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Familienzusammenführung / Ehegattennachzug (Gelesen: 8.911 mal)
Cherti
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.08.2022 um 10:48:27
 
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe das sie uns helfen können.

Meine Verlobte lebt in Spanien. Sie kommt ursprünglich aus Venezuela und befindet sich aktuell im Asylverfahren (internationaler Schutz) in Spanien (bereits seit 2 Jahren).

Ich selber bin deutscher Staatsbürger.

Wir werden in Spanien heiraten und möchten dann ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen.

Meine Verlobte hat bereits das Deutsch A1 Zertifikat. Und nach der Eheschließung wird meine Krankenversicherung sie in die Familienversicherung aufnehmen.

Unser Problem ist, das meine Verlobte keinen venezolanischen Pass hat, da sie diesen Pass verloren hat. Den Verlust des Passes hat sie bei der spanischen Polizei gemeldet und seit vielen Monaten versucht sie einen neuen Pass zu beantragen.

Leider funktioniert das entsprechende online System (Saime) nur seehr eingeschränkt und nach vielen Monaten konnte meine Verlobte endlich einen Termin für den Passantrag beantragen und den Pass bezahlen (200$).

Bisher wurde ihr noch kein Termin zugewiesen und dies kann durchaus noch viele Monate dauern.

Bis meine Verlobte ihren neuen Pass in den Händen hält, könnten durchaus noch 1 bis 2 Jahre vergehen. Leider funktioniert die venezolanische Bürokratie nicht so wie bei uns.

Das würde bedeuten das wir weitere 1 bis 2 Jahren warten müssen, bis wir ein Visum für meine Ehefrau beantragen können.

Gibt es eine alternative Möglichkeit die Identität meiner Ehefrau nachzuweisen und ein Visum zu beantragen (Geburtsurkunde, nationaler Ausweis, Bestätigung das der Pass bearteitet wird)?

Natürlich können wir den pass nachreichen, sobald meine Ehefrau diesen erhalten hat, aber es ist einfach schrecklich wenn wir verheiratet sind und trotzdem nicht zusammenleben dürfen.

Wir kämpfen bereits über 2 Jahre dafür das wir heiraten und zusammenleben dürfen.

Wir sind für jede Information, Hilfe oder Ratschlag dankbar.
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Cherti
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.08.2022 um 11:11:05
 
Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber meine Verlobte ist mit ihrem Pass legal in Spanien eingereist und hatte mit diesem Pass den Antrag auf internationalen Schutz in Spanien gestellt. Von diesem Pass hat sie aber nur noch ein PDF-Dokument (damals hatte sie den Pass eingescannt). Verloren hat sie ihren Pass Anfang 2022.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.08.2022 um 14:14:58
 
Euch könnte in dieser Hinsicht § 7 Abs. 1 AufenthV helfen:

Im Ausland darf ein Reiseausweis für Ausländer ohne elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, um dem Ausländer die Einreise in das Bundesgebiet zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines hierfür erforderlichen Aufenthaltstitels vorliegen.

Den Antrag müsste deine Ehefrau in spe zusammen mit dem für das Visum stellen, die entsprechenden Nachweise einreichen und dann auf das Beste hoffen.

Wird der Reiseausweis für Ausländer unter diesen Voraussetzungen erteilt, dürfte deine Ehefrau damit einreisen und ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik nehmen.
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Cherti
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.08.2022 um 15:42:53
 
Vielen Dank für die Antwort. Das macht uns Hoffnung.

Im Moment warten wir noch auf den Hochzeitstermin. Nach langem hin und her und einem langen Weg um die benötigten Dokumente zu organisieren (Venezuela / Spanien / Deutschland), konnten wir bei meinem letzten Besuch in Spanien schon mal das Interview zur Eheschießung mit unseren 2 Trauzeugen machen. Wir heiraten dort vor einem Notar. Uns fehlte nur noch ein Dokument, welches wir vor einigen Tagen nachreichen konnten. Wir hoffen das uns nun nichts mehr im Wege steht und wir endlich heiraten können. Es ist ein sehr emotionaler Moment.

Allerdings hat meine Verlobte demnächst den nächsten Termin bei der Ausländerbehörde in Spanien und wir wissen nicht ob sie dort eine Aufenthaltserlaubnis bekommt oder nicht. Wir hoffen einfach auf das Beste, denn ich glaube ohne einen legalen Aufenthalt in Spanien kann meine Verlobte auch kein Visum beantragen.

Es scheint sehr schwierig zu sein einen Termin für den Visumsantrag zu bekommen, denn dieser kann nur in Madrid bei der deutschen Botschaft gemacht werden und bisher sind keine Termine verfügbar.

Können Sie uns näher erläutern wie dieser Prozess "Reiseausweis für einen Ausländer" funktioniert? Gibt es dafür ein Formular? Welche Dokumente werden benötigt?

Ich entschuldige mich schon einmal vorab für die vielen Fragen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.08.2022 um 16:16:32
 
Cherti schrieb am 06.08.2022 um 15:42:53:
Können Sie uns näher erläutern wie dieser Prozess "Reiseausweis für einen Ausländer" funktioniert? Gibt es dafür ein Formular? Welche Dokumente werden benötigt?


Man braucht das selbe, was man für einen deutschen Reisepass braucht. Ein spezielles Formular existiert auch nicht, es reicht ein eindeutig formulierter Antrag gerichtet auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.

Um es vorweg zu sagen, so etwas wird nicht einfach ausgestellt. Um vorbereitet zu sein, muss der Antrag auch entsprechend begründet werden. Vorliegend geht um die Führung bzw. Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu einem Deutschen, die unter besonderen grundrechtlichen Aspekten (Art. 6 Abs. 1, 11 Abs. 1 GG) Schutz verdient. Insbesondere kannst du als Deutscher nicht auf das Ausland als Ort zur Führung der Ehe verweisen werden. Zwar ist das Visumverfahren an sich verhältnismäßig, jedoch darf es keine zu lange Trennung versursachen. Analog zu der Rechtsprechung zum Sprachnachweis (Bemühungen von mehr als einem Jahr sind nicht mehr zumutbar) geht hier auch um die Erlangung eines Reisepasses und die zumutbare Dauer einer Trennung durch das Visumverfahren. Deine Frau hat mit der Antragsstellung das ihr zumutbare erfüllt, die lange Bearbeitungsdauer der venezolanischen Behörden - was ggf. auch anhand Informationen des AA nachgeprüft werden könnte - laut deinen Angaben von einem Jahr oder mehr, wäre analog zu der genannten Rechtsprechung zum Sprachnachweis nicht mehr zumutbar. Dies würde für sich genommen die Ausstellung eines Reiseausweises zwecks Ermöglichung der Einreise erlauben.

Diesbezüglich sollte man sich frühzeitig mit der Botschaft in Madrid in Verbindung setzen, über die "normale" Terminvereinbarung sollte das aufgrund des Einzelfalls nicht laufen.
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Cherti
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Antwort #5 - 21.09.2022 um 16:01:59
 
Update:

Wir konnten nun endlich in Spanien heiraten. Es war ein sehr schöner Moment.
Im Moment warten wir darauf das unsere Ehe endgültig in Spanien registriert ist und wir eine internationale Eheurkunde erhalten.

Leider gibt es auch schlechte Nachrichten, da der Antrag auf internationalen Schutz meiner Ehefrau in Spanien abgelehnt wurde.

Im Moment hat sie weder einen Pass noch einen Ausländerausweis (N.I.E.) in Spanien.

Dies erschwert unsere Situation unglaublich und wir wissen nicht was wir als nächstes tun können.
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Cherti
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Antwort #6 - 21.09.2022 um 18:02:56
 
Nachtrag:

Meine Frau hat folgende Dokumente:

- Staatsangehörigkeitsnachweis (ausgestellt vom venezolanischen Konsulat)
- Nachweis das der Pass in Bearbeitung ist  (ausgestellt vom venezolanischen Konsulat)
- Venezolanischer Ausweis (das ist so etwas wie unser Personalausweis, National)
- Venezolanische Geburtsurkunde
- Konsularische Registrierung in Madrid
- Meldebescheinigungen über mehr als 2 Jahre in Spanien
- PDF-Dokument des alten Passes (eingescannt, ist bereits abgelaufen)
- Mietvertrag in Spanien
- Telc Sprachzertifikat "Start Deutsch 1" (A1)
- Notariell Beglaubigte Kopie der spanischen N.I.E (das original wurde bei der Ablehnung des "Asyl-Antrag" eingezogen)
- Strafregister aus Spanien und Kolumbien (Polizeiliches Führungszeugnis, ein weiteres aus Venezuela werden wir demnächst erhalten)

Wir haben sämtliche E-Mails aufgehoben, die wir mit dem Konsulat usw. ausgetauscht haben, wegen dem Pass usw.

Meine Krankenversicherung würde meine Frau in meine Familienversicherung aufnehmen, wenn wir die Eheurkunde erhalten haben.
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mgb
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Antwort #7 - 21.09.2022 um 18:34:22
 
Mit Heirat ist deine Ehefrau jetzt ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers in Spanien. Wie lange bist du schon in Spanien?
Vielleicht könnte man jetzt einen Rückkehrerfall nach Freizügigkeitsrecht ins Spiel bringen und dann braucht es kein Visa.
Das Problem mit dem Pass besteht dann aber immer noch.
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Cherti
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Antwort #8 - 21.09.2022 um 18:44:59
 
Ich lebe nicht in Spanien, ich lebe in Deutschland. Ich besuche meine Frau so oft ich kann in Spanien, in diesem Jahr zum Beispiel bisher 5 Mal.

Aber ich lebe und arbeite in Deutschland, weil ich hier 3 Kinder habe und eins dieser Kinder bei mir lebt.

Ansonsten würde ich (vorübergehend) in Spanien leben, aber dann müsste ich mich zwischen meinen Kindern und meiner frau entscheiden.
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mgb
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Antwort #9 - 21.09.2022 um 21:03:31
 
Für einen Rückkehrerfall bräuchtest du einen belegbaren Aufenthalt von länger 3 Monaten in Spanien.
Wenn das nicht geht müsste man sich überlegen, ob man einen Grenzgängerfall basteln kann. Sprich Lebensmittelpunkt in Spanien, Arbeiten in Deutschland und einmal im Monat zurück zum Lebensmittelpunkt in Spanien.
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calhoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.09.2022 um 22:17:07
 
mgb schrieb am 21.09.2022 um 21:03:31:
Wenn das nicht geht müsste man sich überlegen, ob man einen Grenzgängerfall basteln kann. Sprich Lebensmittelpunkt in Spanien, Arbeiten in Deutschland und einmal im Monat zurück zum Lebensmittelpunkt in Spanien.


Mit einem in Deutschland beim OP lebenden Kind dürfte allerdings der Lebensmittelpunkt in Spanien eher unglaubwürdig sein ... wie alt ist denn das Kind, Cherti?
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mgb
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Antwort #11 - 22.09.2022 um 06:33:23
 
Im Freizgigkeitsrecht spielt das Kind in Deutschland keine Rolle.
Das Problem ist wie man den Grenzgängerstatus hinbekommt.
Hier im Forum gab es schon mal einen ähnlichen Fall mit Zypern. Da wurde aber nicht berichtet wie die Sache ausgegangen ist.
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Cherti
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Antwort #12 - 22.09.2022 um 10:54:13
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Das Kind das bei mir lebt ist 14 Jahre alt.

Meine Frau versucht in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung zu bekommen (Arraigo para la Formación).

Das ist eine neue Art der Aufenthaltserlaubnis.

Wenn sie diese Aufenthaltserlaubnis bekommen würde, könnte sie auch nach Deutschland reisen (wenn sie einen Pass hätte).

Aber für ein Visum zur Familienzusammenführung / Ehegattennachzug würde der Pass immer noch fehlen. Und Venezuela ist bei der Passerstellung (in diesem ganzen Prozess) sehr sehr langsam. Manche Menschen bekommen ihren Pass überhaupt nicht, obwohl sie ihn bezahlt haben, oder sie müssen 1 bis 2 Jahre warten. Seit dem 19. Juli wartet sie darauf einen Termin für einen Passantrag im Konsulat zu bekommen.

Wir haben diverse Dokumente die ihre Identität nachweisen (wie zuvor erwähnt), aber leider keinen Pass.

Ich weiß das der einfachste Weg wäre, wenn ich mich in Spanien anmelden würde, dort für eine gewisse Zeit leben würde und dadurch die EU-freizügigkeit nutzen könnte, denn dann könnte ich später meine Frau einfach mit nach Deutschland nehmen, ohne den Visumsprozess.

Aber hierbei kommt das Problem zum tragen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt, meine Kinder, meinen Job in Deutschland habe.

In diesem Jahr habe ich sie im April, Mai, Juli, August und September besucht. Jetzt fange ich einen neuen Job an und hoffe das ich wenigstens im Dezember zu ihr fliegen kann.

Wir haben so viel Kontakt miteinander wie es möglich ist, im Moment läuft der Videochat 24 Stunden am Tag. Wir stehen morgens gemeinsam per Whatsapp Videochat auf und frühstücken zusammen, dann wechseln wir zu Google-Meet und verbringen gemeinsam den Tag miteinander. Abends sehen wir "gemeinsam" Netflix oder Amazon,... sie guckt ihre Serien und ich meine und Nachts gehen wir gemeinsam per Whatsapp Videochat schlafen, der Chat läuft dann bis zum nächsten Morgen.

Es ist schön das es heute diese Möglichkeiten gibt, aber es ist schrecklich das man den Menschen den man liebt nicht in den Arm nehmen kann usw.

Das belastet uns sehr und wir suchen jeden Tag nach einer Lösung, denn alles was wir wollen ist ein gemeinsames Leben.

Es tut mir leid, wenn ich ein bisschen emotional geworden bin, aber es ist ein emotionales Thema.




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Antwort #13 - 22.09.2022 um 11:17:04
 
Vielleicht solltest du eine Rechtsberatung bei einem guten Fachanwalt für Ausländerrecht einholen.
Eine andere Idee wäre die Migrationsberatung von der jeweiligen Stadt, Caritas oder was es sonst da so gibt.
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lottchen
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Antwort #14 - 22.09.2022 um 11:33:18
 
Cherti schrieb am 22.09.2022 um 10:54:13:
Ich weiß das der einfachste Weg wäre, wenn ich mich in Spanien anmelden würde, dort für eine gewisse Zeit leben würde und dadurch die EU-freizügigkeit nutzen könnte, denn dann könnte ich später meine Frau einfach mit nach Deutschland nehmen, ohne den Visumsprozess.

Das ändert aber auch nichts daran, dass sie einen Paß benötigt.

Solange sie einen legalen Aufenthalt in Spanien hat (klagt sie gegen die Ablehnung des internationalen Schutzes, ist sie damit legal in Spanien) sehe ich keine großen Probleme bei der Familienzusammenführung (A1 hat sie?). Aber sie braucht einen Paß oder Paßersatz...
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