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Ausländerbehörde abgetaucht (Gelesen: 1.381 mal)
matz0001
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20.06.2022 um 12:11:09
 
Meine Stieftochter (nicht-EU) ist im Januar mit einem "Studentenvisum" nach Deutschland eingereist und besucht derzeit das Studienkolleg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Das Visum läuft am 09.07.22 ab - d.h. die Frist zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (wenn ich das richtig verstehe).
Leider bekommt die Studentin bis heute (nach knapp 6 Monaten) keinen Termin, um einen Aufenthaltstitel (müsste zunächst für die Dauer des Studienkollegs, also Januer 2023 befristet sein) in den Pass eingetragen zu bekommen. Die zuständige Ausländerbehörde ist komplett abgetaucht. Zunächst (im Februar) lt. Sachbearbeiter:in (im Home-Office) "hat ja noch Zeit bis Juli". Bei den Vorgesetzten auch nur Anrufbeantworter.

Meine Frage: gibt es Rechtsmittel, um einen Termin zu erzwingen?
Wenn ja, welche?
Wie kann man sonst vorgehen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.06.2022 um 12:16:05
 
Man muss den Termin nicht erzwingen, weil er für die Antragsstellung als solche nicht relevant ist. Man kann den Antrag auch schriftlich per normalen Brief/Einschreiben, Fax oder E-Mail an die Behörde übermitteln. Damit ist er wirksam gestellt und löst die Fortgeltungswirkung in § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG aus. Damit wäre das Aufenthaltsrecht erstmal bis zur Entscheidung gesichert.

Erfahrungsgemäß ist das ein durchaus wirksames Mittel, um "überarbeitete" Ausländerbehörden zu eienm Fortkommen zu bewegen.
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matz0001
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Antwort #2 - 20.06.2022 um 12:27:22
 
@Bayraqiano Danke für die schnelle Antwort!
Das Problem ist (im Hinblick auf die kommenden Semesterferien), dass ohne Vermerk im Pass das Reisen im Schengenraum oder ggf. auch ausserhalb doch sehr eingeschränkt ist, oder?
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 20.06.2022 um 12:31:24
 
Das ließe sich mit einer Fiktionsbescheinigung auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck (nicht irgendein Blatt Papier von der ABH) wo die entsprechende Stelle bei § 81 Abs. 4 AufenthG angekreuzt ist, lösen. Das kann man mit der Antragstellung geltend machen.

Mit einer solchen Fiktionsbescheinigung samt Pass und abgelaufenem Aufenthaltstitel kann man wieder in den Schengenraum einreisen.
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matz0001
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Antwort #4 - 20.06.2022 um 13:04:53
 
Wobei für die Fiktionsbescheinigung wiederum ein Termin für die Ausländerbehörde notwendig wäre?
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Bayraqiano
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Antwort #5 - 20.06.2022 um 13:08:33
 
Nein, wozu auch? Dafür werden Bilder noch sonstige biometrischen Daten benötigt.

In Zeiten von völlig neuen und modernen Erfindungen wie Post und Banküberweisungen ist das auch ganz ohne möglich.
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