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Einbürgerung Minderjähriger (Gelesen: 613 mal)
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Beiträge: 14

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Minderjähriger
17.06.2022 um 17:52:25
 
Mein Stiefsohn ist 8 Jahre alt, dänischer Staatsbürger. Meine Frau kommt aus einem Drittstaatenland. Ich bin gebürtiger Deutscher. Beide leben seit 2,5 Jahren bei mir.
Irgendwann stellt sich die Frage nach der deutschen Einbürgerung. Ich las vor ca. 2 Jahren irgendwo, dass unser Sohn, nach Erwerb eines Schulabschlusses die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann, weiß aber nicht mehr wo ich das gefunden habe.

In Dänemark war er bisher nicht und er verliert seine dänische Staatsbürgerschaft, wenn er sich nicht mindesten 1 Jahr vor dem 21sten Lebensjahr in Dänemark aufgehalten hat.

Wie sind hier die Regelungen zur Einbürgerung?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Minderjähriger
Antwort #1 - 17.06.2022 um 18:20:52
 
§ 9 Abs. 1 Sätze 1 (Frau) und 3 (Stiefsohn) in Verbindung mit § 10 Abs  1 StAG.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__9.html
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