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Jobwechsel an der EU Blauen Karte (Gelesen: 1.103 mal)
hashishshetty
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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29.07.2022 um 12:05:32
 
Hallo,

seit September 2020 arbeite ich in Deutschland an meiner Blauen Karte. Auf dem Zusatzblatt der Blauen Karte steht:

"Bis 31.08.2022 ist die Beschäftigung als <redigiert> bei <redigiert> GmbH gestattet. Ab 01.09.2022 ist die Beschäftigung jeder Art gestattet. Selbständige Tätigkeit nicht erlaubt. Die Nebenbestimmung zur Beschäftigung gilt ab 01.04.2022."

Heißt das, ich brauche von der ABH keine Erlaubnis mehr, um ab 01.09. mit einem neuen Job anzufangen?

Vielen Dank im Voraus,
Ashish
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.07.2022 um 12:31:19
 
Korrekt.

Übrigens kannst du bei entsprechendem Sprachniveau B1 zusätzlich zur Blauen Karte auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis ( § 18c Abs. 2 Satz 3 i.V.m Satz 1 AufenthG) beantragen. 
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hashishshetty
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - 29.07.2022 um 13:59:59
 
Zitat:
Korrekt.

Übrigens kannst du bei entsprechendem Sprachniveau B1 zusätzlich zur Blauen Karte auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis ( § 18c Abs. 2 Satz 3 i.V.m Satz 1 AufenthG) beantragen. 


Vielen Dank für die Rückmeldung und für den Tipp bezüglich der Niederlassungserlaubnis!

Noch etwas abzuklären: Ich brauche keine Erlaubnis von der ABH ab 01.09.2022 = Ich muss die ABH mit den Unterlagen (z. B. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) nicht mitteilen, oder?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2022 um 14:08:37
 
Nein, musst du nicht.

Du darfst aber weiterhin keine selbständige Tätigkeit ohne Erlaubnis aufnehmen. Die Blaue Karte kann außerdem nach ihrem Ablauf nur verlängert werden, wenn du auch weiterhin entsprechend verdienst.
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hashishshetty
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #4 - 29.07.2022 um 15:32:38
 
Zitat:
Nein, musst du nicht.

Du darfst aber weiterhin keine selbständige Tätigkeit ohne Erlaubnis aufnehmen. Die Blaue Karte kann außerdem nach ihrem Ablauf nur verlängert werden, wenn du auch weiterhin entsprechend verdienst.


Alles klar. Vielen vielen Dank!
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