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Familienzusammenführung / Ehegattennachzug (Gelesen: 8.783 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 24.10.2022 um 09:19:23
 
Cherti schrieb am 23.10.2022 um 13:36:15:
1. Von der zuständingen deutschen Botschaft.

Erstens heißt "grundsätzlich" im Rechtsverkehr, anders als im allgemeinen Sprachgebrauch, dass es Ausnahmen von dem "Grundsätzlichen" gibt.
Zweitens kann man tatsächlich nichts prüfen, was nicht beantragt wird.
Und drittens passt das ohnehin nicht auf Euren Fall.

Siehe: Visumhandbuch des AA
Zitat:
In begründeten Einzelfällen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches vom Bundesministerium des Inneren (BMI) hierfür bestimmt wurde, gemäß § 3 Abs. 2 AufenthG vor der Einreise eines Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten auf Antrag eine Ausnahme von der Passpflicht zulassen. Die Entscheidung hierüber stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar und kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen nicht anerkannten Pass- oder Passersatz besitzt, seine Identität geklärt ist, und die weiteren Voraussetzungen für die Visumerteilung (inkl. Rückkehrberechtigung) erfüllt sind.
Achtung: Die Ausstellung einer Ausnahme von der Passpflicht wird regelmäßig an einen Direktflug nach Deutschland geknüpft, weil es sich hierbei nicht um ein internationales
Reisedokument, sondern lediglich um ein Instrument des (deutschen) Grenzübertritts im Rahmen der Einreise handelt.
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Antwort #31 - 24.10.2022 um 21:01:38
 
Vielen Dank für die Antwort(en). ich finde das Zitat sehr hilfreich.

Aber ich bin ein bißchen verunsichert wonach wir fragen/bitten sollen:

Nach einer
a) Ausnahme von der Passpflicht (was nur 6 Monate gültig ist)
oder nach einem
b) Reisepass für Ausländer?

Im Moment bereiten wir alle Dokumente für das Visum/Aufenthaltstitel und die Dokumentation der Mitwirkung bei der Passbeschaffung vor.

Diese wollen wir dann an die zuständige Stelle senden, mit dem Antrag auf a) oder b).

Hat jemand von euch eine Idee was sinnvoller oder erfolgsversprechender ist?

Danke!
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Antwort #32 - 25.10.2022 um 06:49:00
 
Cherti schrieb am 24.10.2022 um 21:01:38:
Aber ich bin ein bißchen verunsichert wonach wir fragen/bitten sollen:

Nach einer
a) Ausnahme von der Passpflicht (was nur 6 Monate gültig ist)
oder nach einem
b) Reisepass für Ausländer?

Das hängt doch davon ab, was Ihr wollt.
Nach all' dem, was Du bisher geschrieben hast, kann ich Deine Verunsicherung nun gar nicht verstehen.
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Antwort #33 - 25.10.2022 um 10:03:11
 
Ok, ich bitte um Entschuldigung, dass ich vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

Wir wollen einfach nur ein normales, gemeinsames Leben hier in DE.

Nicht für 6 Monate sondern für immer.

Aber dem steht entgegen, dass meine Frau keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen wahrscheinlich auch nicht in der nächsten Zeit bekommen wird.

Irgendwann vielleicht, aber wir müssten dann noch mindestens ein Jahr oder länger warten, bis wir überhaupt einen Antrag auf ein Visum stellen könnten.

Ich weiß das wir hier schon sehr viel geschrieben haben und ich bin sehr dankbar für eure hilfreichen Antworten.

Was uns jetzt noch fehlt (abgesehen davon dass wir noch auf die Eheurkunde warten) ist ein Antrag auf "Absehen von Passpflicht" oder "Reisepass für Ausländer".

Ich finde es nicht einfach so einen Antrag zu formulieren (die richtigen Worte zu finden) und würde im Moment denken das wir einen Reisepass für Ausländer benötigen, da wir nicht wollen das meine Frau nach 6 Monaten das Land wieder verlassen muss.

Ich wollte niemand durch meine Verwirrung nerven, lo siento mucho.
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Antwort #34 - 25.10.2022 um 15:32:01
 
Cherti schrieb am 25.10.2022 um 10:03:11:
Ich finde es nicht einfach so einen Antrag zu formulieren (die richtigen Worte zu finden)...

Musst Du auch nicht, solange klar wird, was Du willst und brauchst.

Cherti schrieb am 25.10.2022 um 10:03:11:
... und würde im Moment denken das wir einen Reisepass für Ausländer benötigen, da wir nicht wollen das meine Frau nach 6 Monaten das Land wieder verlassen muss.

Du denkst richtig.

Es ist doch richtig, dass Deine Frau ihre Identität grundsätzlich belegen kann?
Ihr abgelaufener Reisepass also noch verfügbar ist?

Da dieser Fall ein wenig abseits vom Alltagsgeschäft einer Auslandsvertretung läuft, solltest Du Dich mal an die zuständige AV wenden, Eurern Fall prägnant schildern und fragen, ob/wie Ihr gleichzeitig
  • einen Antrag auf ein nationales Visum - zum Nachweis, dass alle Voraussetzungen außer der erfüllten Passpflicht vorliegen - und
  • einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer

stellen könnt.
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Antwort #35 - 27.10.2022 um 17:49:25
 
Super! Vielen Dank!

Aber im Moment können wir das alles erstmal auf Eis legen.

Es ist unglaublich was alles so im Leben passieren kann.

Wir haben in Spanien vor einem Notar geheiratet. Seit April 2021 haben Notare dort die Befugnis den kompletten Eheprozess durchzuführen.

Wir hatten damals alle geforderten Dokumente vorgelegt, die entsprechenden Interviews durchgeführt, zwei Trauzeugen usw.

Alles gar nicht so einfach, aber wir hatten es geschafft und heirateten. In diesem Moment waren wir überglücklich und dachten das wir nun offizell verheiratet sind und endlich die Familienzusammenführung in Angriff nehmen können.


Aber natürlich ist alles anders gekommen.

Eine Eheschließung vor einem Notar muss danach in das Eheregister Spaniens eingetragen werden. Das macht dort das Standesamt (Registro Civil).

Aber das Standesamt weigert sich unsere Ehe einzutragen. Nach deren Meinung fehlt ein Dokument, das Ehefähigkeitszeugnis.

Wir waren sehr überrascht, denn der Notar hatte dieses Dokument niemals erwähnt und wir mußten erstmal beim Standesamt in DE nachfragen was das für ein Dokument ist.

Es stellte sich heraus, das beide Parteien für dieses Dokument diverse Unterlagen vorlegen müssen, wie zum Beispiel: gültiger Reisepass, gültiger spanischer Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, eidestattliche Erklärung über den Familienstand mit 2 Zeugen usw.

Naja, ihr kennt ja schon unsere Situation in Bezug auf den Reisepass (verloren, warten auf Termin für die beantragun eines neuen Passes beim venezolanischen Konsulat) und in Bezug auf einen Aufenthaltstitel in Spanien (Asylantrag abgelehnt, aktuell läuft eine strittige Verwaltungsbeschwerde mit Anwalt in Spanien).

Es ist wirklich unglaublich und wenn ich diese Geschichte als Außenstehender hören würde, könnte ich es nicht glauben.

Wir danke euch allen sehr für die hilfreichen Kommentare hier im Forum, auch wenn wir jetzt nicht mehr wissen was wir machen können oder sollen. Wir sind einfach unendlich traurig und enttäuscht.
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Antwort #36 - 28.10.2022 um 17:02:26
 
Cherti schrieb am 27.10.2022 um 17:49:25:
Wir danke euch allen sehr für die hilfreichen Kommentare hier im Forum, auch wenn wir jetzt nicht mehr wissen was wir machen können oder sollen. Wir sind einfach unendlich traurig und enttäuscht


Wenn in einem Drittland 2 andere Ausläder heiraten, sollte man sich im Vorfeld ganz genau informieren welche Papiere im Vorfeld gefordert sind, damit diese Ehe auch bestand hat!

Ein EFZ wird in sehr vielen Ländern gefordert

Vermutlich müsst ihr eure "Ehe" von dem Notar wieder annulieren lassen, wenn das geht, um dann legal heiraten zu können!
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Aras
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Antwort #37 - 28.10.2022 um 17:30:45
 
Wieso muss man eine Ehe annullieren, wenn die Ehe nicht registriert werden kann? Ist es nun eine rechtsgültige Eheschließung, braucht es keiner Annulierung sondern das spanische Standesamt muss registrieren. Ist es keine rechtsgültige Eheschließung, weil zur Rechtsgültigkeit diese in das spanische Standesamt registriert werden muss, dann braucht es keiner Annulierung weil ja keine Ehe besteht.
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Antwort #38 - 29.10.2022 um 08:29:04
 
Aras schrieb am 28.10.2022 um 17:30:45:
Wieso muss man eine Ehe annullieren, wenn die Ehe nicht registriert werden kann? Ist es nun eine rechtsgültige Eheschließung, braucht es keiner Annulierung sondern das spanische Standesamt muss registrieren. Ist es keine rechtsgültige Eheschließung, weil zur Rechtsgültigkeit diese in das spanische Standesamt registriert werden muss, dann braucht es keiner Annulierung weil ja keine Ehe besteht.


Da ich das spanische Recht nicht kenne, mag es so sein wie du sagst...möglicherweise auch anders! Das muss der TE selbst herausfinden
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Antwort #39 - 03.11.2022 um 21:30:51
 
Laut Notar sind wir rechtskräftig verheiratet, die Ehe wird nur nicht ins Eheregister eingetragen, so lange das Ehefähigkeitszeugnis fehlt, naja und da haben wir wieder das Problem das meine Frau aktuell keinen Pass besitzt und sie wahrscheinlich noch ein Jahr auf einen Neuen warten muss.

Wir haben zwar viele Dokumente die ihre Identität nachweisen (Kopie vom Pass, gültiger Personalausweis aus Venezuela, Staatsangehörigkeitsnachweis, Nachweis das ein neuer Pass beantragt wurde, Geburtsurkunde, notariell beglaubigte Kopie von der trajeta roja / NIE aus Spanien, Meldebescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen über den Familienstand, Eheakte, konsularische Registrierung, Antrag auf internationalen Schutz in Spanien, notarielle Urkunde über den vorherigen und aktuellen Familienstand und über die Eheschließung, usw. usw. usw.), aber was nützt das....

Also werden wir wohl noch 2 Jahre warten müssen, bis wir endlich zusammenleben dürfen. weinend
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Antwort #40 - 03.11.2022 um 23:10:49
 
Cherti schrieb am 03.11.2022 um 21:30:51:
Laut Notar sind wir rechtskräftig verheiratet, die Ehe wird nur nicht ins Eheregister eingetragen, so lange das Ehefähigkeitszeugnis fehlt,

Ich hoffe für Euch, dass der Paß Deiner Frau Euer einziges Problem ist. Wenn Eure Ehe rechtsgültig ist dann bekommst Du m.W. JETZT kein Ehefähigkeitszeugnis von den deutschen Behörden (mehr). Das bekommt nur jemand, der NICHT verheiratet ist. Ist ja der Sinn eines Ehefähigkeitszeugnisses.
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« Zuletzt geändert: 03.11.2022 um 23:21:38 von lottchen »  
 
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Antwort #41 - 04.11.2022 um 15:13:21
 
Würde empfehlen paar Register zu ziehen. Also Beschwerde bei Solvit. Antrag auf Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung deiner Frau. Etc.
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Antwort #42 - 06.11.2022 um 11:21:11
 
Danke für die Information, Solvit kannt ich tatsächlich noch nicht.

Naja zuerst muss unsere Ehe erstmal offizell registriert werden (oder?) und erst danach käme das Thema mit der Freizügigkeitsbescheinigung für meine Frau.

Allerdings habe ich keine Ahnung ob das überhaupt funktionieren kann. Ist es nicht so, das ich dafür erstmal bei ihr in Spanien leben müsste?

Ich bin oft bei ihr, ich denke das ich in diesem Jahre insgesamt gut 40 Tage bei ihr war (was auch belegbar ist). Aber ich bin in Spanien nicht gemeldet usw.

Schwierig ist im Moment erstmal das Ehefähigkeitszeugnis überhaupt zu bekommen, da das Standesamt auf eine beglaubigte Kopie des Reisepasses meiner Frau (sie hat eine Kopie, aber ohne Beglaubigung, und jede Menge andere Dokumente die die Identität eindeutig bestätigen) besteht und auf einen gültigen Aufenthalt in Spanien. (aktuell ist sie in einer strittigen Verwaltungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Asylantrags).
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Antwort #43 - 07.11.2022 um 09:24:43
 
Cherti schrieb am 06.11.2022 um 11:21:11:
Ist es nicht so, das ich dafür erstmal bei ihr in Spanien leben müsste?

ja, das ist Voruassetzung für Freizügigkeit
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #44 - 07.11.2022 um 10:26:28
 
Entschuldigung. Ich hab die Gesamtsituation falsch in Erinnerung gehabt.
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