Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier eventuell jemand einen Rat geben bzw. mit Erfahrung helfen kann:
-Mein Ehemann (Mexikaner, ich bin Deutsche) hält sich seit 1. April mit Touristenvisum in Deutschland auf. Bei seiner Einreise waren wir noch nicht verheiratet: Geplant war ein Aufenthalt zu Besuch und zum weiteren "Einleben" innerhalb seiner maximal zulässigen 90 Tage.
-Einen Antrag auf Eheschließung hatten wir im Februar aufgrund des einfacheren Verfahrens in Dänemark gestellt. Als wir im März jedoch von dort erfuhren, dass eine Heirat in Dänemark frühestens im September möglich sei, buchte mein (damals noch) Freund seinen Flug von Mexiko nach Deutschland mit Rückflug Anfang Juni für einen touristischen Aufenthalt.
-im Mai erhielten wir während seines Aufenthaltes in D plötzlich Antwort der Behörde in DK und eine Terminzusage innerhalb von einer Woche - die Heirat erfolgte dann für uns beide überraschend und sehr spontan eine Woche später noch im Mai.
-Ende Mai haben wir dann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf
AE gestellt, da hier nun, wenn ich korrekt recherchiert habe und mich nicht täusche, eine gewisse Chance besteht, dass die
ABH ihr Ermessen evtl. positiv ausübt, denn meiner Ansicht nach sind alle Voraussetzungen erfüllt: Der Anspruch auf die
AE ist tatsächlich erst nach seiner Einreise nach D entstanden, da wir im April noch längst nicht mit der Heirat geplant hatten, er ist also mit dem korrekten Visum eingereist. Wir haben ein in D gültiges Ehezertifikat, mein Mann hat ein A1-Zertifikat (Datum März 22), außerdem haben wir ausreichend Wohnraum und durch mich ein gesichertes regelmäßiges Einkommen.
Meine Fragen dazu sind nun:
-Ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung der
AE ohne erneute Ausreise und Visumbeantragung zur
FZF wahrscheinlich?
-Können Gründe wie extreme Bandenkriminalität in der Heimatstadt meines Mannes (Top 5 der "weltweit gefährlichsten Städte") ausschlaggebend sein für eine Entscheidung zugunsten des Verzichts auf das Nachholen des Visumverfahrens?
-Kann in diesem Fall ggf. eine
Vorabzustimmung gewährt werden? Dürfte mein Mann in diesem Fall dann so lange in D bleiben, bis er den Termin bei der
AV in Mexiko bekommen hat? Das wäre für ihn günstig, da er aufbauend auf seinem
A1 nun noch einen weiteren Sprachkurs machen möchte (ist seine Motivation diesbezüglich eventuell ebenfalls ein ausschlaggebendes Kriterium?).
-Gibt es Erfahrungen, wie lange das Verfahren bei Gewähren einer
Vorabzustimmung dauert? Die Botschaft in Mexiko scheint sehr langsam zu arbeiten...
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Vielen herzlichen Dank und beste Grüße!