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Einbürgerungsantrag verständnisprobleme (Gelesen: 800 mal)
Passport5
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag verständnisprobleme
19.07.2022 um 18:44:32
 
Ist ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis und muss das im Antrag aufgelistet werden? Wie sieht es mit Minijobs aus. Habe da leider nur fünf Felder zum ausfüllen. Kann ich ein extra Blatt anfertigen und dort alles reinschreiben, oder zählt hier nur "normale" Arbeit.

Sachen die auf mich nicht zutreffen einfach leer lassen, oder durchstreichen? Eine halbe Seite für Kinder, das kann ich doch streichen, weil leer sieht das komisch aus.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 19.07.2022 um 19:28:34
 
Passport5 schrieb am 19.07.2022 um 18:44:32:
Ist ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis

Ja. Es ist aber "nicht auf Dauer" angelegt und deshalb genügt das nicht.

Passport5 schrieb am 19.07.2022 um 18:44:32:
Wie sieht es mit Minijobs aus.

Mehrere Minijobs gleichzeitig?

Ein Minijob sichert selten den Lebensunterhalt. Genügt also auch nicht.

Passport5 schrieb am 19.07.2022 um 18:44:32:
oder zählt hier nur "normale" Arbeit.

Es wird verlangt, dass man seinen Lebensunterhalt dauerhaft ohne Sozialleistungen sicherstellen kann.
Meist ist das ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Probezeit bereits vorüber ist und wo das Einkommen für den LU genügt.

Was nicht zutrifft, kannst du leer lassen. Dann erkennt ein Bearbeiter, dass es keine Kinder gibt.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.07.2022 um 22:15:23
 
Passport5 schrieb am 19.07.2022 um 18:44:32:
Kann ich ein extra Blatt anfertigen und dort alles reinschreiben, oder zählt hier nur "normale" Arbeit.


Hallo,

natürlich kannst Du auch eine Anlage zum Antrag auf einem zusätzlichen Blatt beifügen.
Relevant sind alle Einkommensquellen, gerade auch,  wenn man die Sicherung des LU z.B. zusammen mit dem Einkommen einer Ehefrau begründen möchte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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