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Einbürgerung trotz Hartz 4 und Krankheit (Gelesen: 927 mal)
Savi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung trotz Hartz 4 und Krankheit
15.06.2022 um 20:39:53
 
Ich versuche es schnell zu machen.
Ich 48 Türke,in Deutschland geboren. Verheiratet seit ca 10 Jahren mit einer deutschen Frau und Kinder. Alle deutsche.
Habe keine Vorstrafen. 
Habe einen 450 Job seit 9 Jahren und Geld vom Amt dazu.
Leide unter Panik Attacken und Depression und schaffe gerade mal den 450 Job.
Habe ein Attest vom Arzt das ich den Job mit meinen Krankheiten gerade so machen kann und auch paar schreiben von verschiedenen Ärzten wegen den Sachen. Für das Amt langt das und die lassen mich in Ruhe.
Kann ich mit harzt 4 so eingebürgert werden?
Habe einen Antrag gestellt und soll den Einbürgerungs Test machen obwohl ich durchgehen seit 48 hier lebe. Egal!

Und wie lange müsste ich voll arbeiten wenn es abgelehnt wird?
Brauche ich noch andere Atteste das ich krank bin etc?

Danke für die Antworten und Hilfe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung trotz Hartz 4 und Krankheit
Antwort #1 - 15.06.2022 um 20:58:24
 
Sofern du einen allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss erworben hast, ist der Einbürgerungstest nicht notwendig. Ansonsten muss er gemacht werden, alleine auf die 48 Jahre in Deutschland kommt es nicht an.

Da du tatsächlich Leistungen nach dem SGB II beziehst, kommt es für die Einbürgerung maßgeblich darauf an, dass du aufgrund deiner Krankheit den Bezug nicht zu vertreten hast. Das ist eine Entscheidung im Einzelfall. Grundsätzlich solltest du aber alle Atteste vorlegen, die deine Lage beschreiben und für dich günstig sind. Eine Einbürgerung kann dann nur erfolgen, wenn tatsächlich feststeht, dass mehr als die für den 450 €-Job notwendigen Stunden nicht zumutbar sind.
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