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Schwangere Verlobte aus Uganda Kein legaler Aufenthalt derzeit (Gelesen: 4.630 mal)
Uwe971
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Antwort #15 - 14.12.2022 um 10:26:18
 
der Termin im August war Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, der lief ganz normal aus das am Ende nicht unterschrieben wurde. Danach hat die Standesbamtin es zur Migrationsbehörde gegeben.
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lottchen
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Antwort #16 - 14.12.2022 um 10:37:54
 
Die Frage war was die Mutter Deines Kindes unternommen hat um ihren Aufenthaltsstatus zu klären. Ihr wolltet im August einen Termin mit der ABH vereinbaren. Ihr habt nichts gemacht? Überhaupt nichts?
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Uwe971
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Antwort #17 - 14.12.2022 um 10:43:46
 
Ich habe die Migrationsbehörde angeschrieben um eieen Gesprächstermin gebeten, unsere Kontaktdaten Mitgteilt.

Daraufhin fragte die Behörde ach was sei seither gemacht hat,

wir teilten mit das sie bei an unterschiedlichen orten kurz gelebt hat,

darauf kam dann keine Antwort mehr.

Sie ist hier im Eiwohnermeldeamt angemeldet und krankenversichert, ihr Status ist immer noch ungekklärt.
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Aras
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Antwort #18 - 14.12.2022 um 11:19:42
 
Erstmal Glückwunsch zur Geburt.

Du hast die Wahl.

a) Du kannst jetzt das rechtlich duchkämpfen und versuchen den §1597a BGB zu kippen. Dauer: 4-10 Jahre.

b) Oder du sagst dir einfach: Egal. Ich mach jetzt nen DNA-Test woraus hervorgeht, dass ich der biologische Vater des Kindes bin. Dann können die nicht behaupten, dass ich missbräuchlich die Vaterschaft anerkenne, denn als biologischer Vater kann ich auch der rechtliche Vater sein.

Denn so oder so würde das Gericht sich nicht darauf einlassen, das an äußerlichen Merkmalen festzumachen (also kein "Der Junge sieht ihnen ähnlich aus") noch wird das Gericht so einfach die familiäre Beziehung zum Kind pauschal anerkennen, weil das Kind ist ja 8 Tage alt.

Also würde das Gericht wohl einen DNA-Test verlangen. Und wenn da steht, dass du der Vater bist, dann können die nur noch anerkennen.

Das folgende bitte nüchtern bewerten: Zeugen von Kindern zum Zwecke der Erlangung eines legalen Aufenthalts stet ja nicht unter Strafe. Also das könnte man nicht vorwerfen.

Also DNA-Test kostet ja so zwischen 200-500 €. Für den DNA-Test benötigst du natürlich die Zustimmung der Mutter. Je schneller du dich drum kümmerst, umso schneller ist die Vaterschaft auch geklärt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #19 - 14.12.2022 um 18:15:54
 
Habt ihr denn nun schon mal, bei der VA, die Urkundenprüfung der GU der Mutter angeleiert?
Ohne diese wird das wohl sonst nichts werden mit der egalen rechtlichen Vaterschaft

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006308/09f137ab8f3d66d5cd8491c01aff5972/me...
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Antwort #20 - 14.12.2022 um 18:27:04
 
Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht wegen einer ausstehenden Urkundenüberprüfung der mütterlichen Urkunden verweigert werden.
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Antwort #21 - 14.12.2022 um 18:36:30
 
Aras schrieb am 14.12.2022 um 18:27:04:
Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht wegen einer ausstehenden Urkundenüberprüfung der mütterlichen Urkunden verweigert werden.


Natürlich....da die Identität der Mutter nicht sicher ist, gibt es auch keine Vaterschaftsanerkennung. Die Mutter kann ja "wer weiß wer" sein, sogar verheiratet wäre möglich! Deshalb gibt es auch keine Vaterschaft...
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Aras
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Antwort #22 - 14.12.2022 um 18:48:23
 
Sie könnte auch in Zimbabwe oder Französisch Guyana verheiratet gewesen sein, aber nie in Uganda ihre Eheschließung registriert haben. Sie sollte also von allen Staaten der Welt den Nachweis erbringen, nirgendwo geheiratet zu haben.

Sie könnte auch Manuel Neuer sein.

Aber im ernst:

DNA-Test und ggf. Vaterschaftsfestellungsklage.
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Uwe971
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Antwort #23 - 22.12.2022 um 18:10:08
 
Wie sieht es mit Heiraten aus? Sie hat a1, Anerkennung der Geburtsurkunde ist in Arbeit beim Standesamt bzw Botschaft in Uganda.
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Antwort #24 - 22.12.2022 um 19:29:52
 
Uwe971 schrieb am 22.12.2022 um 18:10:08:
Wie sieht es mit Heiraten aus? Sie hat a1, Anerkennung der Geburtsurkunde ist in Arbeit beim Standesamt bzw Botschaft in Uganda.


Zum Heiraten muss sie ledig sein. Kann sie das nachweisen?

Hat sie ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland geklärt? Was hat die Ausländerbehörde entschieden?
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