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Schwangere Verlobte aus Uganda Kein legaler Aufenthalt derzeit (Gelesen: 4.486 mal)
Uwe971
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05.08.2022 um 10:04:35
 
Hallo, meine Freundin war als Au PAir nach Deutschland gekommen,
hat im Anschluss ein Freiwilliges soziales Jahr gemacht in einem Altenheim. Hier hat man ihr "gekündigt" nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde. Sie hatte bis dahin eine Fiktionsbescheinigung, die Entwischen abgelaufen ist.

Ich habe nun das Standesamt angeschrieben um die Vaterschaft anzuerkennen. Es wird jetzt natürlich nach dem Aufenthaltstitel gefragt.

Sie ist im 6. Monat, Stichtag ist der 28.11.22. Bei welcher Baustelle mache ich am besten weiter? Ausländerbehörde, Krankenkasse (ich vermute die Karte ist nicht mehr gültig.) Standesamt? Wir würden gern heiraten aber das wird sicher auch nichts werden ohne den Aufenthaltstitel.  Falls es eine Bedeutung hat sie hat A2.

Viele Grüße und Dank

Uwe
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Antwort #1 - 05.08.2022 um 12:23:52
 
Der normale Aufenthaltstitel für die Mutter eines deutschen Kindes ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28. Sie braucht dazu zwei Sachen:
- ein Visum aus Uganda
- ein Kind (geboren & mit Geburtsurkunde)

Im Moment gibt es also keine Möglichkeit, und die ärztlichen Kosten müssen wohl privat bezahlt werden. Die Beratung kommt zu spät, sie hätte hier während des Freiwilligendienstes und vor der Schwangerschaft fragen müssen.

Vorgehen jetzt:
- Vaterschaft anerkennen
- alle Rechnungen bezahlen
- nach der Geburt sollte sie schriftlich eine AE beantragen und die "Befreiung von der Visumpflicht" beantragen. Das ist problemlos, wenn sie bis dahin eine Fiktionsbescheinigung hat, sonst ist das Baby die Begründung. Das Baby muss es aber in der Realität geben, nicht nur rechnerisch.

Sie kann die AE auch jetzt beantragen in der Hoffnung, eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen, und angeben, dass Vaterschaftserklärung und Geburtsurkunde im Dezember nachgereicht wird und dass sie darum bittet, den Antrag bis Dezember ohne Entscheidung liegen zu lassen. Manche Ausländerbehörden lassen sich darauf ein, zumal das Visumverfahren jetzt nicht klappen würde, weil die Fluggesellschaften sie nicht so gerne mitnehmen.
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Uwe971
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Antwort #2 - 05.08.2022 um 14:02:28
 
Heiraten ohne das passende Visum ist vermutlich ausgeschlossen oder?
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reinhard
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Antwort #3 - 05.08.2022 um 14:08:28
 
Uwe971 schrieb am 05.08.2022 um 14:02:28:
Heiraten ohne das passende Visum ist vermutlich ausgeschlossen oder?


Nein, zum Heiraten braucht man kein Visum, allerdings eine gültige Fiktionsbescheinigung. "Ohne alles" wird es nicht funktionieren.

Übrigens hat sie ja ein Visum von der damaligen Einreise.

Sie sollte sich um ihren Status unbedingt kümmern, nichts machen ist in der Regel die schlechteste Möglichkeit. Zumindest sollte sie hier mitlesen.
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Antwort #4 - 05.08.2022 um 14:14:35
 
Uwe971 schrieb am 05.08.2022 um 10:04:35:
Sie hatte bis dahin eine Fiktionsbescheinigung, die Entwischen abgelaufen ist.

die Bescheinigung mag abgelaufen sein, die Fiktion gilt aber bis zur Entscheidung über den Antrag, solange gilt auch ihr alter AT.
Sie hat die FB wohl bekommen, weil sie einen Antrag auf eine AE gestellt hat. Auf welche AE?

Uwe971 schrieb am 05.08.2022 um 14:02:28:
Heiraten ohne das passende Visum ist vermutlich ausgeschlossen oder? 


nein,  nicht ausgeschlossen.
Ist über ihren Antrag nicht entschieden worden, gilt der alte AT.

Wobei: wann ist der alte AT abgelaufen?
wann ist der neue AT beantragt worden? Sollte er  nach Ablauf beantragt worden sein, kann der alte AT auch nicht fortgelten.
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Antwort #5 - 05.08.2022 um 17:50:31
 
Ist Kündigung während der Schwangerschaft nicht verboten? ( § 17 des Mutterschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html )
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Antwort #6 - 05.08.2022 um 20:46:14
 
Fred Dust schrieb am 05.08.2022 um 17:50:31:
Ist Kündigung während der Schwangerschaft nicht verboten ?

Es geht wahrscheinlich um das Beschäftigungsverbot aus ärztl. Sicht, denn die Frau war in einem Altenheim beschäftigt.
Es steht "gekündigt".
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Fred Dust
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Antwort #7 - 05.08.2022 um 23:18:57
 
Wäre das dann wirklich eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, das die Aufenthaltserlaubnis beendet? Klingt für mich als Widerspruch zu Mutterschutz. Vor allem, wenn der Vater deutscher Staatsbürger ist.

Das ist aber ne Frage an die, die sich mit diesem Rechtsgebiet auskennen. Ich hab auf diese Frage aufmerksam gemacht, weil bisher niemand diesen Aspekt berücksichtigt hat
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Antwort #8 - 06.08.2022 um 06:26:35
 
erne schrieb am 05.08.2022 um 14:14:35:
Wobei: wann ist der alte AT abgelaufen?
wann ist der neue AT beantragt worden? Sollte ernach Ablauf beantragt worden sein, kann der alte AT auch nicht fortgelten.


Es liest sich, als wenn sie überhaupt keine AE hatte...nach dem AuPair


Uwe971 schrieb am 05.08.2022 um 10:04:35:
Hallo, meine Freundin war als Au PAir nach Deutschland gekommen,
hat im Anschluss ein Freiwilliges soziales Jahr gemacht in einem Altenheim. Hier hat man ihr "gekündigt" nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde. Sie hatte bis dahin eine Fiktionsbescheinigung, die Entwischen abgelaufen ist. 

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Antwort #9 - 08.08.2022 um 09:37:21
 
Hallo, ich habe langsam etwas mehr Klarheit erhalten. Sie hatte eine Fiktionsbescheinigung und hat das Freiwillige soziale Jahr Wohl beendet ohne zu sagen das sie schwanger sei, also im gegenseitigen einvernehmen. Sie hat sich dann zurück gezogen und um nichts gekümmert, wir haben uns dann vor kurzem "wieder getroffen" Wir hatten den Kontakt verloren.

Ich habe mich jetzt an die AB gewandt und um einen Termin gebeten.
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Antwort #10 - 08.08.2022 um 09:48:15
 
Uwe971 schrieb am 08.08.2022 um 09:37:21:
Sie hatte eine Fiktionsbescheinigung

Die Frage ist doch worauf die sich bezieht / bezog. Eine Fiktionsbescheinigung bekommt man, wenn man einen Antrag auf eine neue AE stellt oder auf Verlängerung der alten. Die (Fiktion) gilt solange bis über den Antrag entschieden wurde. Ob sie so eine Bescheinigung in der Hand hat oder nicht spielt da keine Rolle, die Fiktionswirkung gilt Kraft Gesetzes. Was hat sie damals beantragt als sie die Fiktionsbescheinigung erhielt? Welche AE nach welchem Paragrafen? Ist über den Antrag zwischenzeitlich entschieden worden oder immer noch nicht? Falls letzteres würde sie weiterhin in der Fiktion sein und damit legal in D.

Wo lebt sie? Wovon lebt sie? War sie noch nie beim Arzt wegen der Schwangerschaft? 

Das Beste ist her sicher proaktiv auf die ABH zuzugehen und abzuklären wie überhaupt der Stand der Dinge ist (wenn sie es Dir nicht sagen kann). Ob allerdings Du da Auskünfte bekommen wirst bezweifle ich. Da benötigst Du mindestens eine Vollmacht von ihr (und ob die reicht? und ob die ABH Dir überhaupt einen Termin gibt?). Oder will sie zum Termin mitgehen wenn es einen gibt?
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Antwort #11 - 08.08.2022 um 11:53:40
 
Es scheint so zu sein, dass sie nach dem Au-Pair-Jahr ein Freiwilligen-Jahr plante, dafür eine AE beantragt hat, eine Fiktionsbescheinigung erhalten hat und den Kontakt zur ABH eingestellt hat. Ob der Antrag abgelehnt wurde oder einfach nur die Akte im Stapel liegt (damit gilt die Fiktion auch ohne Bescheinigung weiter), wird sicherlich beim Termin in Erfahrung gebracht.

Ohne Kontakt zur ABH funktioniert nichts, insofern muss man das klären. Nach dem Termin ergeben sich vielleicht konkretere Fragen.
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Antwort #12 - 11.08.2022 um 09:25:21
 
Wir haben jetzt kontakt zur Ab aufgenommen und um einen Termin gebeten, ich werde den dann mit Ihr war nehmen.


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Antwort #13 - 14.12.2022 um 09:38:47
 
So, unser Sohn iwurde am 06.12.2022 geboren ist gesund und munter.

wir hatten im August verusucht im Standesamt mich als Vater eintragen zu lassen. Die Standesbeamtin hat dann wohl eine Prüfung
auf Scheinvaterschaft gem §1592 BGB in die Wege geleitet, sie sagte bei der Anerkennung etwas von Kann nicht Unterchreiben weil die Geburtsurkunde der Mutter nicht vorlag, diese hatten wir kurze zeit Später nachgereicht.

Wir dachten bei geburt geht dann alles seinen Gang, jedoch hat unser Wohn jetzt eine Ledige Mutter ohne Vater in der Geburtsurkunde stehen. Die Ausländerbehörde hat sich laut Standesamt noch nicht zurück gemeldet.

Aus meiner Sicht sind wir eine normale Familie Frau und Kind sind krankenversichert, wir beziehen keine sozialleistungen. Haben eine ausreichend große Wohnung.

Wie lange kann die Prüfung durch die AB noch dauern, und was ist zu erwarten?

Viele Grüße

Uwe
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Antwort #14 - 14.12.2022 um 09:45:34
 
Uwe971 schrieb am 11.08.2022 um 09:25:21:
Wir haben jetzt kontakt zur Ab aufgenommen und um einen Termin gebeten, ich werde den dann mit Ihr war nehmen.


Das war im August. Was ist denn aus dem Termin geworden?
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