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Einbürgerung trotz Arbeit im Ausland? (Gelesen: 1.381 mal)
Coolrim
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09.06.2022 um 21:33:16
 
Wie wo anders in Bezug auf München/Bayern erwähnt, ist die Frage hier speziell für Leute interessant, die in der Forschung tätig sein möchten. Da ist es ja üblich nach der Promotion einen oder mehrere Postdocs zu machen. Oft sollen die ja auch im Ausland sein bzw. sind es gezwungermaßen bei zunehmender Spezialisierung.

Da stellt sich also die Frage. Wenn man im Ausland einen Postdoc macht, sagen wir 1 Jahr lang, kann man trotzdem eingebürgert werden, wenn absehbar ist, dass man danach weiter in Deutschland forschen wird? Eigentlich soll man ja meines Wissens nach einen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Möglichkeit wäre eventuell einen Zweitwohnsitz hier zu haben z.B. bei den Eltern, wenn sowieso geplant ist, dass man nur für eine begrenzte Zeit im Ausland sein wird. Der Lebensmittelpunkt wäre aber dann für dei Zeit der Arbeit nicht in Deutschland. Oder ist so eine Art des Zweitwohnsitzs auch extra nicht erlaubt z.B. um Arbeiter hier zu halten? Hat irgendwer eine Ahnung oder Erfahrungen dazu?
Wenn man auf internationale Postdoc-Stellen, jedenfalls bis die Einbürgerung abgeschlossen ist, was ja bekanntlich in manchen Großstädten auch mal über ein Jahr dauern kann, verzichten muss, ist das ja nicht besonders förderlich für Deutschland als Ort um Spitzenforscher hierzubehalten.
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Aras
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Antwort #1 - 09.06.2022 um 23:03:54
 
Wirst du im Ausland leben oder im "home office" in Deutschland forschen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Coolrim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.06.2022 um 12:35:34
 
Generell, und auch bei mir, würden die meisten denke ich als Postdoc im Ausland auch leben, um z.B. dort Experimente durchzuführen, Lehrveranstaltungen zu halten oder Konferenzen zu organisieren. Bei theoretischen Disziplinenen oder Forschungsvorhaben wäre denke ich auch Homeoffice denkbar, aber das habe ich persönlich selten gehört.
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Aras
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Antwort #3 - 10.06.2022 um 14:41:46
 
Hast du eine Niederlassungserlaubnis? Wenn ja kannst du gem. § 51 Abs .4 AufenthG eine längere Frist mit der Ausländerbehörde vereinbaren, bevor dein Aufenthaltstitel erlischt. Einbürgern könntest du dich halt wenn du wieder in Deutschland lebst.
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Coolrim
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Antwort #4 - 10.06.2022 um 18:25:13
 
Dass man länger im Ausland bleiben kann, scheint in solchen Fällen auch kein Problem zu sein, wurde mir jedenfalls vor einiger Zeit mal gesagt. Die Frage ist eher wie es um die Einbürgerung steht. Kann der Antrag vom Ausland aus gestellt werden? Oder was ist wenn man die Einbürgerung begonnen hat und diese 1 Jahr dauert, aber man schon nach 3 Monaten eine neue Postdoc für 1 Jahr in sagen wir den USA anfängt? Wird dann die Einbürgerung abgebrochen, verschoben bis man wieder da ist oder läuft sie einfach weiter?
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SimonB
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Antwort #5 - 10.06.2022 um 19:36:25
 
Coolrim schrieb am 10.06.2022 um 18:25:13:
Kann der Antrag vom Ausland aus gestellt werden?

Wenn die Karriere-Aufenthalte im Ausland wichtiger sind, sollte man die Einbürgerung auf den späteren tatsächlichen Lebensmittelpunkt verschieben, der dann auch in Deutschland liegen sollte.

Einbürgerungsverfahren können auch ruhend gestellt werden, die gesamte Verfahrensdauer kann sich dadurch aber erheblich verlängern.

Coolrim schrieb am 09.06.2022 um 21:33:16:
wenn absehbar ist, dass man danach weiter in Deutschland forschen wird?

Wie sollte das denn absehbar sein?
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Coolrim
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Antwort #6 - 10.06.2022 um 20:10:40
 
SimonB schrieb am 10.06.2022 um 19:36:25:
Wenn die Karriere-Aufenthalte im Ausland wichtiger sind, sollte man die Einbürgerung auf den späteren tatsächlichen Lebensmittelpunkt verschieben, der dann auch in Deutschland liegen sollte.


Ich meine das in keinster Weise angreifend, und vielleicht hat das mit meiner Arbeit zu tun, die an sich hinterfragend ist, aber aus dem, was du schreibst, scheint nicht zu folgen, dass man das "sollte". Sollte man das, weil ein Antrag nach einem Postdoc schneller durch ist als einer der "ruhend gestellt" wird? Oder gibt es andere Gründe, weswegen du denkst, dass man das sollte?

SimonB schrieb am 10.06.2022 um 19:36:25:
Wie sollte das denn absehbar sein?

Beispielsweise in dem man, seit Jahren, festes Mitglied eines deutschen Forschungsinstituts ist und für eine bestimmte Zeit in ein anderes Land reist und dort forscht, um sich Kenntnisse anzueignen, die in Deutschland z.B. aufgrund nicht verfügbarer spezialisierter Technik nicht vorhanden sind. Die Mitgliedschaft in einem Forschungsinstitut ist dabei nicht zwingend daran gebunden, von wem man bezahlt wird. Andere Möglichkeiten sind angenommene Forschungsgeldanträge, die allerdings erst zu einer späteren Zeit in Kraft treten d.h. Forschungsvorhaben, bei denen man 2 Jahre im Ausland forscht, mit der Klausel, dass man nach den 2 Jahren wieder mindestens 1 Jahr im Ursprungsinstitut in Deutschland weiterforscht.
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SimonB
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Antwort #7 - 11.06.2022 um 11:11:54
 
Coolrim schrieb am 10.06.2022 um 20:10:40:
Ich meine das in keinster Weise angreifend

Ich auch in keinster Weise. Warum auch solltest du mich angreifen wollen?
Grundsätzlich muss jeder einbürgerungswillige Ausländer (unabhängig von seinem Status) die Voraussetzungen erfüllen.
Ich nehme an, hier nach § 10 StAG.
Von jedem Grundsatz gibt es Abweichungen/Ausnahmen, die im jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Behörden zu prüfen sind.

Ein Antrag auf eine Einbürgerung ist nicht schneller oder langsamer "durch", weil/wenn man ein Postdoc irgendwo in der Welt absolviert oder forscht.
Vorrangig geht es auch um den aktuellen Aufenthaltstitel. Ob bereits eine NE vorliegt, hattest du nicht beantwortet.
Aktuell ist bekannt, dass sich bei den Behörden ein großer Antragsstau gebildet hat. Mit 1 Jahr dürfte es weder in Groß-noch in Kleinstädten zu schaffen sein.
iaR gehört auch noch die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes dazu. Bis die geplante Mehrstaatigkeit im Gesetz steht, wird es noch dauern.

Wenn konkret absehbar ist, dass man über den Zeitraum X  von--bis zu Forschungszwecken im Ausland sein wird, kann man für diesen konkreten Einzelfall bei der zuständigen EBH zunächst eine Anfrage (keinen Antrag) stellen.

Wichtige Voraussetzung für jeden Antragsteller ist, dass man seinen Lebensunterhalt und den seiner evtl. Familie langfristig in D sicherstellen kann.
Woher das Geld für dich während der Forschungszeit im Ausland kommt, interessiert die EBH nicht.

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Coolrim
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Antwort #8 - 11.06.2022 um 14:45:50
 
Danke für die ausführliche Antwort.
Die Frage mit der NE hatte ich nicht beantwortet, weil dieses Forumthema weniger um mich persönlich gehen sollte als um die Sache mit Einbürgerung und Postdocs allgemein. In meinem speziellen Fall habe ich eine NE und scheine auch alle anderen Bedinungen zu erfüllen. Allein die Sache mit dem Lebensmittelpunkt in Deutschland ist bei Forschung, generell als auch bei mir, oft schwer, da man manchmal für Forschungsaufenthalte oder Postdocs für 1 oder 2 Jahre wo anders lebt, aber dann wieder zurück an sein ursprüngliches Forschungsinstitut kommt.
Ich denke, dass die Absprache mit der EBH für den Einzelfall der sinnvollste Weg sein wird. Auch das ist allerdings leider leichter gesagt als getan weil Termine erst in Wochen/Monaten verfügbar sind und die Telefonleitungen teilweise nicht verfügbar und Antworten auf Kontakftforumlare auch Monate dauern können. Eventuell liege ich falsch aber mir scheint es, dass jedenfalls die EBH, mit denen ich zu tun hatte, mehr als unterbesetzt sind, was eventuell dazu führt, dass sich alles lange hinzieht. Das ist zwar ein anderes Thema, aber überschneidet sich auch mit der langfristigen Planung des Forscherlebens.
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SimonB
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Antwort #9 - 11.06.2022 um 17:10:04
 
Coolrim schrieb am 11.06.2022 um 14:45:50:
die Sache mit Einbürgerung und Postdocs allgemein.

Dann wird es auf den jeweiligen Einzelfall ankommen. Nicht aber auf Postdocs oder Aufenthalte aus x Gründen im Ausland im Allgemeinen.

Coolrim schrieb am 11.06.2022 um 14:45:50:
Ich denke, dass die Absprache mit der EBH für den Einzelfall der sinnvollste Weg sein wird.

Das denke ich auch. Das ist zunächst über eine schriftliche Anfrage und kurze konkrete Fallschilderung bei der EBH möglich. Die Mitarbeiter dort lesen das Ankommende auf jeden Fall.

Dass die Personaldecken sehr dünn sind, ist schon lange Fakt.
Die Gründe für den aktuellen Stau bei Einbürgerungsanträgen sind nachvollziehbar, aber wahrscheinlich auch nicht durch Forschung zu lösen.
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