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Einbürgerung & Kredit (Schulden) (Gelesen: 1.185 mal)
Chalghouma12
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung & Kredit (Schulden)
11.06.2022 um 18:04:26
 
Hallo,
Beeinflusst ein Kredit (schulden) die Berechnung des Geldes für eine Einbürgerung, wird das als Ausgabe berechnet wie miete als Beispiel!
Danke
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SimonB
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Beiträge: 574

deutschland, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.06.2022 um 19:31:12
 
Chalghouma12 schrieb am 11.06.2022 um 18:04:26:
Beeinflusst ein Kredit (schulden)

Das kommt drauf an.

Für die Einbürgerung ist Voraussetzung, dass du deinen Lebensunterhalt (und evtl. deiner Familie) langfristig sicherstellen kannst.
Wenn das trotz der Kreditrückzahlung (monatl. Raten?) sichergestellt ist, dann ist das nicht schädlich. Da braucht nichts berechnet werden.

Wenn jemand Miete zahlt, gehört das auch zu den Kosten des Lebensunterhaltes.
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Petersburger
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Beiträge: 6.370

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RUS
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.06.2022 um 20:17:28
 
Nein, wird es nicht. Darf es nicht.

Wenn jemand ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze hat, dann ist sein Lebensunterhalt gesichert.

Eine Zahlungsverpflichtung aus Schulden muss nur bis zur Pfändungsfreigrenze bedient werden - natürlich nicht einfach so, eigenmächtig, sondern durch entsprechende Vereinbarungen mit den Kreditgebern, schlimmstenfalls durch eine Privatinsolvenz.

Anderenfalls wäre es möglich, aufgrund Kreditrückzahlungen Hilfe zum Lebensunterhalt zu fordern, weil die Zahlungen weniger Geld als übriglassen als zum Leben nötig ist.
Damit würden dann öffentliche Kassen private Schulden bezahlen.




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