Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn die Erteilung einer
AE nach § 28 einer Weiterverfolgung des Asylantrages im Wege stehen?
Ich habe in Berlin mit eigenen Augen die Erteilung einer solchen
AE trotz laufenden Asylverfahrens gesehen.
Man kann doch im Übrigen mehrere Aufenthaltstitel gleichzeitig haben, z.B. Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU.
Ich kenne auch den Fall eines iranischen Studenten, der mit entsprechender
AE zum Studium hier in Deutschland lebte. Während seines Aufenthalts in Deutschland wurde seine Homosexualität im Iran bekannt. So stellte er hier in Deutschland einen Asylantrag und erhielt einen entsprechenden Schutzstatus zusätzlich zur vorher schon bestehenden bestehenden
AE als Student.
Durch die Presse gibg auch der Fall eines US-Soldaten, der von einer US-Militärbasis in Deutschland desertiert war und dessen Asylantrag nach 9 Jahren rechtskräftig abgelehnt wurde. In der Zwischenzeit hatte er allerdings schon eine
NE nach § 28 erhalten - trotz des laufenden Asylverfahrens.
https://sz.de/1.3254091