Coolrim schrieb am 10.06.2022 um 20:10:40:Ich meine das in keinster Weise angreifend
Ich auch in keinster Weise. Warum auch solltest du mich angreifen wollen?
Grundsätzlich muss jeder einbürgerungswillige Ausländer (unabhängig von seinem Status) die Voraussetzungen erfüllen.
Ich nehme an, hier nach § 10
StAG.
Von jedem Grundsatz gibt es Abweichungen/Ausnahmen, die im jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Behörden zu prüfen sind.
Ein Antrag auf eine Einbürgerung ist nicht schneller oder langsamer "durch", weil/wenn man ein Postdoc irgendwo in der Welt absolviert oder forscht.
Vorrangig geht es auch um den aktuellen Aufenthaltstitel. Ob bereits eine
NE vorliegt, hattest du nicht beantwortet.
Aktuell ist bekannt, dass sich bei den Behörden ein großer Antragsstau gebildet hat. Mit 1 Jahr dürfte es weder in Groß-noch in Kleinstädten zu schaffen sein.
iaR gehört auch noch die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes dazu. Bis die geplante Mehrstaatigkeit im Gesetz steht, wird es noch dauern.
Wenn konkret absehbar ist, dass man über den Zeitraum X von--bis zu Forschungszwecken im Ausland sein wird, kann man für diesen konkreten Einzelfall bei der zuständigen
EBH zunächst eine Anfrage (keinen Antrag) stellen.
Wichtige Voraussetzung für jeden Antragsteller ist, dass man seinen Lebensunterhalt und den seiner evtl. Familie langfristig in D sicherstellen kann.
Woher das Geld für dich während der Forschungszeit im Ausland kommt, interessiert die
EBH nicht.