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Einbürgerung - Student mit Deutschem Ehepartner (Gelesen: 920 mal)
Alex561
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - Student mit Deutschem Ehepartner
15.07.2022 um 16:08:28
 
Hallo,

Ich bin seit 3 Jahren mit einem deutschen Bürger verheiratet. Ich bin selbst ein Master Student und mache einen Minijob, also verdiene ich nur ~450 Euro, was natürlich nicht reicht. Mein deutscher Ehemann macht seinen PhD und verdient Netto ~2700 Euro. Reicht es für die Einbürgerung, dass mein Ehemann genug verdient, obwohl mein eigenes Gehalt als Student nicht reicht? oder darf man als Student in dieser Situation nicht eingebürgert werden?

Danke im voraus!
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reinhard
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Beiträge: 15.167

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.07.2022 um 16:23:29
 
Eingebürgert werden kann man immer, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Man muss dazu einen auf Dauer angelegten Aufenhaltstitel haben (also nicht nach § 16, sondern nach § 28 zum Beispiel). Außerdem muss man ohne Vorstrafen sein und den Einbürgerungstest bestanden haben.

Die Ehefrau oder Ehemann muss drei Jahre in Deutschland leben und mindestens zwei Jahre mit dem Deutschen verheiratet sein, mit ihm zusammen gelebt haben und mit ihm auch weiterhin zusammen leben.

Bei einem Ehepaar zählt das gemeinsame Einkommen.
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« Zuletzt geändert: 15.07.2022 um 21:27:50 von reinhard »  
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Alex561
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 15.07.2022 um 16:46:50
 
Danke für die Antwort. Ich habe mich über die Voraussetzungen informiert, aber die Voraussetzung über die Unterhaltssicherung war mir nicht klar. Auch wenn es logisch klingt, dass bei einem Ehepaar das gemeinsame Einkommen zählt, ist das im Gesetzt soweit wie ich gesehen haben nicht erwähnt. Von dem, was ich gefunden habe, lautet die Voraussetzung "eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts". Wie ich verstehe, bezieht sich 'eigentständig' in diesem Fall auf den Antragsteller und nicht auf den Ehepartner der schon deutsch ist (da der Ehepartner nicht derjenige ist, der eingebürgert wird).
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« Zuletzt geändert: 15.07.2022 um 17:00:28 von Alex561 »  
 
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.07.2022 um 19:13:47
 
Alex561 schrieb am 15.07.2022 um 16:46:50:
Von dem, was ich gefunden habe, lautet die Voraussetzung "eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts". Wie ich verstehe, bezieht sich 'eigentständig' in diesem Fall auf den Antragsteller und nicht auf den Ehepartner der schon deutsch ist (da der Ehepartner nicht derjenige ist, der eingebürgert wird).


Das verstehst Du falsch.
"Eigenständig" bedeutet, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
Als Ehemänner lebt Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, deren gemeinsames Einkommen u. Bedarf zur Klärung der Frage des gesicherten LU herangezogen wird.
Die hinterfragten gesetzlichen Regelungen finden sich u.a. im SGB II.
Ansonsten kannst Du bei möglicherweise verbleibenden Unklarheiten auch einfach mal ein Beratungsgespräch bei der EBH anstreben.

Gruß


Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Alex561
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 16.07.2022 um 11:12:38
 
Vielen Dank für die Erklärung!
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