Der normale Aufenthaltstitel für die Mutter eines deutschen Kindes ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28. Sie braucht dazu zwei Sachen:
- ein Visum aus Uganda
- ein Kind (geboren & mit Geburtsurkunde)
Im Moment gibt es also keine Möglichkeit, und die ärztlichen Kosten müssen wohl privat bezahlt werden. Die Beratung kommt zu spät, sie hätte hier während des Freiwilligendienstes und vor der Schwangerschaft fragen müssen.
Vorgehen jetzt:
- Vaterschaft anerkennen
- alle Rechnungen bezahlen
- nach der Geburt sollte sie schriftlich eine
AE beantragen und die "Befreiung von der Visumpflicht" beantragen. Das ist problemlos, wenn sie bis dahin eine Fiktionsbescheinigung hat, sonst ist das Baby die Begründung. Das Baby muss es aber in der Realität geben, nicht nur rechnerisch.
Sie kann die
AE auch jetzt beantragen in der Hoffnung, eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen, und angeben, dass Vaterschaftserklärung und Geburtsurkunde im Dezember nachgereicht wird und dass sie darum bittet, den Antrag bis Dezember ohne Entscheidung liegen zu lassen. Manche Ausländerbehörden lassen sich darauf ein, zumal das Visumverfahren jetzt nicht klappen würde, weil die Fluggesellschaften sie nicht so gerne mitnehmen.