visumverfahren. Deine Frau hat mit der Antragsstellung das ihr zumutbare erfüllt, die lange Bearbeitungsdauer der venezolanischen Behörden - was ggf. auch anhand Informationen des AA nachgeprüft werden könnte - laut deinen Angaben von einem Jahr oder mehr, wäre analog zu der genannten Rechtsprechung zum Sprachnachweis nicht mehr zumutbar. Dies würde für sich genommen die Ausstellung eines Reiseausweises zwecks Ermöglichung der Einreise erlauben.

Diesbezüglich sollte man sich frühzeitig mit der Botschaft in Madrid in Verbindung setzen, über die "normale" Terminvereinbarung sollte das aufgrund des Einzelfalls nicht laufen.
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Antwort #5 - 21.09.2022 um 16:01:59
 
Update:

Wir konnten nun endlich in Spanien heiraten. Es war ein sehr schöner Moment.
Im Moment warten wir darauf das unsere Ehe endgültig in Spanien registriert ist und wir eine internationale Eheurkunde erhalten.

Leider gibt es auch schlechte Nachrichten, da der Antrag auf internationalen Schutz meiner Ehefrau in Spanien abgelehnt wurde.

Im Moment hat sie weder einen Pass noch einen Ausländerausweis (N.I.E.) in Spanien.

Dies erschwert unsere Situation unglaublich und wir wissen nicht was wir als nächstes tun können.
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Antwort #6 - 21.09.2022 um 18:02:56
 
Nachtrag:

Meine Frau hat folgende Dokumente:

- Staatsangehörigkeitsnachweis (ausgestellt vom venezolanischen Konsulat)
- Nachweis das der Pass in Bearbeitung ist  (ausgestellt vom venezolanischen Konsulat)
- Venezolanischer Ausweis (das ist so etwas wie unser Personalausweis, National)
- Venezolanische Geburtsurkunde
- Konsularische Registrierung in Madrid
- Meldebescheinigungen über mehr als 2 Jahre in Spanien
- PDF-Dokument des alten Passes (eingescannt, ist bereits abgelaufen)
- Mietvertrag in Spanien
- Telc Sprachzertifikat "Start Deutsch 1" (A1)
- Notariell Beglaubigte Kopie der spanischen N.I.E (das original wurde bei der Ablehnung des "Asyl-Antrag" eingezogen)
- Strafregister aus Spanien und Kolumbien (Polizeiliches Führungszeugnis, ein weiteres aus Venezuela werden wir demnächst erhalten)

Wir haben sämtliche E-Mails aufgehoben, die wir mit dem Konsulat usw. ausgetauscht haben, wegen dem Pass usw.

Meine Krankenversicherung würde meine Frau in meine Familienversicherung aufnehmen, wenn wir die Eheurkunde erhalten haben.
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Antwort #7 - 21.09.2022 um 18:34:22
 
Mit Heirat ist deine Ehefrau jetzt ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers in Spanien. Wie lange bist du schon in Spanien?
Vielleicht könnte man jetzt einen Rückkehrerfall nach Freizügigkeitsrecht ins Spiel bringen und dann braucht es kein Visa.
Das Problem mit dem Pass besteht dann aber immer noch.
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Cherti
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Antwort #8 - 21.09.2022 um 18:44:59
 
Ich lebe nicht in Spanien, ich lebe in Deutschland. Ich besuche meine Frau so oft ich kann in Spanien, in diesem Jahr zum Beispiel bisher 5 Mal.

Aber ich lebe und arbeite in Deutschland, weil ich hier 3 Kinder habe und eins dieser Kinder bei mir lebt.

Ansonsten würde ich (vorübergehend) in Spanien leben, aber dann müsste ich mich zwischen meinen Kindern und meiner frau entscheiden.
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Antwort #9 - 21.09.2022 um 21:03:31
 
Für einen Rückkehrerfall bräuchtest du einen belegbaren Aufenthalt von länger 3 Monaten in Spanien.
Wenn das nicht geht müsste man sich überlegen, ob man einen Grenzgängerfall basteln kann. Sprich Lebensmittelpunkt in Spanien, Arbeiten in Deutschland und einmal im Monat zurück zum Lebensmittelpunkt in Spanien.
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Antwort #10 - 21.09.2022 um 22:17:07
 
mgb schrieb am 21.09.2022 um 21:03:31:
Wenn das nicht geht müsste man sich überlegen, ob man einen Grenzgängerfall basteln kann. Sprich Lebensmittelpunkt in Spanien, Arbeiten in Deutschland und einmal im Monat zurück zum Lebensmittelpunkt in Spanien.


Mit einem in Deutschland beim OP lebenden Kind dürfte allerdings der Lebensmittelpunkt in Spanien eher unglaubwürdig sein ... wie alt ist denn das Kind, Cherti?
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Antwort #11 - 22.09.2022 um 06:33:23
 
Im Freizgigkeitsrecht spielt das Kind in Deutschland keine Rolle.
Das Problem ist wie man den Grenzgängerstatus hinbekommt.
Hier im Forum gab es schon mal einen ähnlichen Fall mit Zypern. Da wurde aber nicht berichtet wie die Sache ausgegangen ist.
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Cherti
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Antwort #12 - 22.09.2022 um 10:54:13
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Das Kind das bei mir lebt ist 14 Jahre alt.

Meine Frau versucht in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung zu bekommen (Arraigo para la Formación).

Das ist eine neue Art der Aufenthaltserlaubnis.

Wenn sie diese Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, könnte sie auch nach Deutschland reisen (wenn sie einen Pass hätte).

Aber für ein Visum zur Familienzusammenführung / Ehegattennachzug würde der Pass immer noch fehlen. Und Venezuela ist bei der Passerstellung (in diesem ganzen Prozess) sehr sehr langsam. Manche Menschen bekommen ihren Pass überhaupt nicht, obwohl sie ihn bezahlt haben, oder sie müssen 1 bis 2 Jahre warten. Seit dem 19. Juli wartet sie darauf einen Termin für einen Passantrag im Konsulat zu bekommen.

Wir haben diverse Dokumente die ihre Identität nachweisen (wie zuvor erwähnt), aber leider keinen Pass.

Ich weiß das der einfachste Weg wäre, wenn ich mich in Spanien anmelden würde, dort für eine gewisse Zeit leben würde und dadurch die EU-freizügigkeit nutzen könnte, denn dann könnte ich später meine Frau einfach mit nach Deutschland nehmen, ohne den Visumsprozess.

Aber hierbei kommt das Problem zum tragen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt, meine Kinder, meinen Job in Deutschland habe.

In diesem Jahr habe ich sie im April, Mai, Juli, August und September besucht. Jetzt fange ich einen neuen Job an und hoffe das ich wenigstens im Dezember zu ihr fliegen kann.

Wir haben so viel Kontakt miteinander wie es möglich ist, im Moment läuft der Videochat 24 Stunden am Tag. Wir stehen morgens gemeinsam per Whatsapp Videochat auf und frühstücken zusammen, dann wechseln wir zu Google-Meet und verbringen gemeinsam den Tag miteinander. Abends sehen wir "gemeinsam" Netflix oder Amazon,... sie guckt ihre Serien und ich meine und Nachts gehen wir gemeinsam per Whatsapp Videochat schlafen, der Chat läuft dann bis zum nächsten Morgen.

Es ist schön das es heute diese Möglichkeiten gibt, aber es ist schrecklich das man den Menschen den man liebt nicht in den Arm nehmen kann usw.

Das belastet uns sehr und wir suchen jeden Tag nach einer Lösung, denn alles was wir wollen ist ein gemeinsames Leben.

Es tut mir leid, wenn ich ein bisschen emotional geworden bin, aber es ist ein emotionales Thema.




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Antwort #13 - 22.09.2022 um 11:17:04
 
Vielleicht solltest du eine Rechtsberatung bei einem guten Fachanwalt für Ausländerrecht einholen.
Eine andere Idee wäre die Migrationsberatung von der jeweiligen Stadt, Caritas oder was es sonst da so gibt.
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Antwort #14 - 22.09.2022 um 11:33:18
 
Cherti schrieb am 22.09.2022 um 10:54:13:
Ich weiß das der einfachste Weg wäre, wenn ich mich in Spanien anmelden würde, dort für eine gewisse Zeit leben würde und dadurch die EU-freizügigkeit nutzen könnte, denn dann könnte ich später meine Frau einfach mit nach Deutschland nehmen, ohne den Visumsprozess.

Das ändert aber auch nichts daran, dass sie einen Paß benötigt.

Solange sie einen legalen Aufenthalt in Spanien hat (klagt sie gegen die Ablehnung des internationalen Schutzes, ist sie damit legal in Spanien) sehe ich keine großen Probleme bei der Familienzusammenführung (A1 hat sie?). Aber sie braucht einen Paß oder Paßersatz...
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Antwort #15 - 22.09.2022 um 12:59:45
 
mgb schrieb am 22.09.2022 um 11:17:04:
Vielleicht solltest du eine Rechtsberatung bei einem guten Fachanwalt für Ausländerrecht einholen.
Eine andere Idee wäre die Migrationsberatung von der jeweiligen Stadt, Caritas oder was es sonst da so gibt.


Besser wäre, sie sucht eine Beratungsstelle in Spanien. Wenn sie dort erstmal einen Aufenthalt bekommt, kann sie in Ruhe weiter suchen, welche Möglichkeiten sie hat. Sie kann dann z.B. einen Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft stellen.
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Antwort #16 - 24.09.2022 um 10:54:21
 
Hallo zusammen,

ja klar. Sie war bei zwei Anwälten, die haben ihr geraten keinen Einspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz zu machen, da dieser Prozess sehr langwirig ist und der Ausgang negativ sein kann. Es könnte sein das sie dannach Ausreisepflichtig wird.

Sie haben ihr geraten erstmal nichts zu unternehmen, sondern auf eine andere Art der Aufenthaltsgestattung zu warten. Zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis um eine Ausbildung anzufangen, weil man die Aufenthaltserlaubnis sehr schnell erhalten kann.
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Antwort #17 - 24.09.2022 um 15:00:38
 
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Es ist ja so das ihr eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien im Moment fehlt, aber sie bereits seit über 2 Jahren einen registrieren Wohnsitz in Spanien hat.

Und das sie keinen venezolanischen Pass hat, aber sie irgendwann (in 1,2 oder 3 Jahren vielleicht einen bekommt).
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Antwort #18 - 24.09.2022 um 15:50:31
 
Cherti schrieb am 24.09.2022 um 15:00:38:
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Nein, warum auch? Sie ist ja keine Deutsche, deshalb dürfte ihr die Deutsche Botschaft auch keine Pass ausstellen
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Antwort #19 - 24.09.2022 um 16:40:57
 
Cherti schrieb am 24.09.2022 um 15:00:38:
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Sie muss den Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweis (Passersatz, nicht Ersatzpass) jedenfalls gründlich prüfen.

Als erstes gilt nach § 7 Abs. 1  AufenthV, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels vorliegen müssen. Deine Frau erfüllt jedenfalls Voraussetzungen des §§ 28 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1, Satz 5, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (Ehe und Sprachkenntnisse A1). Ihre Identiät ist geklärt, auf die Sicherung des Lebensunterhalts kommt es nicht an. Es fehlt nur am hier überbrückbaren fehlenden Pass.

Nach § 5 Abs. 1 AufenthV, auf den § 7 Abs. 1 im Übrigen verweist, kann(!) einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Deine Frau hat soweit ersichtlich einen ordnungsgemäßen Antrag bzw. Terminanfrage bezüglich der Ausstellung eines Passes gestellt. Das Problem liegt an der langen Bearbeitungsdauer der venezolanischen Behörden (die dortigen Probleme wurden auch schon medial thematisiert, und können auch vom AA geprüft werden), worauf sie allerdings keine Einfluss hat. Hier stellt sich dann die Frage, was noch als zumutbar gelten kann. Es insoweit zu berücksichtigen, dass eure Ehe Schutz nach dem Grundgesetz genießt und dass du als Deutscher nicht darauf verwiesen kannst, die Ehe in Spanien oder sonst wo im Ausland zu leben. Insbesondere hier sogar aufgrund der Bindung zu deinen Kindern in Deutschland.

Es ist also darauf abzustellen, welche Verzögerung des Nachzugs aufgrund des fehlenden Passes noch als zumutbar gilt. Für den Sprachnachweis hat das BVerwG seinerzeit ausgeführt:

Die Grenze zwischen Regel- und Ausnahmefall ist nach der Überzeugung des Senats bei einer Nachzugsverzögerung von einem Jahr zu ziehen.

Ist also jetzt schon absehbar, dass die Ausstellung eines Passes durch die venzolanischen Behörden länger als ein Jahr dauern wird, ob deine Frau das ihr zumutbare getan hat (Nachweise!), dann kann das zum Sprachnachweis gesagte auch analog auf den fehlenden Pass angewandt werden mit der Folge, dass ein Reiseausweis für Ausländer zu erteilen wäre.
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Antwort #20 - 24.09.2022 um 19:11:47
 
deerhunter schrieb am 24.09.2022 um 15:50:31:
Nein, warum auch? Sie ist ja keine Deutsche, deshalb dürfte ihr die Deutsche Botschaft auch keine Pass ausstellen


Möglich ist es. Es geht hier um den "grauen Ausländerpass". So etwas kann eine Botschaft im Ausnahmefall ausstellen, um ein Visum kleben zu können.
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Antwort #21 - 24.09.2022 um 20:05:02
 
reinhard schrieb am 24.09.2022 um 19:11:47:
Möglich ist es. Es geht hier um den "grauen Ausländerpass". So etwas kann eine Botschaft im Ausnahmefall ausstellen, um ein Visum kleben zu können.


Ja, aber doch nicht in einem solchen Fall....oder? Sie bekommt ja einen orginalen Nationalpass, es dauert nur
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Antwort #22 - 25.09.2022 um 09:43:49
 
Dauert nur reicht nicht, die FZF wäre damit auf unbestimmte Zeit vertagt und das geht nicht.

Es ist auch nicht als Dauerzustand vorgesehen, die Frau muss sich weiterhin um einen Nationalpass kümmern. Es geht nur um die Einreise und den ersten Aufenthalt.
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Antwort #23 - 25.09.2022 um 12:56:29
 
Ja genau. Wir möchte die FZF natürlich so schnell wie möglich durchführen und endlich ein normales gemeinsames Familienleben führen, eine gemeinsame Zukunft aufbauen und ein gemeinsames Zuhause haben.

Aber wir werden weiterhin uns darum bemühen den Pass zu bekommen, dass ist selbstverständlich, denn wir wünschen uns eine sicheren Status hier in Deutschland.

Es geht einfach erstmal um die Einreise und darum die Zeit zu überbrücken, bis der Pass da ist.
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Antwort #24 - 25.09.2022 um 13:29:58
 
Wer etwas zum Problem mit venezolanischen Pässen sucht, wird auch fündig (vgl. https://www.emnnetherlands.nl/sites/default/files/2020-07/Venezolaanse%20paspoor... und https://www.derbund.ch/kein-neuer-pass-unter-dieser-nummer-624651623399). Das AA wird in seinem Länderbericht auch entsprechendes geschrieben haben. Die Probleme sind durchaus bekannt, einige EU-Länder verzichten ja mittlerweile sogar die Forderung nach einem gültigen Pass wie aus dem niederländischen Dokument hervorgeht.

Stellt also einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer. Das ist eine rechtssichere, erlaubte Vorgehensweise.
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Antwort #25 - 25.09.2022 um 16:05:38
 
Zitat:
Stellt also einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer. Das ist eine rechtssichere, erlaubte Vorgehensweise. 

Stellt diesen Antrag gemeinsam mit einem Visumantrag!

Nur so kann geprüft werden, ob alle sonstigen Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #26 - 26.09.2022 um 16:38:33
 
Wir danken euch allen für eue hilfreichen Antworten.

Im Moment warten wir darauf das unsere Eheschließung endgültig in Spanien registriert ist.

Wir haben vor einem Notar geheiratet, da die Standesämter in Spanien völlig überlastet sind.

Allerdings muss man nach der Eheschließung diese beim "Registro civil" registrieren lasse.

Und dort brauchen sie wirklich sehr lange für diesen Prozess, mindestens einen Monat und wenn wir Pech haben noch viel länger.

Im Grunde genommen wird dadurch der Zeitgewinn, den wir durch die Eheschließung bei einem Notar gewonnen hatten, wieder aufgebraucht.

Aber ohne die Registrierung der Ehe und einer entsprechenden internationalen Eheurkunde, können wir absolut nichts machen. weinend
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Antwort #27 - 23.10.2022 um 11:37:04
 
Bisher hat sich noch nicht viel Neues ergeben, außer das wir darüber informiert wurden, dass grundsätzlich keine Möglichkeit besteht eine Ausnahme von der Passpflicht zu prüfen.

Begründet wird dies damit das immernoch regelmäßig neue Reisepässe von den venezolanischen Auslandsvertretungen in Spanien ausgestellt werden und das eine Wartezeit von 9 Monaten (Start der Bemühungen um einen neuen Pass, Feb 2022) nicht unüblich sind im Kontext von Venezuela.

Leider ist es so, dass bisher nicht einmal ein Termin für den Passantrag erteilt wurde. Aber das zuständige venezolansiche Konsulat ist der Meinung das Passanträge in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden.

Wir haben keine Ahnung was wir noch tun können und sind sehr traurig, da so unsere gemeinsame Zukunft hier in Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

Hinzu kommt das die Situation meiner Ehefrau in Spanien nicht wirklich gut ist, da ihr Antrag auf humantären Schutz dort abgelehnt wurde und sie sich jetzt in einer strittige Verwaltungsbeschwerde befindet, sprich sie hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Im Zeitraum dieses Verfahrens (durchaus 1 Jahr) darf sie nicht arbeiten. Außerdem hat sie zur Zeit keinen Nachweis (Ausweisdokument) das sie sich legal im Land aufhält.

Es könnte so einfach sein, da sie hier ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat und nur weil sie die Passpflicht nicht erfüllen kann (ohne das sie daran eine Schuld trägt), kein Antrag auf eine Visum zum Ehegattennachzug stellen kann.

Im Moment sind wir damit beschäftigt alle Bemühungen um einen Pass zu bekommen zu dokumentieren.

Ich habe dies im Internet gefunden:

Ausstellung eines Ausweisersatzes bei Ausnahmen von der Passpflicht
Ausländern, die keinen Pass oder Passersatz besitzen, und bei denen vom Regelerfordernis der Erfüllung der Passpflicht abgesehen wird, soll bei Vorliegen der Voraussetzungen i. d. R. (§ 5 Absatz 3 Satz 1) ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wobei die Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung nach Absatz 3 unberührt bleiben. Wenn die Voraussetzungen der Ausstellung eines Passersatzes nach der AufenthV erfüllt sind, ist vorrangig ein solcher Passersatz zu beantragen, sofern ein Pass oder Passersatz des Herkunftsstaates nicht in zumutbarer Weise zu erlangen ist. Mit dem Passersatz nach der AufenthV wird die Passpflicht nach § 3 Absatz 1 unmittelbar erfüllt.

Müssen wir also einen Antrag auf einen Ausweisersatz oder auf einen Reisepass für Ausländer stellen?
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Antwort #28 - 23.10.2022 um 13:19:34
 
OK, letzte Antwort hier, weil eigentlich schon alles gesagt wurde:

Cherti schrieb am 23.10.2022 um 11:37:04:
darüber informiert wurden, dass grundsätzlich keine Möglichkeit besteht eine Ausnahme von der Passpflicht zu prüfen.

Erstens von wem? Und zweitens ist die Aussage, falls so geätigt völliger Blödsinn. Wie kann man etwas nicht prüfen, was nicht ordnungsgemäß mit Begründung überhaupt beantragt wurde?

Cherti schrieb am 23.10.2022 um 11:37:04:
Ich habe dies im Internet gefunden:

Hör auf, irgendwas im Internet zu suchen, was nicht zu deinem Fall passt.
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Antwort #29 - 23.10.2022 um 13:36:15
 
Zitat:
Erstens von wem? Und zweitens ist die Aussage, falls so geätigt völliger Blödsinn. Wie kann man etwas nicht prüfen, was nicht ordnungsgemäß mit Begründung überhaupt beantragt wurde?

1. Von der zuständingen deutschen Botschaft.
2. Weil immer noch regelmäßig neue Reisepässe von den venezolanischen Auslandsvertretungen in Spanien ausgestellt werden.
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Antwort #30 - 24.10.2022 um 09:19:23
 
Cherti schrieb am 23.10.2022 um 13:36:15:
1. Von der zuständingen deutschen Botschaft.

Erstens heißt "grundsätzlich" im Rechtsverkehr, anders als im allgemeinen Sprachgebrauch, dass es Ausnahmen von dem "Grundsätzlichen" gibt.
Zweitens kann man tatsächlich nichts prüfen, was nicht beantragt wird.
Und drittens passt das ohnehin nicht auf Euren Fall.

Siehe: Visumhandbuch des AA
Zitat:
In begründeten Einzelfällen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches vom Bundesministerium des Inneren (BMI) hierfür bestimmt wurde, gemäß § 3 Abs. 2 AufenthG vor der Einreise eines Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten auf Antrag eine Ausnahme von der Passpflicht zulassen. Die Entscheidung hierüber stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar und kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen nicht anerkannten Pass- oder Passersatz besitzt, seine Identität geklärt ist, und die weiteren Voraussetzungen für die Visumerteilung (inkl. Rückkehrberechtigung) erfüllt sind.
Achtung: Die Ausstellung einer Ausnahme von der Passpflicht wird regelmäßig an einen Direktflug nach Deutschland geknüpft, weil es sich hierbei nicht um ein internationales
Reisedokument, sondern lediglich um ein Instrument des (deutschen) Grenzübertritts im Rahmen der Einreise handelt.
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Antwort #31 - 24.10.2022 um 21:01:38
 
Vielen Dank für die Antwort(en). ich finde das Zitat sehr hilfreich.

Aber ich bin ein bißchen verunsichert wonach wir fragen/bitten sollen:

Nach einer
a) Ausnahme von der Passpflicht (was nur 6 Monate gültig ist)
oder nach einem
b) Reisepass für Ausländer?

Im Moment bereiten wir alle Dokumente für das Visum/Aufenthaltstitel und die Dokumentation der Mitwirkung bei der Passbeschaffung vor.

Diese wollen wir dann an die zuständige Stelle senden, mit dem Antrag auf a) oder b).

Hat jemand von euch eine Idee was sinnvoller oder erfolgsversprechender ist?

Danke!
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Antwort #32 - 25.10.2022 um 06:49:00
 
Cherti schrieb am 24.10.2022 um 21:01:38:
Aber ich bin ein bißchen verunsichert wonach wir fragen/bitten sollen:

Nach einer
a) Ausnahme von der Passpflicht (was nur 6 Monate gültig ist)
oder nach einem
b) Reisepass für Ausländer?

Das hängt doch davon ab, was Ihr wollt.
Nach all' dem, was Du bisher geschrieben hast, kann ich Deine Verunsicherung nun gar nicht verstehen.
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Antwort #33 - 25.10.2022 um 10:03:11
 
Ok, ich bitte um Entschuldigung, dass ich vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

Wir wollen einfach nur ein normales, gemeinsames Leben hier in DE.

Nicht für 6 Monate sondern für immer.

Aber dem steht entgegen, dass meine Frau keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen wahrscheinlich auch nicht in der nächsten Zeit bekommen wird.

Irgendwann vielleicht, aber wir müssten dann noch mindestens ein Jahr oder länger warten, bis wir überhaupt einen Antrag auf ein Visum stellen könnten.

Ich weiß das wir hier schon sehr viel geschrieben haben und ich bin sehr dankbar für eure hilfreichen Antworten.

Was uns jetzt noch fehlt (abgesehen davon dass wir noch auf die Eheurkunde warten) ist ein Antrag auf "Absehen von Passpflicht" oder "Reisepass für Ausländer".

Ich finde es nicht einfach so einen Antrag zu formulieren (die richtigen Worte zu finden) und würde im Moment denken das wir einen Reisepass für Ausländer benötigen, da wir nicht wollen das meine Frau nach 6 Monaten das Land wieder verlassen muss.

Ich wollte niemand durch meine Verwirrung nerven, lo siento mucho.
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Antwort #34 - 25.10.2022 um 15:32:01
 
Cherti schrieb am 25.10.2022 um 10:03:11:
Ich finde es nicht einfach so einen Antrag zu formulieren (die richtigen Worte zu finden)...

Musst Du auch nicht, solange klar wird, was Du willst und brauchst.

Cherti schrieb am 25.10.2022 um 10:03:11:
... und würde im Moment denken das wir einen Reisepass für Ausländer benötigen, da wir nicht wollen das meine Frau nach 6 Monaten das Land wieder verlassen muss.

Du denkst richtig.

Es ist doch richtig, dass Deine Frau ihre Identität grundsätzlich belegen kann?
Ihr abgelaufener Reisepass also noch verfügbar ist?

Da dieser Fall ein wenig abseits vom Alltagsgeschäft einer Auslandsvertretung läuft, solltest Du Dich mal an die zuständige AV wenden, Eurern Fall prägnant schildern und fragen, ob/wie Ihr gleichzeitig
  • einen Antrag auf ein nationales Visum - zum Nachweis, dass alle Voraussetzungen außer der erfüllten Passpflicht vorliegen - und
  • einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer

stellen könnt.
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Antwort #35 - 27.10.2022 um 17:49:25
 
Super! Vielen Dank!

Aber im Moment können wir das alles erstmal auf Eis legen.

Es ist unglaublich was alles so im Leben passieren kann.

Wir haben in Spanien vor einem Notar geheiratet. Seit April 2021 haben Notare dort die Befugnis den kompletten Eheprozess durchzuführen.

Wir hatten damals alle geforderten Dokumente vorgelegt, die entsprechenden Interviews durchgeführt, zwei Trauzeugen usw.

Alles gar nicht so einfach, aber wir hatten es geschafft und heirateten. In diesem Moment waren wir überglücklich und dachten das wir nun offizell verheiratet sind und endlich die Familienzusammenführung in Angriff nehmen können.


Aber natürlich ist alles anders gekommen.

Eine Eheschließung vor einem Notar muss danach in das Eheregister Spaniens eingetragen werden. Das macht dort das Standesamt (Registro Civil).

Aber das Standesamt weigert sich unsere Ehe einzutragen. Nach deren Meinung fehlt ein Dokument, das Ehefähigkeitszeugnis.

Wir waren sehr überrascht, denn der Notar hatte dieses Dokument niemals erwähnt und wir mußten erstmal beim Standesamt in DE nachfragen was das für ein Dokument ist.

Es stellte sich heraus, das beide Parteien für dieses Dokument diverse Unterlagen vorlegen müssen, wie zum Beispiel: gültiger Reisepass, gültiger spanischer Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, eidestattliche Erklärung über den Familienstand mit 2 Zeugen usw.

Naja, ihr kennt ja schon unsere Situation in Bezug auf den Reisepass (verloren, warten auf Termin für die beantragun eines neuen Passes beim venezolanischen Konsulat) und in Bezug auf einen Aufenthaltstitel in Spanien (Asylantrag abgelehnt, aktuell läuft eine strittige Verwaltungsbeschwerde mit Anwalt in Spanien).

Es ist wirklich unglaublich und wenn ich diese Geschichte als Außenstehender hören würde, könnte ich es nicht glauben.

Wir danke euch allen sehr für die hilfreichen Kommentare hier im Forum, auch wenn wir jetzt nicht mehr wissen was wir machen können oder sollen. Wir sind einfach unendlich traurig und enttäuscht.
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Antwort #36 - 28.10.2022 um 17:02:26
 
Cherti schrieb am 27.10.2022 um 17:49:25:
Wir danke euch allen sehr für die hilfreichen Kommentare hier im Forum, auch wenn wir jetzt nicht mehr wissen was wir machen können oder sollen. Wir sind einfach unendlich traurig und enttäuscht


Wenn in einem Drittland 2 andere Ausläder heiraten, sollte man sich im Vorfeld ganz genau informieren welche Papiere im Vorfeld gefordert sind, damit diese Ehe auch bestand hat!

Ein EFZ wird in sehr vielen Ländern gefordert

Vermutlich müsst ihr eure "Ehe" von dem Notar wieder annulieren lassen, wenn das geht, um dann legal heiraten zu können!
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Antwort #37 - 28.10.2022 um 17:30:45
 
Wieso muss man eine Ehe annullieren, wenn die Ehe nicht registriert werden kann? Ist es nun eine rechtsgültige Eheschließung, braucht es keiner Annulierung sondern das spanische Standesamt muss registrieren. Ist es keine rechtsgültige Eheschließung, weil zur Rechtsgültigkeit diese in das spanische Standesamt registriert werden muss, dann braucht es keiner Annulierung weil ja keine Ehe besteht.
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Antwort #38 - 29.10.2022 um 08:29:04
 
Aras schrieb am 28.10.2022 um 17:30:45:
Wieso muss man eine Ehe annullieren, wenn die Ehe nicht registriert werden kann? Ist es nun eine rechtsgültige Eheschließung, braucht es keiner Annulierung sondern das spanische Standesamt muss registrieren. Ist es keine rechtsgültige Eheschließung, weil zur Rechtsgültigkeit diese in das spanische Standesamt registriert werden muss, dann braucht es keiner Annulierung weil ja keine Ehe besteht.


Da ich das spanische Recht nicht kenne, mag es so sein wie du sagst...möglicherweise auch anders! Das muss der TE selbst herausfinden
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Antwort #39 - 03.11.2022 um 21:30:51
 
Laut Notar sind wir rechtskräftig verheiratet, die Ehe wird nur nicht ins Eheregister eingetragen, so lange das Ehefähigkeitszeugnis fehlt, naja und da haben wir wieder das Problem das meine Frau aktuell keinen Pass besitzt und sie wahrscheinlich noch ein Jahr auf einen Neuen warten muss.

Wir haben zwar viele Dokumente die ihre Identität nachweisen (Kopie vom Pass, gültiger Personalausweis aus Venezuela, Staatsangehörigkeitsnachweis, Nachweis das ein neuer Pass beantragt wurde, Geburtsurkunde, notariell beglaubigte Kopie von der trajeta roja / NIE aus Spanien, Meldebescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen über den Familienstand, Eheakte, konsularische Registrierung, Antrag auf internationalen Schutz in Spanien, notarielle Urkunde über den vorherigen und aktuellen Familienstand und über die Eheschließung, usw. usw. usw.), aber was nützt das....

Also werden wir wohl noch 2 Jahre warten müssen, bis wir endlich zusammenleben dürfen. weinend
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Antwort #40 - 03.11.2022 um 23:10:49
 
Cherti schrieb am 03.11.2022 um 21:30:51:
Laut Notar sind wir rechtskräftig verheiratet, die Ehe wird nur nicht ins Eheregister eingetragen, so lange das Ehefähigkeitszeugnis fehlt,

Ich hoffe für Euch, dass der Paß Deiner Frau Euer einziges Problem ist. Wenn Eure Ehe rechtsgültig ist dann bekommst Du m.W. JETZT kein Ehefähigkeitszeugnis von den deutschen Behörden (mehr). Das bekommt nur jemand, der NICHT verheiratet ist. Ist ja der Sinn eines Ehefähigkeitszeugnisses.
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« Zuletzt geändert: 03.11.2022 um 23:21:38 von lottchen »  
 
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Antwort #41 - 04.11.2022 um 15:13:21
 
Würde empfehlen paar Register zu ziehen. Also Beschwerde bei Solvit. Antrag auf Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung deiner Frau. Etc.
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Antwort #42 - 06.11.2022 um 11:21:11
 
Danke für die Information, Solvit kannt ich tatsächlich noch nicht.

Naja zuerst muss unsere Ehe erstmal offizell registriert werden (oder?) und erst danach käme das Thema mit der Freizügigkeitsbescheinigung für meine Frau.

Allerdings habe ich keine Ahnung ob das überhaupt funktionieren kann. Ist es nicht so, das ich dafür erstmal bei ihr in Spanien leben müsste?

Ich bin oft bei ihr, ich denke das ich in diesem Jahre insgesamt gut 40 Tage bei ihr war (was auch belegbar ist). Aber ich bin in Spanien nicht gemeldet usw.

Schwierig ist im Moment erstmal das Ehefähigkeitszeugnis überhaupt zu bekommen, da das Standesamt auf eine beglaubigte Kopie des Reisepasses meiner Frau (sie hat eine Kopie, aber ohne Beglaubigung, und jede Menge andere Dokumente die die Identität eindeutig bestätigen) besteht und auf einen gültigen Aufenthalt in Spanien. (aktuell ist sie in einer strittigen Verwaltungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Asylantrags).
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Antwort #43 - 07.11.2022 um 09:24:43
 
Cherti schrieb am 06.11.2022 um 11:21:11:
Ist es nicht so, das ich dafür erstmal bei ihr in Spanien leben müsste?

ja, das ist Voruassetzung für Freizügigkeit
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Antwort #44 - 07.11.2022 um 10:26:28
 
Entschuldigung. Ich hab die Gesamtsituation falsch in Erinnerung gehabt.
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Antwort #45 - 08.12.2022 um 16:59:11
 
Ja, der Pass ist das Problem. Bisher wartet sie seit über 4,5 Monaten auf einen termin um den Pass zu beantragen.

Und ohne Pass bekommen wir kein Ehefähigkeitszeugnis.
Und ohne Ehefähigkeitszeugnis bekommen wir keine Eheurkunde.
Und ohne Eheurkunde können wir kein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Und ohne Visum kann sie nicht zu mir kommen.
...

Das schlimme ist, es passiert nicht, einfach nichts.

Wir haben in Venezuela nachfragen lassen, wie lange es dauert, bis man einen Termin für den Pass bekommen: Antwort -> mindestens 6 Monate, vielleicht auch ein Jahr.

Und dann hat man erst den Termin gehabt, ich habe keine Ahnung wie lange es dauert, bist der Pass gedruckt wurde und in Spanien angekommen ist.
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Antwort #46 - 08.01.2023 um 12:11:21
 
Nächste Woche ist endlich der Termin, um den neuen Pass meiner Frau zu beantragen.

Wenn alles gut geht, könnten sie den Pass im März oder April bekommen und wir könnten das Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

Folgende Dokumente werden dafür von ihr benötigt:

- Geburtsurkunde (Leider haben wir nur einen legalisierte und apostilierte Kopie des Geburtsbuch/Familienbuch, da es keine Geburtsurkunde in Venezuela gibt. Dort sind alle Daten enthalten (Eltern, geburtsdatum, -Ort, Name,...) Ist das ausreichend?

- Meldebescheinigung aus Spanien (Sie hat dort in verschiedenen Orten gelebt. Wir haben alle Meldebescheinigungen seit Juli 2020)

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand von mind. 2 Zeugen (Sie hat eine Carta de soltería (Ledigkeitsbescheinigung). Dieses Dokument wurde im venezolanischen Konsulat in Madrid ausgestellt und von 2 Zeugen mit unterzeichnet. Ist das ausreichend?)

- Eidesstattliche Erklärung über die Eheschließung und den vorherigen Familienstand (Dieses Dokument hat meine frau beim Notar in Spanien erstellen lassen, es besagt das der Notar die trauung vorgenommen hat, nach spanischem recht und das meine Frau zuvor ledig war. Ist dieses Dokument hilfreich?)


Das Ehefähigkeitszeugnis ist der nächste Schritt. Mit diesem Dokument wird unsere Ehe in Spanien in das Eheregister eingetragen. Dann erhalten wir die internationale Eheurkunde und können ein Visum zur Familienzusammenführung  beantragen.
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