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Familienzusammenführung / Ehegattennachzug (Gelesen: 8.784 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 22.09.2022 um 12:59:45
 
mgb schrieb am 22.09.2022 um 11:17:04:
Vielleicht solltest du eine Rechtsberatung bei einem guten Fachanwalt für Ausländerrecht einholen.
Eine andere Idee wäre die Migrationsberatung von der jeweiligen Stadt, Caritas oder was es sonst da so gibt.


Besser wäre, sie sucht eine Beratungsstelle in Spanien. Wenn sie dort erstmal einen Aufenthalt bekommt, kann sie in Ruhe weiter suchen, welche Möglichkeiten sie hat. Sie kann dann z.B. einen Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft stellen.
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Cherti
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Antwort #16 - 24.09.2022 um 10:54:21
 
Hallo zusammen,

ja klar. Sie war bei zwei Anwälten, die haben ihr geraten keinen Einspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz zu machen, da dieser Prozess sehr langwirig ist und der Ausgang negativ sein kann. Es könnte sein das sie dannach Ausreisepflichtig wird.

Sie haben ihr geraten erstmal nichts zu unternehmen, sondern auf eine andere Art der Aufenthaltsgestattung zu warten. Zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis um eine Ausbildung anzufangen, weil man die Aufenthaltserlaubnis sehr schnell erhalten kann.
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Cherti
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Antwort #17 - 24.09.2022 um 15:00:38
 
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Es ist ja so das ihr eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien im Moment fehlt, aber sie bereits seit über 2 Jahren einen registrieren Wohnsitz in Spanien hat.

Und das sie keinen venezolanischen Pass hat, aber sie irgendwann (in 1,2 oder 3 Jahren vielleicht einen bekommt).
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Antwort #18 - 24.09.2022 um 15:50:31
 
Cherti schrieb am 24.09.2022 um 15:00:38:
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Nein, warum auch? Sie ist ja keine Deutsche, deshalb dürfte ihr die Deutsche Botschaft auch keine Pass ausstellen
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Antwort #19 - 24.09.2022 um 16:40:57
 
Cherti schrieb am 24.09.2022 um 15:00:38:
Aber würde die deutsche Botschaft für meine Ehefrau ein "Passantrag (Ersatzpass) bei der deutschen Botschaft" genehmigen?

Sie muss den Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweis (Passersatz, nicht Ersatzpass) jedenfalls gründlich prüfen.

Als erstes gilt nach § 7 Abs. 1  AufenthV, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels vorliegen müssen. Deine Frau erfüllt jedenfalls Voraussetzungen des §§ 28 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1, Satz 5, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (Ehe und Sprachkenntnisse A1). Ihre Identiät ist geklärt, auf die Sicherung des Lebensunterhalts kommt es nicht an. Es fehlt nur am hier überbrückbaren fehlenden Pass.

Nach § 5 Abs. 1 AufenthV, auf den § 7 Abs. 1 im Übrigen verweist, kann(!) einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Deine Frau hat soweit ersichtlich einen ordnungsgemäßen Antrag bzw. Terminanfrage bezüglich der Ausstellung eines Passes gestellt. Das Problem liegt an der langen Bearbeitungsdauer der venezolanischen Behörden (die dortigen Probleme wurden auch schon medial thematisiert, und können auch vom AA geprüft werden), worauf sie allerdings keine Einfluss hat. Hier stellt sich dann die Frage, was noch als zumutbar gelten kann. Es insoweit zu berücksichtigen, dass eure Ehe Schutz nach dem Grundgesetz genießt und dass du als Deutscher nicht darauf verwiesen kannst, die Ehe in Spanien oder sonst wo im Ausland zu leben. Insbesondere hier sogar aufgrund der Bindung zu deinen Kindern in Deutschland.

Es ist also darauf abzustellen, welche Verzögerung des Nachzugs aufgrund des fehlenden Passes noch als zumutbar gilt. Für den Sprachnachweis hat das BVerwG seinerzeit ausgeführt:

Die Grenze zwischen Regel- und Ausnahmefall ist nach der Überzeugung des Senats bei einer Nachzugsverzögerung von einem Jahr zu ziehen.

Ist also jetzt schon absehbar, dass die Ausstellung eines Passes durch die venzolanischen Behörden länger als ein Jahr dauern wird, ob deine Frau das ihr zumutbare getan hat (Nachweise!), dann kann das zum Sprachnachweis gesagte auch analog auf den fehlenden Pass angewandt werden mit der Folge, dass ein Reiseausweis für Ausländer zu erteilen wäre.
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reinhard
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Antwort #20 - 24.09.2022 um 19:11:47
 
deerhunter schrieb am 24.09.2022 um 15:50:31:
Nein, warum auch? Sie ist ja keine Deutsche, deshalb dürfte ihr die Deutsche Botschaft auch keine Pass ausstellen


Möglich ist es. Es geht hier um den "grauen Ausländerpass". So etwas kann eine Botschaft im Ausnahmefall ausstellen, um ein Visum kleben zu können.
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Antwort #21 - 24.09.2022 um 20:05:02
 
reinhard schrieb am 24.09.2022 um 19:11:47:
Möglich ist es. Es geht hier um den "grauen Ausländerpass". So etwas kann eine Botschaft im Ausnahmefall ausstellen, um ein Visum kleben zu können.


Ja, aber doch nicht in einem solchen Fall....oder? Sie bekommt ja einen orginalen Nationalpass, es dauert nur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 25.09.2022 um 09:43:49
 
Dauert nur reicht nicht, die FZF wäre damit auf unbestimmte Zeit vertagt und das geht nicht.

Es ist auch nicht als Dauerzustand vorgesehen, die Frau muss sich weiterhin um einen Nationalpass kümmern. Es geht nur um die Einreise und den ersten Aufenthalt.
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Antwort #23 - 25.09.2022 um 12:56:29
 
Ja genau. Wir möchte die FZF natürlich so schnell wie möglich durchführen und endlich ein normales gemeinsames Familienleben führen, eine gemeinsame Zukunft aufbauen und ein gemeinsames Zuhause haben.

Aber wir werden weiterhin uns darum bemühen den Pass zu bekommen, dass ist selbstverständlich, denn wir wünschen uns eine sicheren Status hier in Deutschland.

Es geht einfach erstmal um die Einreise und darum die Zeit zu überbrücken, bis der Pass da ist.
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Antwort #24 - 25.09.2022 um 13:29:58
 
Wer etwas zum Problem mit venezolanischen Pässen sucht, wird auch fündig (vgl. https://www.emnnetherlands.nl/sites/default/files/2020-07/Venezolaanse%20paspoor... und https://www.derbund.ch/kein-neuer-pass-unter-dieser-nummer-624651623399). Das AA wird in seinem Länderbericht auch entsprechendes geschrieben haben. Die Probleme sind durchaus bekannt, einige EU-Länder verzichten ja mittlerweile sogar die Forderung nach einem gültigen Pass wie aus dem niederländischen Dokument hervorgeht.

Stellt also einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer. Das ist eine rechtssichere, erlaubte Vorgehensweise.
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Antwort #25 - 25.09.2022 um 16:05:38
 
Zitat:
Stellt also einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer. Das ist eine rechtssichere, erlaubte Vorgehensweise. 

Stellt diesen Antrag gemeinsam mit einem Visumantrag!

Nur so kann geprüft werden, ob alle sonstigen Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #26 - 26.09.2022 um 16:38:33
 
Wir danken euch allen für eue hilfreichen Antworten.

Im Moment warten wir darauf das unsere Eheschließung endgültig in Spanien registriert ist.

Wir haben vor einem Notar geheiratet, da die Standesämter in Spanien völlig überlastet sind.

Allerdings muss man nach der Eheschließung diese beim "Registro civil" registrieren lasse.

Und dort brauchen sie wirklich sehr lange für diesen Prozess, mindestens einen Monat und wenn wir Pech haben noch viel länger.

Im Grunde genommen wird dadurch der Zeitgewinn, den wir durch die Eheschließung bei einem Notar gewonnen hatten, wieder aufgebraucht.

Aber ohne die Registrierung der Ehe und einer entsprechenden internationalen Eheurkunde, können wir absolut nichts machen. weinend
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Antwort #27 - 23.10.2022 um 11:37:04
 
Bisher hat sich noch nicht viel Neues ergeben, außer das wir darüber informiert wurden, dass grundsätzlich keine Möglichkeit besteht eine Ausnahme von der Passpflicht zu prüfen.

Begründet wird dies damit das immernoch regelmäßig neue Reisepässe von den venezolanischen Auslandsvertretungen in Spanien ausgestellt werden und das eine Wartezeit von 9 Monaten (Start der Bemühungen um einen neuen Pass, Feb 2022) nicht unüblich sind im Kontext von Venezuela.

Leider ist es so, dass bisher nicht einmal ein Termin für den Passantrag erteilt wurde. Aber das zuständige venezolansiche Konsulat ist der Meinung das Passanträge in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden.

Wir haben keine Ahnung was wir noch tun können und sind sehr traurig, da so unsere gemeinsame Zukunft hier in Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

Hinzu kommt das die Situation meiner Ehefrau in Spanien nicht wirklich gut ist, da ihr Antrag auf humantären Schutz dort abgelehnt wurde und sie sich jetzt in einer strittige Verwaltungsbeschwerde befindet, sprich sie hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Im Zeitraum dieses Verfahrens (durchaus 1 Jahr) darf sie nicht arbeiten. Außerdem hat sie zur Zeit keinen Nachweis (Ausweisdokument) das sie sich legal im Land aufhält.

Es könnte so einfach sein, da sie hier ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat und nur weil sie die Passpflicht nicht erfüllen kann (ohne das sie daran eine Schuld trägt), kein Antrag auf eine Visum zum Ehegattennachzug stellen kann.

Im Moment sind wir damit beschäftigt alle Bemühungen um einen Pass zu bekommen zu dokumentieren.

Ich habe dies im Internet gefunden:

Ausstellung eines Ausweisersatzes bei Ausnahmen von der Passpflicht
Ausländern, die keinen Pass oder Passersatz besitzen, und bei denen vom Regelerfordernis der Erfüllung der Passpflicht abgesehen wird, soll bei Vorliegen der Voraussetzungen i. d. R. (§ 5 Absatz 3 Satz 1) ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wobei die Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung nach Absatz 3 unberührt bleiben. Wenn die Voraussetzungen der Ausstellung eines Passersatzes nach der AufenthV erfüllt sind, ist vorrangig ein solcher Passersatz zu beantragen, sofern ein Pass oder Passersatz des Herkunftsstaates nicht in zumutbarer Weise zu erlangen ist. Mit dem Passersatz nach der AufenthV wird die Passpflicht nach § 3 Absatz 1 unmittelbar erfüllt.

Müssen wir also einen Antrag auf einen Ausweisersatz oder auf einen Reisepass für Ausländer stellen?
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Antwort #28 - 23.10.2022 um 13:19:34
 
OK, letzte Antwort hier, weil eigentlich schon alles gesagt wurde:

Cherti schrieb am 23.10.2022 um 11:37:04:
darüber informiert wurden, dass grundsätzlich keine Möglichkeit besteht eine Ausnahme von der Passpflicht zu prüfen.

Erstens von wem? Und zweitens ist die Aussage, falls so geätigt völliger Blödsinn. Wie kann man etwas nicht prüfen, was nicht ordnungsgemäß mit Begründung überhaupt beantragt wurde?

Cherti schrieb am 23.10.2022 um 11:37:04:
Ich habe dies im Internet gefunden:

Hör auf, irgendwas im Internet zu suchen, was nicht zu deinem Fall passt.
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Cherti
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Antwort #29 - 23.10.2022 um 13:36:15
 
Zitat:
Erstens von wem? Und zweitens ist die Aussage, falls so geätigt völliger Blödsinn. Wie kann man etwas nicht prüfen, was nicht ordnungsgemäß mit Begründung überhaupt beantragt wurde?

1. Von der zuständingen deutschen Botschaft.
2. Weil immer noch regelmäßig neue Reisepässe von den venezolanischen Auslandsvertretungen in Spanien ausgestellt werden.
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