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Fragen/Erklärungen des Standesbeamten (Gelesen: 1.084 mal)
mezzanine
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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19.07.2022 um 14:27:31
 
Der Standesbeamte meinte er wird sich mit uns vor der Heirat zusammensetzen und den Text den er zu sprechen hat meiner Verlobten vorsagen und prüfen ob sie ihn versteht. Er meinte er versucht es genau ein Mal und wenn er den Eindruck hat, dass sie nichts kapiert müssen wir einen Dolmetscher für Khmer/kambodschanisch bestellen, was sich hier in DE schwierig bzw teuer gestaltet.
Kann mir einer sagen, um was es dabei geht. Er meinte es wäre die eidesstattliche Vers. usw. und ich wollte meine Verlobtr darauf vorbereiten, damit er zufrieden ist. Sie hat offiziell A1 bzw mittlerweile ist der Stand etwa bei A2, wei sie der fleißig eigenständig weiterlernt, teilweise mit meiner Mutter. Ich traue es ihr zu, aber er meinte der Text wäre nicht so einfach und sie muss es sinngemäß verstehen. Hat einer eine Idee wie ich zu diesem "Schriftsatz" komme. Es müsste ja in etwa einheitlich sein bundesweit...
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deerhunter
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i4a rocks!


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Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 19.07.2022 um 17:16:19
 
Es ist die gesamte rechtliche "Belehrung" über die Eheschließung! Mit A1 / 2 kann man das nicht verstehen, selbst B1 dürfte grenzwertig sein....deshalb verlangen die Standesbeamten meist einen Übersetzer...bei manchen reicht ein "Bekannter" der dann vereidigt wird...andere wollen einen anerkannten Übersetzer. Beides ist rechtlich ok.

Also bereite dich auf einen Übersetzer vor, der dann i.d.R. auch zum Vorgespräch dabei sein sollte

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Madita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.07.2022 um 19:47:48
 
Bei uns wurde der Trauzeuge meines Mannes als Übersetzer akzeptiert (selbe Muttersprache).
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Aras
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Antwort #3 - 21.07.2022 um 10:02:53
 
Als ob der Standesbeamte erkennen könnte, ob in der nicht-indo-europäischen Fremdsprache das korrekt übersetzt Zwinkernd. Es geht auch nicht darum, dass man das 1:1 en detail korrekt übersetzt, darum meinte der Standesbeamte ja auch, dass man die Ausführungen sinngemäß verstehen muss.

Wie die anderen erklären: Du kannst einen Laiendolmetscher holen. Also einen Freund der Famile o.ä. Glaub für die Beeidigung des Laiendolmetschers durch den Standesbeamten kommen Kosten hinzu (ca. 20 €)  und dann muss der Laiendolmetscher nur übersetzen.

Wenn sie französisch oder englisch spricht, dann kann man das auch über eine dieser Sprachen machen. Also dann statt nem Dolmetscher für Khmer kann man es über nen Dolmetscher für Englisch und Französisch erledigen. Da findet man ja auch mehr Leute, die das sprechen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.07.2022 um 12:02:31
 
mezzanine schrieb am 19.07.2022 um 14:27:31:
was sich hier in DE schwierig bzw teuer gestaltet

Bei unser Hochzeit brauchten wir auch einen Dolmetscher. Habe beim Vorgespräch die Standesbeamtin gefragt, wie ich einen am besten finde. Da hat sie mir den Tip gegeben, einfach bei der örtlichen Polizei nachzufragen, da diese in der Regel eine Liste mit Dolmetscher haben. Ob natürlich deine Sprache dabei ist, weiß man nicht. Nun gut bei mir war es einfach ohne Polizei zu erledigen, da es ja nur Englisch war und Google mir zuhause direkt eine örtliche Dolmetscherin nannte. Im übrigen war es nicht so teuer. Der Stundensatz lag 2018 bei 75 Euro.
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reinhard
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Antwort #5 - 21.07.2022 um 13:35:42
 
Der Stundensatz liegt seit dem 1.1.2021 durch Beschluss des Bundestags bei 85 Euro (bezieht sich immer auf die Gesamtzeit).

Alle Dolmetscher:innen findest Du hier:

www.justiz-dolmetscher.de
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