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Asylrecht (Gelesen: 854 mal)
integ
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Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylrecht
26.07.2022 um 19:49:13
 
Ein Lybischer Mann hat mit seiner Familie  in Deutschland den Asyl beantragt
Sein Visum hat er aus Spanien bekommen
Er will unbedingt hier bleiben ,weil seine Frau eine  deutliche Behinderung in Ihrer Hand hat. Zudem hat er Beweise ,dass er in Leben gefoltert und verfolgt ist,Laut seiner Angaben .

Hat er die Chance  in Deutschland zu bleiben bzw den Asyel zu erlangen ?
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.07.2022 um 21:14:57
 
Im Prinzip ist Spanien für das Asylverfahren zuständig.

Das Bundesamt kann also den Asylantrag als "unzulässig" ablehnen und die Abschiebung nach Spanien anordnen. Das ist aber eine Frage der Arbeitskapazität – in zwei Drittel aller Fälle macht das BAMF das nicht, in einem Drittel aller Fälle macht das BAMF das.

Der Betroffene kann dann schriftlich und auf Deutsch den "Selbsteintritt" bei der Zentrale in Nürnberg beantragen. Aber ich würde erstmal abwarten, was das Bundesamt zum Antrag sagt.

Die Belege über Verfolgung oder Folter sind dann Teil des Asylverfahrens, das in Deutschland oder in Spanien durchgeführt wird. Das ist erst der zweite Schritt.
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