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Einbürgerung antrag (Gelesen: 2.652 mal)
Themen Beschreibung: Original unterlagen einzureichen mach 3monate
Kara4321
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.06.2022 um 04:17:24
 
Hallo zusammen,
im Laufe der Jahre habe ich viele Tipps aus diesem Forum bekommen. 
Vielen Dank!

Ich habe die Einbürgerung am 23.03.2022 beantragt.
Ich habe am 26.03.2022 eine Bestätigung des Bewerbungseingangs erhalten und dass ich 255 Euro zahlen soll, was ich auch getan habe.

*Die Sachbearbeiterin hat mich gebeten, mich selbst zu bewerben, obwohl es im November 2022 8 Jahre her sein wird, seit ich hier lebe*

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ich den Status der Bewerbungen während des Prozesses nicht abfragen sollte.

Am 19.06.2022 (aufgrund von Hinweisen, die ich hier erhalten habe) habe ich die EBH angeschrieben, um den Stand der Anträge zu erfragen und ihnen den §75 vwGo zitiert.

Am 23. Juni 2022 wurde ich gebeten, alle Originaldokumente (die Kopien der erwähnten Dokumente habe ich bereits eingereicht) am 18. Juli einzureichen, einschließlich meines Passes und meines AT und auch eines eigenen Stifts.

Meine Fragen sind folgende: -

1.) Bedeutet das, dass der Überprüfungsprozess gerade erst beginnt ?
vor allem mit der schnellen Antwort

2.) Eigenen Stift mitbringen ;  Was kann ich erwarten: werde ich  einen neue Antrag unterschreiben oder wie?

3.) Ich habe von einem Fall gehört, wo die Deutschkenntnisse vor Ort getestet werden (trotz B1 und Einburgerungstest)... Kann das überhaupt stimmen?

Endlich Entschuldigung für die langen Geschichten für den kleinen Fall, ich habe meine Geschichten so geteilt, vielleicht kann jemand davon profitieren!
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Newman
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 24.06.2022 um 08:01:14
 
Für mich hört sich das so an, als würde es erst ab dem Termin so richtig losgehen. Evtl. musst Du den Antrag noch einmal vor Ort unterschreiben, ebenso diverse Erklärungen (Loyalitätserklärung ...). Wenn Deine Deutschkenntnisse mit einem anerkannten Zertifikat nachgewiesen sind und im Gespräch keine Zweifel auftreten, wird da nichts mehr getestet.
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SimonB
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Antwort #2 - 24.06.2022 um 10:47:21
 
Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
Ich habe am 26.03.2022 eine Bestätigung des Bewerbungseingangs erhalten 

Die Behörde hat dir sofort bestätigt, dass dein ANTRAG eingegangen ist.

Wieso hast du dich nicht SELBST beworben bzw. nicht selbst den Einbürgerungsantrag gestellt? Was ist damit gemeint?

Obwohl man dir schrieb, dass du nicht anfragen sollst, hast du es getan. Ich habe hier stets gelesen, dass man eben NICHT zwischendurch anfragen soll. Es ist auch bekannt, dass die Verfahren sehr lange dauern, was meist nichts mit der antragstellenden Person zu tun hat. Für die Androhung einer Untätigkeitsklage nach § 75 gibt es keinen Anlass.

zu 1) Nein, das Einbürgerungs-Verfahren hat bereits mit Eingang deines Antrages  begonnen.
zu 2) Am 18.7. hast du einen Termin. Du sollst die Originale vorlegen, sowie deinen Pass und AT. Und eben auch einen eigenen Stift mitbringen, Kugelschreiber genügt. Alles weitere wird man dir sagen.
zu 3) Du hast sicher Nachweise (B1-Zertifikat+ LID-Test) bereits eingereicht. Ein einzelner gehörter Fall ist ein anderer Einzelfall.


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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 24.06.2022 um 11:09:28
 
Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
und auch eines eigenen Stifts

Das dürfte eine Coronaschutzmaßnahme sein. Ob Du vor Ort noch irgendwas unterschreiben sollst was Du bisher noch nicht unterschrieben hast kann sein. Kann auch nicht sein und das wird einfach in jedes Anschreiben reingeschrieben, damit im Fall der Fälle eben der Kandidat einen eigenen Stift dabei hat.

Wenn Du dieses Schreiben bekommst und persönlich eingeladen wirst dann zeigt das doch dass das Verfahren bereits aktiv läuft. Sei froh, bisher geht es doch schnell voran.
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deerhunter
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Antwort #4 - 24.06.2022 um 14:37:33
 
Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
Die Sachbearbeiterin hat mich gebeten, mich selbst zu bewerben, obwohl es im November 2022 8 Jahre her sein wird, seit ich hier lebe*

Dann wirst du vermutlich auch erst, nach Ablauf der 8 Jahre eingebürgert werden können. Also muss man nicht drängen, bis November ist noch Zeit


Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
Am 19.06.2022 (aufgrund von Hinweisen, die ich hier erhalten habe) habe ich die EBH angeschrieben, um den Stand der Anträge zu erfragen und ihnen den §75 vwGo zitiert.

Das halte ich schon für recht frech...zumal dieser Prozess eben dauert


Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
1.) Bedeutet das, dass der Überprüfungsprozess gerade erst beginnt ?

Wenn du jetzt erst Papier abgegeben hast ja....was sollten sie vorher überprüfen....außerdem sind die 8 Jahre noch nicht um. Oder hast du Gründe für eine schnellere Einbürgerung?

Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 04:17:24:
3.) Ich habe von einem Fall gehört, wo die Deutschkenntnisse vor Ort getestet werden (trotz B1 und Einburgerungstest)... Kann das überhaupt stimmen?

Man erwartet von dir, dass du das Deutsch des SB entsprechend verstehst und dich auf die Fragen des SB entsprechend antworten kannst..auf Deutsch. Solltes du da Probleme haben, würde ich noch etwas üben

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Kara4321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.06.2022 um 15:52:39
 
Vielen Dank an alle
Ich hatte nur das Gefühl, dass sie meine Bewerbungen nicht mehr haben.
  Es klingt so unlogisch, mich zu bitten, Folgendes mitzubringen:

   B1 und Einbürgerungstest Zertifikat im Original.

  Aktuelle Lohnabrechnung von März bis Mai im Original. (Ich habe Dez2021 bis Feb 2022 eingereicht, als ich mich im März 2022 beworben habe).

  Mein Arbeitsvertrag im Original.

  Scheidungsurkunde im Original.

als ich Anfang april die auslanderbehorde aus anderen gründen besuchte, wurde mir gesagt, dass meine akte vom ebh abgefragt wurde, dass es gut ist, wie ich mich beworben habe

heißt das, wenn sie sich nicht in den nächsten drei monaten entscheiden, stelle ich eine weitere lohnabrechnung oder sie stellt was anderes auf?

  Ich habe alle oben genannten Punkte beim Einreichen in farbiger Kopie erstellt und kann überhaupt keinen Unterschied erkennen. Das Original zu sehen, garantiert nicht seine Echtheit.


  Ich werde so viel wie möglich fragen, wenn ich im Juli dort ankomme.

bleib bis dahin gesund


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deerhunter
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Antwort #6 - 24.06.2022 um 16:23:01
 
Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 15:52:39:
B1 und Einbürgerungstest Zertifikat im Original.

Aktuelle Lohnabrechnung von März bis Mai im Original. (Ich habe Dez2021 bis Feb 2022 eingereicht, als ich mich im März 2022 beworben habe).

Mein Arbeitsvertrag im Original.

Scheidungsurkunde im Original.

Das ist alles normal  und wird immer verlangt

Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 15:52:39:
heißt das, wenn sie sich nicht in den nächsten drei monaten entscheiden, stelle ich eine weitere lohnabrechnung oder sie stellt was anderes auf?


Solch eine Entscheidung gibt es i.d.R. nicht innerhalb von 3 Monaten, sie dauert je nach Herkunfstland länger....und am Ende muss man natürlich wieder Lohnabrechungen vorlegen, weil es könnte sich ja etwas ändern...und damit gäbe es dann vielleicht keine Einbürgerung

Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 15:52:39:
Ich habe alle oben genannten Punkte beim Einreichen in farbiger Kopie erstellt und kann überhaupt keinen Unterschied erkennen. Das Original zu sehen, garantiert nicht seine Echtheit.


Farbige Kopien kann man auch per Photoshop erstellen, deshalb wollen die das Original sehen

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SimonB
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Antwort #7 - 24.06.2022 um 16:23:21
 
Kara4321 schrieb am 24.06.2022 um 15:52:39:
Es klingt so unlogisch, 

Für mich klingt das so, als ob die Behörde nun am 18.7. den aktuellen Stand und Einsicht in die Originale haben will.
Daran finde ich nichts unlogisch.

Warum nennst du deinen Antrag "Bewerbung"?
Wenn die EBH die Originale sehen will, solltest du diese vorlegen.
Dann kann Kopie mit Original verglichen werden. Die Originale werden dann wieder bei dir verbleiben. Vielleicht brauchst du sie später nochmal.

Die EBH muss nicht in drei Monaten entscheiden. Du wirst am 18.7. erfahren, wie es weitergeht. Der Termin wird keine Fragestunde sein, in der Verfahrensläufe zur Einbürgerung erläutert werden.
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Kara4321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.11.2022 um 16:14:04
 
Hallo zusammen,
Aktualisieren:

Meine Geburtsurkunde muss gemäß meinem sachbearbeiter überprüft werden.

Ich habe zugestimmt und wir haben es seit August verschickt.

Die deutsche Botschaft in meinem Heimatland (Afrika) antwortete ihr, dass sie kein Personal haben, um den Überprüfungsprozess durchzuführen, und sobald sie mehr Personal haben (sie sagten auch, das Bundesamt ... ist sich dessen bewusst), werden die prozess zu Starten.


Ich habe versucht, meinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass sich alle persönlichen Daten auf meinem Bildungszertifikat sowie anderen Dokumenten, einschließlich meines internationalen Passes, seit meiner Geburt nie geändert haben und ich nie irgendwelche Straftaten begangen habe.

*Werde ich jetzt warten, weil es kein Personal gibt, um meine Geburtsurkunde bei der deutschen Botschaft in meinem Heimatland zu bearbeiten?*


Zweitens habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma (unbefristet) gearbeitet und direkt von der Firma übernommen(erst 6 monate, 3 monate probezeit), für die ich gearbeitet habe.

Hat dies Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?

Irgendwelche Tipps?

Danke!!
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SimonB
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Antwort #9 - 13.11.2022 um 10:56:42
 
Kara4321 schrieb am 12.11.2022 um 16:14:04:
Meine Geburtsurkunde muss gemäß meinem sachbearbeiter überprüft werden. Ich habe zugestimmt und wir haben es seit August verschickt.

So läuft das. Das ist ganz normal.

Kara4321 schrieb am 12.11.2022 um 16:14:04:
Ich habe versucht, meinen Sachbearbeiter davon zu überzeugen,

Das war umsonst. Du musst warten (wie alle Antragsteller), bis das Verfahren beendet ist.

Kara4321 schrieb am 12.11.2022 um 16:14:04:
Hat dies Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?

In einer Zeitarbeitsfirma arbeitet man nicht unbefristet, aber wenn man von der Entleiher-Firma übernommen wird, ist das ganz allgemein sehr positiv.
An der Dauer des Einbürgerungsverfahrens (bis zur Zusicherung der Einbürgerung) ändert das nichts.

Es gibt keinen Grund, ungeduldig zu sein. Es sind bisher auch keine Versäumnisse oder Untätigkeiten zu erkennen.


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DerRalf
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Antwort #10 - 14.11.2022 um 01:31:41
 
SimonB schrieb am 13.11.2022 um 10:56:42:
In einer Zeitarbeitsfirma arbeitet man nicht unbefristet, aber wenn man von der Entleiher-Firma übernommen wird, ist das ganz allgemein sehr positiv.

In einer Zeitarbeitsfirma kann man auch unbefristet arbeiten. Es gelten die selben Gesetze wie für alle anderen Arbeitgeber. Gibt inzwischen viele Menschen, die unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten.
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