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Einbürgerung (Gelesen: 1.691 mal)
Themen Beschreibung: Brief an Oberbürgermeister
Djinn
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25.06.2022 um 18:08:56
 
Hallo liebe Community,

ich wende mich an euch da ich vor einem Problem stehe und zwar:
Ich lebe seit 22 Jahren in BRD und habe NE nach § 26 Abs.4.
Ich bin seit 10 Jahre selbständig und bekomme keine Sozialhilfe. (nicht vorbestraft, habe keine Schulden, Kinder besuchen Gymnasium)  Meine Kinder besitzen kirg. Staatsangehörigkeit da meine Frau aus Kirgisien stammt. Ich jedoch habe grauen Pass und mein Herkunftsland Aserbaidschan akzeptiert für die Einreise diesen Dokument nicht mehr an. Somit habe ich keine Möglichkeit mehr dorthin einreisen.(Aserbaidschanische Botschaft in Berlin teilte mir diese Info) Ich habe vor 3 Jahren mich bei Einbürgerung einen Termin vereinbart, mir wurde gesagt wegen Brexit müsste ich warten. Ich würde aber irgendwann den Termin bekommen, nun nach 3 Jahren Wartezeit möchte ich versuchen einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Man wirft mir vor, dass ich nicht genug für meine Identitätsklärung unternehme. Meine Identität wurde zwar von auswärtigem Amt bestätigt jedoch dies reicht nicht aus.  Die aserbaidschanische Botschaft kann mir einen Dokument für Einreise in Aserbaidschan ausstellen wenn ich meine Personalien vorlege. Da ich minderjährig nach BRD gekommen war fehlen mir diese Dokumente.  Als Ergebnis kann ich nicht mehr dorthin einreisen. Weil im Augenblick recht viele abgeschobene Aserbaidschaner wegen ihrer "Tätigkeit" in BRD von entsprechenden  sicherheits-Kräften "eingeladen" werden, befürchte ich dorthin mit irgendwelchen Dokumenten einreisen, die mir kein Schutz anbieten. Ausserdem müsste ich mich dort  mehr als 6 Monate aufhalten um alle Dokumente von 0 wiederherzustellen. Da ich aber ein Geschäft führe und von Tageseinnahmen Unterhalt meiner gesamte Familie bezahle, ist dieser Vorhaben für mich finanziell nicht umsetzbar.  Ich befinde mich in einer ausweglosen Situation. Heute hatte ich eine Idee evl. den Oberbürgermeister von meinem Fall direkt per e-mail anzuschreiben. Ich weiß nicht ob das was bringt, kann mir jemand einen Tipp geben was ich in diese Falle machen könnte? 

Ich danke diesem Forum und bin sehr glücklich, dass diesen Forum gibts..


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SimonB
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Antwort #1 - 25.06.2022 um 18:40:49
 
Djinn schrieb am 25.06.2022 um 18:08:56:
nun nach 3 Jahren Wartezeit möchte ich versuchen einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Dann mach das doch jetzt einmal. Beantrage schriftlich die Einbürgerung. Versuche es doch zunächst  mit einem schriftlichen ANTRAG.

Die zuständige Behörde wird dir dann etliche Formulare zum Ausfüllen schicken, auch Hinweise zu den geforderten Unterlagen geben.
So wird das Einbürgerungsverfahren beginnen.
Seit wann hast du die NE?
Du musst jetzt nicht nach A. reisen.

Djinn schrieb am 25.06.2022 um 18:08:56:
Man wirft mir vor, dass ich nicht genug für meine Identitätsklärung unternehme.
Wer wirft dir das jetzt vor?
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Djinn
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Antwort #2 - 25.06.2022 um 19:22:41
 
SimonB schrieb am 25.06.2022 um 18:40:49:
Dann mach das doch jetzt einmal. Beantrage schriftlich die Einbürgerung. Versuche es doch zunächst  mit einem schriftlichen ANTRAG.

Die zuständige Behörde wird dir dann etliche Formulare zum Ausfüllen schicken, auch Hinweise zu den geforderten Unterlagen geben.
So wird das Einbürgerungsverfahren beginnen.
Seit wann hast du die NE?
Du musst jetzt nicht nach A. reisen.

Wer wirft dir das jetzt vor?

Kann ich einfach ohne Termin etc.  einen Antrag auf die Einbürgerung machen?
Ich dachte man muss erst einmal Termin bekommen, alle Voraussetzungen erfüllen und dann könnte man auf den Beginn hoffen?

Ich habe den NE seit 2017.
Die Stelle für Einbürgerung teilte mir 1. Nicht genug für meine Personalien was unternehme.  2. dass ich nicht ersichtlich ist, dass die ase.  Staatsangehörigkeit verloren habe. Ich hätte wohl eine Chance wenn ich ein Nachweis aus Heimatland vorlegen könnte, dass eine Nachregistrierung nicht möglich ist.

Muss ich NICHT nach ASE? Könnten Sie das genauer erklären was Sie meinen?
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SimonB
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Antwort #3 - 25.06.2022 um 20:00:27
 
Djinn schrieb am 25.06.2022 um 19:22:41:
einen Antrag auf die Einbürgerung machen?

Ja. Der persönliche Termin soll nur klären, ob man die Voraussetzungen erfüllt und evtl. mit einer kostenpflichtigen Ablehnung rechnen müsste.

Ob  grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man selbst prüfen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...

Djinn schrieb am 25.06.2022 um 19:22:41:
Die Stelle für Einbürgerung teilte mir 

Wann teilte die Stelle das mit?
Die Entlassung aus der aserb. Staatsangehörigkeit kann erst erfolgen, wenn man die Zusicherung von Deutschland hat, eingebürgert zu werden. Das wäre der letzte Schritt des Verfahrens. Oder man behält die aserb. und wird trotzdem Deutscher. (Doppelstaatler)

Djinn schrieb am 25.06.2022 um 19:22:41:
Muss ich NICHT nach ASE?
Ich denke nicht.

Aber: Ich lese jetzt, was du seit vielen Jahren hier schreibst. Es ist widersprüchlich.

Trotzdem kannst du einen schriftlichen Antrag auf Einbürgerung stellen. Das geht formlos.
Dann wird die Behörde antworten. Dann geht es weiter.
Es kann dir nichts passieren. Du musst auch noch nichts bezahlen.

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Antwort #4 - 25.06.2022 um 20:26:14
 
Djinn schrieb am 25.06.2022 um 18:08:56:
Ich weiß nicht ob das was bringt, kann mir jemand einen Tipp geben was ich in diese Falle machen könnte? 

1. Alle Unterlagen zusammensuchen, die du aktuell hast und die für deine Identität von Belang sein könnten; inklusive alle Nachweis über deine bisherigen Bemühungen um Klärung.
2. Einen Anwalt suchen, ihm deinen Fall schildern und Einsicht insbesondere in deine Ausländerakte nehmen lassen.
3. Über besagten Anwalt das weitere Vorgehen absprechen.

Auf keinen Fall das machen, was SimonB hier vorschlägt und eigenmächtig einen formlosen Antrag stellen. Die Frage, wann eine Identität ohne Nationalpass geklärt ist, was zumutbar ist usw. ist rechtlich und tatsächlich eine komplizierte Angelegenheit. Du tust dir keinen Gefallen damit, alleine und unvorbereitet ein Verfahren anzustoßen.
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Djinn
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Antwort #5 - 25.06.2022 um 22:43:15
 
Zitat:
1. Alle Unterlagen zusammensuchen, die du aktuell hast und die für deine Identität von Belang sein könnten; inklusive alle Nachweis über deine bisherigen Bemühungen um Klärung.
2. Einen Anwalt suchen, ihm deinen Fall schildern und Einsicht insbesondere in deine Ausländerakte nehmen lassen.
3. Über besagten Anwalt das weitere Vorgehen absprechen.

Auf keinen Fall das machen, was SimonB hier vorschlägt und eigenmächtig einen formlosen Antrag stellen. Die Frage, wann eine Identität ohne Nationalpass geklärt ist, was zumutbar ist usw. ist rechtlich und tatsächlich eine komplizierte Angelegenheit. Du tust dir keinen Gefallen damit, alleine und unvorbereitet ein Verfahren anzustoßen.


Vielen herzlichen Dank! Also ohne Anwalt geht es hier nichts weiter Griesgrämig .  Schade Ich habe gehofft, wenn ich mein Fall dem Sachbearbeiter schildern könnte, dass er evl. mir entgegen kommen könnte. Mit Anwälten habe ich leider nur schlechte Erfahrung..  Kann der Oberbürgermeister eine Empfehlung ähnlich wie Härtefallkommission aussprechen? Oder eine andere Institution? Tut mir Leid wenn ich komische Fragen stelle, aber evl. kann man ohne Anwälte auskommen. Ich habe Angst, dass die mich noch härter nach Einmischen eines Anwaltes bestrafen würden.   


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Antwort #6 - 26.06.2022 um 05:06:21
 
Naja, Aserbaidschan... das Land wo "Erweise mir Respekt" ("hürmet ver") synonym für "Gib mir ne Bestechung" ist.

Warum sollst du dich nachregistrieren? Ich kann das irgendwie nicht glauben, dass du nicht registriert bist.

Ich musste 2015 für die Geburtsurkunde meines Vaters, der in der Aserbaidschanischen SSR in 1955 geboren wurde, auch ziemlich viel hin und herlaufen. Fakt ist, dass man bei der aserbaidschanischen Botschaft eine Geburtsurkunde beantragen kann. Nur sind die faul und schicken gerne die Leute wieder weg unter dem Vorwand, dass das nicht möglich sei. Ich schrieb damals dem aserbaidschanischen Justizministerium, und die schrieben mir, dass jemand der im Aserbaidschan geboren ist, die Geburtsurkunde beim Konsulat beantragt werden kann. Mit der E-Mail konnte mein in Berlin wohnhafter Onkel dann auch die Geburtsurkunde in Berlin beantragen. Hat dann ewig gedauert, weil jemand im Aserbaidschan die 5 Manat oder wieviel das damals kostete hätte bezahlen müssen (also 2 Euro). Das hat dann mein Cousin für mich in Baku erledigt, und so hatte ich nach 6 Monaten die Geburtsurkunde meines Vaters.

Hast du echt niemanden im Aserbaidschan, der für dich etwas laufen könnte? Zumal man wohl mit etwas Bestechungsgeldern oder Kontakten tatsächlich im aserbaidschanischen Geburtstandesamt locker die Geburtsurkunde kriegen könnte.

Ich konnte im Aserbaidschan auch die Eheurkunde meiner Tante im AzanKhidmat in Baku per deutscher Notarieller Vollmacht beschaffen. Zumal man dort auch Urkunden von anderen Landesteilen beschaffen kann. Da hatte ich selber eine zweisprachige Vollmacht geschrieben, beim deutschen Notar beglaubigt und bei der azerbaidschanischen Botschaft damals für 55 € legalisieren lassen. Der Notar schreibt vielleicht bei deinem Fall noch auf die zweite Seite, dass man sich per Fremdenpass oder was weiß ich ausgewiesen hat, aber das können die nicht verstehen. Durchgedreht Die lesen dann nur den aserbaidschanischen Text und lesen, dass du ne Vollmacht an Person X gegeben hast. Und Person X kann sehr wahrscheinlich die Geburtsurkunde für paar Manat und ca. 1 Arbeitstag beschaffen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #7 - 26.06.2022 um 05:12:57
 
Zu dem Punkt mit dem Anwalt:

Sie wollen dir nicht die Einbürgerung geben. Wie sollen die "noch härter" werden? Glaubst du dass die dir weiter entgegen kommen, indem du dich bei deren BigBoss, dem Oberbürgermeister, über sie persönlich beschwerst? Der Oberbürgermeister wird da auch nicht viel machen, da die gesicherte Identität keine bloße Formalie sondern materielle Voraussetzung. Wenn es ne Formalie wäre, wie bspw. Termin, dann würde er was machen. Bei materiellen Voraussetzungen würde er da eher seinen Sachbearbeitern vertrauen. Und die sagen: "Identität ist nicht gesichert".

Bayraqiano hat wie meistens Recht. Du solltest dir einen kompetenten(!) Anwalt suchen und die Sache professionell untersuchen lassen
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Antwort #8 - 26.06.2022 um 09:07:30
 
Aras schrieb am 26.06.2022 um 05:12:57:
Bayraqiano hat wie meistens Recht. Du solltest dir einen kompetenten(!) Anwalt suchen und die Sache professionell untersuchen lassen 


Vielen Dank ich habe verstanden. Ich denke ein Anwalt würde mich in meinem Fall auch zu aserbaidschanischer Botschaft schicken, denn bei der Identität hört anscheinend jede Option auf. 
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Antwort #9 - 26.06.2022 um 10:14:35
 
Djinn schrieb am 26.06.2022 um 09:07:30:
denn bei der Identität hört anscheinend jede Option auf. 

und das mit Recht...also darum kümmern
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