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Einbürgerung - Jetzt oder Später (Gelesen: 1.900 mal)
Themen Beschreibung: Dauer und Mehrstaatigkeit
Info4Mich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.07.2022 um 08:56:50
 
Hallo,

lohnt es sich jetzt noch einen Einbürgerungsantrag zu stellen, oder soll ich bis Herbst warten, wo die neue Bundesregierung das zweite Migrationspaket beschließen will? (schnellere Einbürgerung, Mehrstaatigkeit). Bis es dann auch in Kraft tritt dauert es länger (vermutlich Mitte/Ende 2023), aber je nach Gesetzesentwurf würde die ABH dann liberaler mit der hinnahme der Mehrstaatigkeit sein?

Überall liest man gerade das die ABH extrem überlastet sind, weil Krieg in der Ukraine und auch weil viele Flüchtlinge aus 2015 mittlerweile die Anforderungen einer Einbürgerung erfüllen.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob es dann mehr Sinn macht auf das neue Gesetz zu warten, wo eine Mehrstaatigkeit möglich wird und die "schnelle Einbürgerung" kommt. Die Ausbürgerung würde nämlich sicherlich über zwei Jahre dauern (habe vor einem Jahr einen Antrag zum entlassen aus der Wehrpflicht gestellt und noch keine Rückmeldung erhalten.)
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SimonB
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Antwort #1 - 19.07.2022 um 10:44:55
 
Info4Mich schrieb am 19.07.2022 um 08:56:50:
ob es dann mehr Sinn macht auf das neue Gesetz zu warten, wo eine Mehrstaatigkeit möglich wird und die "schnelle Einbürgerung" kommt.

Schneller wird das Einbürgerungsverfahren nicht ablaufen. Bis zur Einbürgerungs-Zusicherung läuft das Verfahren in D ab. An dieser Dauer wird sich nicht so schnell etwas zum Positiven ändern.
Es liegt nicht allein in den wenigen Händen bei der ABH bzw. EBH.

Ich fürchte, was im Koalitionsvertrag steht, wird noch lange nicht umgesetzt. Das sind Ziele.

Warten "lohnt" sich, wenn man jetzt die Einbürgerung beantragt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansonsten stellt man sich später hinten an. Das bringt eher weniger als mehr.

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Info4Mich2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2022 um 11:32:07
 
Vielen Dank für die Antwort. Gehen wir mal davon aus das Gesetz wird beschlossen und tritt in Kraft, aber mein Antrag ist schon gestellt. Kann ich mich im laufenden Einbürgerungsverfahren dann auf dieses Gesetz beziehen, oder muss ich dann einen neuen Antrag stellen um eine Ausbürgerung zu verhindern?
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 19.07.2022 um 11:36:20
 
Info4Mich2 schrieb am 19.07.2022 um 11:32:07:
Kann ich mich im laufenden Einbürgerungsverfahren dann auf dieses Gesetz beziehen, oder muss ich dann einen neuen Antrag stellen um eine Ausbürgerung zu verhindern? 


Du könnstest dich unmittelbar auf die neue Rechtslage beziehen und das Verfahren weiter betreiben.

Ich würde auch tatsächlich all denjenigen, die die acht bzw. sieben/sechs Jahre Aufenthalt in den nächsten drei Monaten erfüllen bzw. bereits erfüllen, raten, jetzt einen Einbürgerungsantrag zu stellen.
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SimonB
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Antwort #4 - 19.07.2022 um 13:54:57
 
Info4Mich2 schrieb am 19.07.2022 um 11:32:07:
oder muss ich dann einen neuen Antrag stellen um eine Ausbürgerung zu verhindern?

Ich gehe mal davon aus:
Ein neuer Antrag würde nicht nötig. Dein jetzt schon gestellter Antrag würde auch nicht abgelehnt.
Bis du die Einbürgerungs-Zusicherung erhältst, vergehen vielleicht 1,5 bis 2 Jahre.
In der Zusicherung wird die EBH auf die dann uU geltende Rechtslage zur Mehrstaatigkeit hinweisen.
Dann würde vielleicht hingenommen, dass du MehrstaaterIn bist und du deine StA neben der dann deutschen StA behalten kannst.
Ich gehe davon aus, dass es eine generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht geben wird.


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Onur81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.07.2022 um 12:10:16
 
SimonB schrieb am 19.07.2022 um 10:44:55:
Ich fürchte, was im Koalitionsvertrag steht,
wird noch lange nicht umgesetzt. Das sind Ziele.


SimonB schrieb am 19.07.2022 um 13:54:57:
Ich gehe davon aus, dass es eine generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht geben wird.


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/filiz-polat/fragen-antworten/soll-das-t...

Nach meinem Verständnis wird es anders laufen.
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SimonB
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Antwort #6 - 24.07.2022 um 13:33:06
 
Onur81 schrieb am 24.07.2022 um 12:10:16:
Nach meinem Verständnis wird es anders laufen.

Die Antwort von Frau Polat gibt das mE nicht her.
... es muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
Das sollten wir tun.

Ein Einbürgerungsantrag kann jetzt gestellt werden, unabhängig von einer in Aussicht gestellten Gesetzesänderung.

Zunächst wird das "Chancen-Aufenthaltsrecht" Eingang ins Gesetz finden. Das wird verkürzt "Bleiberecht für Geduldete"  genannt.

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eddie_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.08.2022 um 18:09:37
 
SimonB schrieb am 19.07.2022 um 13:54:57:
Ich gehe davon aus, dass es eine generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht geben wird.




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