Hallo zusammen,
im Laufe der Jahre habe ich viele Tipps aus diesem Forum bekommen.
Vielen Dank!
Ich habe die Einbürgerung am 23.03.2022 beantragt.
Ich habe am 26.03.2022 eine Bestätigung des Bewerbungseingangs erhalten und dass ich 255 Euro zahlen soll, was ich auch getan habe.
*Die Sachbearbeiterin hat mich gebeten, mich selbst zu bewerben, obwohl es im November 2022 8 Jahre her sein wird, seit ich hier lebe*
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ich den Status der Bewerbungen während des Prozesses nicht abfragen sollte.
Am 19.06.2022 (aufgrund von Hinweisen, die ich hier erhalten habe) habe ich die
EBH angeschrieben, um den Stand der Anträge zu erfragen und ihnen den §75 vwGo zitiert.
Am 23. Juni 2022 wurde ich gebeten, alle Originaldokumente (die Kopien der erwähnten Dokumente habe ich bereits eingereicht) am 18. Juli einzureichen, einschließlich meines Passes und meines
AT und auch eines eigenen Stifts.
Meine Fragen sind folgende: -
1.) Bedeutet das, dass der Überprüfungsprozess gerade erst beginnt ?vor allem mit der schnellen Antwort
2.) Eigenen Stift mitbringen ;
Was kann ich erwarten: werde ich einen neue Antrag unterschreiben oder wie?
3.) Ich habe von einem Fall gehört, wo die Deutschkenntnisse vor Ort getestet werden (trotz
B1 und Einburgerungstest)... Kann das überhaupt stimmen?
Endlich Entschuldigung für die langen Geschichten für den kleinen Fall, ich habe meine Geschichten so geteilt, vielleicht kann jemand davon profitieren!