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Zuständigkeit Deutsch/Ausländer? (Gelesen: 1.568 mal)
mezzanine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuständigkeit Deutsch/Ausländer?
06.07.2022 um 15:28:24
 
Gibt es einen Unterschied bei der Bearbeitung?
Wird der Antrag immer nur auf Vollständigkeit seitens der Botschaft geprüft und dann automatisch and die AB weitergereicht für den Großteil der Arbeit unabhängig von der Staatsangehöriigkeit oder wird der Antrag bei Deutschen bereits von der Botschaft geprüft und die AB gibt dann nur ihr ok?

Also quasi deutscher Verlobter oder ausländischer Verlobter (Einlader), ob es eine Rolle spielt...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2022 um 16:59:46
 
Die Botschaft bearbeitet ja den Visumantrag, und der kommt immer von einer Ausländerin oder einem Ausländer.

Die Fragestellung unterscheidet sich teils, wenn der / die Verlobte hier deutsche oder andere Staatsangehörigkeit hat.  Aber im Mittelpunkt stehen Antrag und Antragsteller:in.
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Madita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.07.2022 um 08:46:07
 
mezzanine schrieb am 06.07.2022 um 15:28:24:
Gibt es einen Unterschied bei der Bearbeitung?
Wird der Antrag immer nur auf Vollständigkeit seitens der Botschaft geprüft und dann automatisch and die AB weitergereicht für den Großteil der Arbeit unabhängig von der Staatsangehöriigkeit oder wird der Antrag bei Deutschen bereits von der Botschaft geprüft und die AB gibt dann nur ihr ok?

Also quasi deutscher Verlobter oder ausländischer Verlobter (Einlader), ob es eine Rolle spielt...


Einen Unterschied bei der Bearbeitung gibt es in gewisser Weise schon, je nachdem von welchem Visum du sprichst? Wie Reinhard schon schrieb, Antragssteller ist immer der Ausländer in der deutschen Botschaft. Bei einem Besuchsvisum (Schengenvisum) wird alles direkt dort vor Ort bearbeitet und entschieden, wobei ein Brief o.ä. vom Einlader hilfreich sein kann.

Bei nationalen Visa (Heiratsvisum, Sprachkursvisum u.ä.), das auf einen längerfristigen Aufenthalt  ausgelegt ist, wird der Antrag samt Papieren noch zur hiesigen Ausländerbehörde weitergeleitet und dann wird m.E. gemeinsam entschieden. Daher dauert das auch länger als obiges.

Im Entscheidungsprozess dürfte eigentlich nur relevant sein, ob die notwendigen Papiere vorgelegt und Bedingungen zur Visa-Erteilung erfüllt werden, der Weg ist immer der gleiche.

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mezzanine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.07.2022 um 14:38:49
 
Madita schrieb am 08.07.2022 um 08:46:07:
Einen Unterschied bei der Bearbeitung gibt es in gewisser Weise schon, je nachdem von welchem Visum du sprichst? Wie Reinhard schon schrieb, Antragssteller ist immer der Ausländer in der deutschen Botschaft. Bei einem Besuchsvisum (Schengenvisum) wird alles direkt dort vor Ort bearbeitet und entschieden, wobei ein Brief o.ä. vom Einlader hilfreich sein kann.

Bei nationalen Visa (Heiratsvisum, Sprachkursvisum u.ä.), das auf einen längerfristigen Aufenthalt  ausgelegt ist, wird der Antrag samt Papieren noch zur hiesigen Ausländerbehörde weitergeleitet und dann wird m.E. gemeinsam entschieden. Daher dauert das auch länger als obiges.

Im Entscheidungsprozess dürfte eigentlich nur relevant sein, ob die notwendigen Papiere vorgelegt und Bedingungen zur Visa-Erteilung erfüllt werden, der Weg ist immer der gleiche.



Es geht um ein Heiratsvisum. Macht es da auch Sinn einen Einladungsbrief (quasi eine kurze Stellungnahme) zu schreiben oder ist das überflüssig?
Das heißt die AB wird mich vielleicht einladen und extra befragen oder ist das eher weniger gängige Praxis?

Danke für deine Hilfe.
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 13.07.2022 um 15:24:59
 
Hi,
meine Verlobte musste ein formloses Einladungsschreiben von mir vorlegen bei der Botschaft.
Stand auch als Anforderung in der Checkliste. Müsstest also mal auf der Checkliste schauen auf der Webseite
der Botschaft aus dem Land sie kommt. Denke aber einen 3-zeiler zu schreiben wird nicht schaden.

Es könnte eine Scheinehebefragung gemacht werden, da wird Deine Verlobte zur Botschaft und Du zur ABH eingeladen und gleichzeitig befragt. Es gibt wohl Länder wo das oft gemacht wird. Bei uns (Philippinen) fand sowas nicht statt. Ist denke ich auch Einzelfallabhängig.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.07.2022 um 17:05:51
 
roseforest schrieb am 13.07.2022 um 15:24:59:
Hi,
Stand auch als Anforderung in der Checkliste. Müsstest also mal auf der Checkliste schauen auf der Webseite
der Botschaft aus dem Land sie kommt. Denke aber einen 3-zeiler zu schreiben wird nicht schaden.



Steht bei uns nicht drin. Nur bei Schengen Visum. Aber du hast recht, schaden wird es sicher nicht.

Hoffe wenn die Einladung zur AB verschickt wird, dann nicht nur über den Postweg, weil ich eventuell nochmal zu Besuch kommen werde und das wäre schön blöd wenn ich es nicht mitkriege. Hier in München geht es drunter und drüber, es wird nicht mal mehr auf Emails für Terminvereinbarung reagiert. Weswegen ich die VE woanders machen musste...


Was mich zusätzlich etwas irritiert hat, als ich den fertigen Visumantrag rausgelassen hab: Unter Punkt 2 tauchen Angaben zum Ehepartner/LEbenspartner mit freien Feldern auf (2.1-2.9), obwohl in der digitalen Version nichts zum ausfüllen war. Das macht natürlich schon Sinn, da ich ja noch nur Verlobter bin und wird wahrscheinlich nur ausgefüllt bei Familienzusammenführung. Evtl kann mir das trotzdem einer bestätigen. Komisch sieht es schon aus, als ob der Antrag nicht fertig ausgefüllt wurde. Aber es gibt ja keinen offiziellen Heirats-Visum-Antrag, man gibt deswegen ja die Eheschließung unter Zweck des Aufenthalts als Sonstiges an Smiley
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 13.07.2022 um 17:19:04
 
das ist richtig wechsle mal im Digitalen Antrag auf "verheiratet" dann kommen
direkt drunter die Felder "Angaben zur Ehegattin/zum Ehegatten/zur Lebenspartnerin/zum Lebenspartner ".

Der gedruckte Antrag wird nicht "dynamisch" sein sondern immer die gleiche Anzahl an Feldern haben, die dann entsprechend leer bleiben.

"Hoffe wenn die Einladung zur AB verschickt wird, dann nicht nur über den Postweg, weil ich eventuell nochmal zu Besuch kommen werde und das wäre schön blöd wenn ich es nicht mitkriege."
-> ist zwar anderes Thema, aber wenn Du längere Zeit nicht da bist sollte / muss schon jemand die Post für Dich öffnen. Kann ja was anderes dringendes sein oder ein Mahnbescheid etc, dann wiedersprichst Du nicht und er gilt als rechtskräftig-- aber anderes Thema.

Möglicherweise schicken sie auch überhaupt keine Einladung und stimmen nur dem Visa zu über den Computer und fertig.
Wenn Behörden Post schicken hab ich allerdings zumindest vieles per Post bekommen, wobei Termine zur ABH immer per Mail. Aber das wird jede ABH anders machen.
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