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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach &31 (Gelesen: 638 mal)
simo
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i love i4a


Beiträge: 54
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach &31
22.06.2022 um 15:39:07
 
Hallo zusammen
Kann der Ausländerbehörde die Verlängerung der  Aufenthaltserlaubnis nach &31 einen Ausländer  ablehnen weil er kein  Deutsch Sprache Niveau B1 geschafft hat?
Vielen Dank
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.06.2022 um 18:29:34
 
Hallo,

nein, das Nichterreichen des Sprachniveaus B1 allein ist kein Grund zur Ablehnung, soweit mit bekannt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2022 um 19:10:23
 
Siehe §8 Absatz 3 AufenthG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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