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Heiraten in Dänemark / Schengen Visum / Familiennachzug (Gelesen: 1.841 mal)
MarkusD
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i4a rocks!


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13.07.2022 um 17:27:57
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt seit einigen Tagen recherchiert, bin aber noch immer etwas unsicher.

Meine Verlobte ist Indonesierin, lebt seit Ende letzten Jahres in Dänemark und ist dort Au-Pair. Das Visum läuft noch bis Anfang 2023.

Ich selbst wohne und arbeite in Deutschland. Lebensunterhalt meinerseits ist aufgrund ausreichendem Einkommen kein Problem.

Der derzeitige Plan sieht folgendermaßen aus:
Sie möchte noch bis Ende des Jahres als Au-Pair in Dänemark bleiben. Im November möchten wir gerne in Dänemark heiraten.
Danach würden wir gerne direkt in Deutschland die Aufenthaltserlaubis für den Familiennachzug beantragen und dann würde Sie auch bei mir einziehen. (Ausreichend Wohnraum ist ebenfalls vorhanden)

Nach meiner bisherigen Recherche müsste dies mit § 39 Abs 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthV möglich sein. Sehe ich das richtig?
Sie hat ja einen Schengen-Aufenthaltstitel, darf sich damit im Bundesgebiet aufhalten und erfüllt aufgrund der Heirat ja dann auch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. A1 Deutsch-Zertifikat ist vorhanden.

Eine vorherige Beantragung des Aufenthaltstitels bei der Botschaft in Kopenhagen ist daher nicht erforderlich, oder?

Oder habe ich irgendwas übersehen?

Vielen Dank schonmal vorab für die Hilfe!  Smiley
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blubb


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Antwort #1 - 15.07.2022 um 20:00:10
 
Hallo,

Du übersiehst möglicherweise etwas.
Die Anwendbarkeit des §39 (1) S1. Nr. 6 AufenthV könnte u.a. schon allein deshalb strittig sein, wenn man sich den genannten Begriff

"von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten"

anschaut.
Es gibt durchaus differierende Rechtsauffassungen zum §39 Nr.6 AufenthV.

- Bezieht sich nur auf Inhaber z.B. eines AT "Daueraufenthalt-EU",

- bezieht sich grundsätzlich auf Inhaber eines jeden (beliebigen) nationalen AT eines anderen Schengen-Staates.

Auch in diesem Forum schon vor und seit Jahren sehr kontrovers diskutiert, nutz mal die Suchfunktion Zwinkernd
Man könnte nachvollziehbar argumentieren, dass, wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant ist, dieser nicht aufgrund eines fremden Schengen-AT rechtmäßig ist, was eine Voraussetzung für § 39 Nr. 6 AufenthV ist.
In diesem Zusammenhang wurde auch mal folgendes Urteil beispielhaft genannt: https://openjur.de/u/721436.html
Ob das mittlerweile im Tenor durch höherinstanzliche Rechtsprechung überholt sein könnte, entzieht sich so ad hoc meiner Kenntnis.

Die Forenhistorie hier belegt, dass es sowohl funktionieren, als auch scheitern kann. Abhängig von der involvierten ABH.

Der Punkt ist aber: Ich verstehe allerdings nicht, weshalb Ihr es Euch überhaupt so schwer machen wollt.
Beantragt doch in der AV Kopenhagen das erforderliche Nationale Visum zur FzF.
Ihr habt Zeit, sie erfüllt nach Heirat alle Voraussetzungen für die AE nach §28 AufenthG.

Macht rechtzeitig einen Termin in der AV in Kopenhagen, der direkt im Anschluss zu Eurer Hochzeit liegt.
Die AV in Kopenhagen dürfte nicht durch Visum-Antragsteller überlastet sein, so dass dies zeitlich alles kein Problem sein dürfte.

Gruß


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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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MarkusD
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Antwort #2 - 15.07.2022 um 23:42:08
 
Hallo,

vielen Dank schonmal für diese wirklich sehr hilfreiche, nachvollziehbare und ausführliche Antwort!

Der Grund, warum wir gerne direkt in Deutschland beantragen möchten, ist eher praktischer Natur. Die Familie, in der sie aktuell als Au-Pair arbeitet, braucht auf jeden Fall eine neue Au-Pair-Kraft, wenn sie nicht mehr da ist. Und zwar möglichst nahtlos. Da sie ein recht gutes und enges Verhältnis zu der Familie aufgebaut hat, möchte sie den Übergang so nahtlos und geplant wie möglich gestalten. Da wäre es definitiv sehr viel praktischer, wenn man einfach den Tag der Heirat als "letzten Tag" der Au-Pair-Tätigkeit und Beginndatum für eine neue Au-Pair festlegen könnte und nicht einen ungefähren Termin, zu dem das Visum dann bewilligt würde.

Ich kann jedoch die Gerichts-Urteile (gibt ja sogar mehrere) dazu und die dortigen Begründungen sehr gut nachvollziehen. Aufgrund dessen wäre es wirklich ein "Entgegenkommen" der Ausländerbehörde, wenn von dem Erfordernis des Visums-Verfahren abgesehen würde.

Angesichts dieser klaren Rechtssrpechung werde ich einfach mein Glück versuchen und direkt mit dem Sachverhalt bei der hiesigen Ausländerbehörde vorsprechen und auf einen netten und verständnisvollen Sachbeaerbeiter hoffen. Ich würde es dann jedoch auch verständnisvoll akzeptieren, wenn auf das Visumsverfahren bestanden wird.

Danke nochmal! Für evtl. weitere nützliche Hinweise und Anmerkungen wäre ich natürlich sehr dankbar.
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roseforest
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Antwort #3 - 16.07.2022 um 00:03:06
 
Es wäre noch eine Idee die ABH
zu fragen wie es aussehen würde wenn
Ihr in D heiraten würdet. Ist zwar auch keine "Garantie" wie ich so lese allerdings hätte es den Vorteil
dass der Grund für den AT nach Einreise
entstanden ist. Ich meine aus Indonesien braucht man auch keine Urkundenprüfung sondern nur die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Aber das kann dir dein Standesamt am Besten sagen .
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MarkusD
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Antwort #4 - 16.07.2022 um 00:18:09
 
Bezüglich der Heirat in Deutschland: Die Botschaft in Kopenhagen hat dazu gesagt, dass für die Heirat in Deutschland auch ein entsprechendes Visum benötigt würde. Also ein Visum zur Heirat in Deutschland. Ist das falsch?

Vom Visums-Prozess würde ich auch generell nur absehen, wenn es ein eindeutiges und schriftliches "Ja" zu unseren Plänen von der ABH gibt.

Es wäre nämlich im Vergleich zum Visums-Verfahren definitiv noch ungünstiger, wenn dieses nach bereits gemachten Plänen und ggf. Einstellung eines neuen Au-Pairs dann doch noch durchgeführt werden müsste.
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Antwort #5 - 16.07.2022 um 00:34:01
 
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen könnt ihr definitv in Deutschland heiraten auch mit einem normalen Schengen Besuch Visa. Allerdings ist davon abzuraten da in dem Fall ja eigentlich offensichtlihc ist dass im Visum Antrag "Besuch," falsche Angaben gemacht wurden.

In Eurem Fall war es ja anders ihr hattet sicher nicht schon den Heiratsplan bevor sie das Au Pair Visum beantragt hat Zwinkernd .

Ich würde empfehlen Mal deine ABh und das Standesamt zu befragen . Denn 3 Rechtskreise zu involvieren macht es im Nachhinein eigentlich immer komplizierter . In DK heiraten ja viele weil man da fast keine Papiere braucht. Aber das ist ja bei euch nicht der Grund .

Bei mir war es so eine damals Verlobte wer mit Schengen C-Visa hier und kurz vor Ablauf des Visum habe ich die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bekommen. So kurzfristig war aber kein Termin zur Hochzeit mehr frei (das war 2 Tage vor Ablauf des Visums ) . Das war wirklich nicht so geplant ging alles schneller als gedacht . Mein Standesamt hat mich genau verstanden was ich vorhatte aber sie meinten so kurzfristig geht es leider nicht mit Termin. War mir sicher meine ABH hätte da auch mitgespielt.

So ist sie dann wieder auf die Phils geflogen und wir haben das Visumverfahren zur Heirat nachgeholt /gemacht. War aber auch kein großer "Akt" nach 3 Monaten war sie wieder hier und wir haben geheiratet .

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Antwort #6 - 16.07.2022 um 01:22:25
 
MarkusD schrieb am 16.07.2022 um 00:18:09:
Bezüglich der Heirat in Deutschland: Die Botschaft in Kopenhagen hat dazu gesagt, dass für die Heirat in Deutschland auch ein entsprechendes Visum benötigt würde. Also ein Visum zur Heirat in Deutschland. Ist das falsch?


Das ist so absolut formuliert, z.B. für Euren Fall, nicht korrekt formuliert.
Ein "Visum zur Heirat" wäre erforderlich, falls sie im Anschluss direkt in DEU bleiben und die AE erhalten möchte.

Dagegen kann man zur Heirat in Deutschland selbstverständlich auch

- ohne Visum ("Positivstaater"),
- mit Schengenvisum zu Besuchs- o. touristischen Zwecken (ist keine falsche Angabe, @roseforest) oder eben
- mit einem schengenfähigen AT eines anderen Schengenmitglieds (wie in Eurem Fall)

legal einreisen, heiraten und wieder ordnungsgemäß nach spätestens i.d.R. 90 Tagen ausreisen.
Für das Heiraten an sich bedarf es keines gesonderten Visums.

Gruß

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Antwort #7 - 17.12.2022 um 10:47:25
 
Hallo zusammen,

da ich es immer blöd finde, wenn man ein Thema verfolgt, was einen selbst betrifft und am Ende nicht mehr geschrieben wird, wie es ausgegangen ist, hier mal kurz der Bericht, wie es nun abgelaufen ist:

Die örtliche Ausländerbehörde hat auf Nachfrage hin mitgeteilt, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Heirat ohne das entsprechende Visumsverfahren von Dänemark aus nicht möglich ist. Bzw. nicht "sauber" wäre. Allerdings wurde in diesem Zusammenhang angeboten, eine Vorab-Zustimmung für das Visum zur Familienzusammenführung auszustellen, so dass das Visums-Verfahren bei der Botschaft in Kopenhagen deutlich kürzer sein sollte (wenige Tage). So wurde es dann auch gemacht:

1.) Beantragung der Heiratsgenehmigung in Dänemark bei der zentralen Stelle dafür am 26.07.

2.) Genehmigung am 12.09.

3.) Termin für die Heirat in Dänemark am 27.10. gebucht (ca. 200 EUR extra weil der nächste "reguläre" kostenlose Termin erst am 21.11. und das war uns zu spät, weil der Umzug noch in diesem Jahr erfolgen sollte und wir nicht wussten, wie lange die Visa-Bewilligung für die Familienzusammenführung dauert)

4.) Vorab-Zustimmung für das Visum zur Familienzusammenführung von der örtlichen Ausländerbehörde besorgt

5.) Heirat in Dänemark am 27.10.

6.) Visum am 01.11. in der Botschaft in Kopenhagen beantragt. Da das A1 Zertifikat älter als 18 Monate war, musste ein wenig in Deutsch gesprochen werden, was aber gut geklappt hat.

7.) Mitteilung, dass das Visum bewilligt werden kann, am 02.11. und Erteilung des Visums am 04.11.

8.) Umzug nach Deutschland erfolgt morgen, am 18.12.

Ist alles ehrlich gesagt ziemlich reibungslos verlaufen. Smiley
Danke nochmal für die Antworten!
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