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Gemeinsames Kind (Gelesen: 637 mal)
infoinfo
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gemeinsames Kind
18.07.2022 um 03:38:13
 
Hallo,

Ich habe mit einem Afghanen früher geheiratet und er ist mit Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen.
Er hat die afghanische Staatsbürgerschaft und ich die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich war schwanger von ihm und habe das Kind bekommen.
Jetzt haben wir uns vor der 3 Jahre Frist  getrennt.
Kann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wegen dem Kind, auch wenn ich nicht unterschreibe bei der ausländerbehörde ?
Ich möchte nicht , dass er das Kind betreut da er gewalttätig ist.
Was kann ich tun ?

Danke

Lg
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Brisbane
Australia
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2022 um 08:34:06
 
infoinfo schrieb am 18.07.2022 um 03:38:13:
Kann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wegen dem Kind, auch wenn ich nicht unterschreibe bei der ausländerbehörde ?

Er kann, wenn er "Sorgerecht" hat und zumindest teilweise die Personenfürsorge übernimmt. Nur Kind allein reicht nicht



infoinfo schrieb am 18.07.2022 um 03:38:13:
Ich möchte nicht , dass er das Kind betreut da er gewalttätig ist.
Was kann ich tun ?

Bei so etwas muss erstmal das Sorgerecht, per Gericht, entzogen werden. Da hat man bei einem "Gewalttäter" schon mal einen Vorteil.
Dann muss die Scheidung eingereicht werden usw.

Also schnell zum Anwalt, Jugendamt usw
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