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Geburtsurkunde für Neugeborenes ohne Urkunde der Mutter (Gelesen: 5.459 mal)
LordOfLight
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02.06.2022 um 17:29:49
 
Moin,
meine Frau - gebürtig aus Taiwan, mittlerweile seit 7 Jahren verheiratet (Heirat in Dänemark) - und ich, sind seit kurzem Eltern geworden. Soweit alles super. Nun habe ich heute vom Standesamt mitbekommen, dass sie die Geburtsurkunde meiner Frau benötigen. Diese gibt es aber leider nicht, da gab es wohl mal in dem Krankenhaus wo sie geboren wurde Probleme.
Nun wusste die Dame da auch erstmal nicht weiter und muss diesen Fall hoch reichen.
Da ich die bürokratischen Dinge immer gerne schnell vom Tisch habe, habe ich gleich versucht Kindergeld, sowie das Elterngeld für meine Frau zu beantragen.
Beim Kindergeld kam jetzt natürlich die Rückfrage nach der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. Ich gehe leider davon aus, dass sich das Standesamt diese Woche nicht mehr meldet und wollte mal hören, ob es diesen Fall schon gab und jemand weiß wie das gehandhabt wird?
Denn ohne Geburtsurkunde vom Kind, kriege ich ja weder eine Steuer-ID, noch kann ich irgendeinen Antrag stellen. Könnte das Amt es tatsächlich verweigern eine auszustellen? Das Kind würde also ohne Steuer-ID aufwachsen? Kann ich mir gar nicht vorstellen... Was wäre, wenn die Frau plötzlich verstirbt? Da muss es doch eigentlich Lösungen für geben oder nicht? Gibt es vielleicht die Möglichkeit einer vorläufigen Urkunde? Bin grad etwas ratlos.

Falls ich im falschen Bereich bin, bitte verschieben, war mir nicht ganz sicher.
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deerhunter
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Antwort #1 - 02.06.2022 um 18:44:02
 
Das ist das Problem, wenn man in einem Drittland heiratet. Mit einer Hochzeit in Deutschland wäre das nicht passiert.
Das Kind wird eine vorläufige Anmeldung bekommen, damit kann man auch Kindergeld beantragen...aber die GU deiner Frau muss geklärt werden. Ansonsten hängt euch das immer wieder nach...auch eine GU des Kindes wird man so vermutlich nicht bekommen, bevor die Identität der Mutter geklärt ist
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LordOfLight
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Antwort #2 - 02.06.2022 um 19:00:30
 
Erstmal vielen Dank @deerhunter. Genau das finde ich so paradox. Gibt es tatsächlich Menschen, die in Deutschland geboren wurden und keine Geburtsurkunde erhalten haben? Es ist ja eigentlich der "eigene" Nachweis. So wie ich es verstanden habe, muss ja auch der Vater theoretisch nicht in der Urkunde mit drin stehen. Ich verstehe natürlich warum es bei der Mutter normalerweise anders ist.
Und der Fall, dass jemand vielleicht bei der Geburt stirbt und der Ehepartner oder Freund hat ihre Urkunden nicht, ist vielleicht auch nicht so weit hergeholt.
Richtig, Dänemark hatte den Vorteil das diese Unterlagen nicht benötigt wurden und es ging um einiges schneller, was eigentlich der Hauptgrund gewesen ist damals.
Fraglich wie sich so eine vorläufige Anmeldung auf das Elterngeld auswirkt. Denn eigentlich ist geplant, dass meine Frau in Elternzeit geht und den Antrag stellt. Ohne Geburtsurkunde mit ihrem Namen drin könnte es vielleicht Probleme geben?
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Antwort #3 - 02.06.2022 um 19:09:27
 
Für die Eheschließung verweisen einige Merkblätter anstelle einer Geburtsurkunde auf den "Auszug aus dem Haushaltsregister", vgl. https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric... und https://www.km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L%C3....

Vielleicht einfach mal so etwas besorgen und schauen, was passiert.
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deerhunter
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Antwort #4 - 03.06.2022 um 07:48:37
 
LordOfLight schrieb am 02.06.2022 um 19:00:30:
Und der Fall, dass jemand vielleicht bei der Geburt stirbt und der Ehepartner oder Freund hat ihre Urkunden nicht, ist vielleicht auch nicht so weit hergeholt.

Deshalb sollte man im Vorfeld von Hochzeit / Schwangerschaft auf saubere Urkunden der Partner achten

LordOfLight schrieb am 02.06.2022 um 19:00:30:
Richtig, Dänemark hatte den Vorteil das diese Unterlagen nicht benötigt wurden und es ging um einiges schneller, was eigentlich der Hauptgrund gewesen ist damals.

Ja, aber was nutzt es nun? Nichts, man hat nur Probleme! Dort zu heiraten, heißt Probleme zu umgehen die einen später wieder einholen

LordOfLight schrieb am 02.06.2022 um 19:00:30:
Fraglich wie sich so eine vorläufige Anmeldung auf das Elterngeld auswirkt. Denn eigentlich ist geplant, dass meine Frau in Elternzeit geht und den Antrag stellt. Ohne Geburtsurkunde mit ihrem Namen drin könnte es vielleicht Probleme geben? 

Das könnte zu Problemen führen, musst du probieren. Daas Hauptproblem wird sein eine GU für das Kind zu bekommen. Also versucht eine Klärung der GU der Mutter, da muss ja im Heimatland etwas zu machen sein.
Das potenziert sich sonst später, wenn das Kind zur Schule soll / heiraten will / eigene Kinder bekommt
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LordOfLight
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Antwort #5 - 03.06.2022 um 13:48:16
 
deerhunter schrieb am 03.06.2022 um 07:48:37:
Ja, aber was nutzt es nun? Nichts, man hat nur Probleme! Dort zu heiraten, heißt Probleme zu umgehen die einen später wieder einholen

Ich bin da mal ganz ehrlich. Mir war es überhaupt nicht bewusst, dass das so eine große und wichtige Sache ist. Woher auch? Ich musste bisher im Leben noch nie meine GU vorzeigen. Und auch was das bei einer Heirat und später mit den Kindern für Folgen haben könnte, war uns überhaupt nicht bewusst. Woher auch? Man hat damit nun mal eigentlich nichts zu tun. Es weist einen ja auch niemand drauf hin, dass es da zu Problemen kommen könnte. Aber wir scheinen was die Bürokratie angeht ja eh mit das komplexeste System zu haben^^ Jedenfalls fühlt es sich so an, im Gegensatz zum Ausland. Kann man von halten was man möchte. Naja, Kind ist in den Brunnen gefallen, mal sehen wie wir es wieder raus kriegen.

Zitat:
Für die Eheschließung verweisen einige Merkblätter anstelle einer Geburtsurkunde auf den "Auszug aus dem Haushaltsregister", vgl

Werde ich mir mal anschauen, vielen Dank.
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Antwort #6 - 03.06.2022 um 13:51:52
 
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html


Zitat:
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1.
bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
[...]
Die nach Nummer 1 erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 03.06.2022 um 14:24:13
 
LordOfLight schrieb am 03.06.2022 um 13:48:16:
Ich bin da mal ganz ehrlich. Mir war es überhaupt nicht bewusst, dass das so eine große und wichtige Sache ist. Woher auch? 

Jeder, der eine (n) Ausländer heiratet, sollte sich im Vorfeld massiv über Sitten & Gebräuche & Gesetze kümmern, oder eben in Deutschland heiraten, wenn man dort leben möchte. Denn dann übernimmt das Standesamt diese Überprüfung!
Hilft euch jetzt nicht weiter, nun müsst ihr versuchen das zu fixxen. Also eine GU der Mutter aus dem heimatland besorgen...muss ja möglich sein. Im Notfall "late registry"

LordOfLight schrieb am 03.06.2022 um 13:48:16:
Ich musste bisher im Leben noch nie meine GU vorzeigen

Obwohl in Deutschland geheiratet, musste ich zur Geburt beider Kinder unsere beiden GU vorlegen, damit das Kind eine eigene GU bekommt. Ohne GU der Eltern geht das in Deutschland nicht! Ihr müsst also für deine Frau eine GU besorgen

LordOfLight schrieb am 03.06.2022 um 13:48:16:
Und auch was das bei einer Heirat und später mit den Kindern für Folgen haben könnte, war uns überhaupt nicht bewusst. Woher auch? Man hat damit nun mal eigentlich nichts zu tun.

Wie schon oben gesagt, sollte man sich da im Vorfeld einer binationalen Ehe massiv drum kümmern

LordOfLight schrieb am 03.06.2022 um 13:48:16:
Aber wir scheinen was die Bürokratie angeht ja eh mit das komplexeste System zu haben^^ Jedenfalls fühlt es sich so an, im Gegensatz zum Ausland. Kann man von halten was man möchte

Bin zwar auch kein freund von Bürokratie...hier macht es aber Sinn! Die GU weißt die Identität nach und kann im Ntfall mittels UP überprüft werden. Ohne GU normalerweise keinen Pass, keine GU für die Kinder usw.

LordOfLight schrieb am 03.06.2022 um 13:48:16:
Naja, Kind ist in den Brunnen gefallen, mal sehen wie wir es wieder raus kriegen.

Das wird nur funktionieren über eine GU aus dem Heimatland der Mutter
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Antwort #8 - 05.06.2022 um 03:09:05
 
Moin,

es wird auch andere Wege geben ohne eine richtige GU. Sehr viele Chinesen, die bis in die 80er geboren wurden, hatten nie eine GU und werden auch nie eine bekommen, wenn das Krankenhaus nicht mehr existiert oder es eine Hausgeburt war (damals auf dem Land der Normalfall). Das war/ist bei meiner Ex der Fall - keine Chanceeine GU zu bekommen. Zumindest für die Heirat und ihre Einbürgerung in D musste das Hukou dafür herhalten. Klar, ich rede von der VR-China, wie das bei Taiwan ist weiß ich nicht.

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 05.06.2022 um 17:14:48
 
Das Standesamt soll einen Auszug aus dem Geburtenregister ausstellen. Damit könnt Ihr Kindergeld, Steuer-ID etc. beantragen.
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Antwort #10 - 05.06.2022 um 18:38:33
 
Vielen Dank für die weiteren Antworten. Wir warten jetzt mal ab was das Standesamt sagt und danach haben wir ja jetzt einige Tipps mitbekommen.
Und ja @deerhunter, es sagt sich so leicht, dass man sowas am besten vorher recherchieren sollte, das weiß man nun aber mal meistens gar nicht vorher. Ich für meinen Teil wusste auch nicht, dass ich sogar meine eigene Geburtsurkunde vorlegen muss. Den Zettel hat mir das Krankenhaus nach der Geburt einfach in die Hand gedrückt. Zumindest die Hebamme hätte sowas mal erwähnen können mMn. Aber das sind einfach Sachen mit denen man sich meistens erst beschäftigt wenn es soweit ist, weil man vorher nie drüber nachgedacht und es für selbstverständlich gehalten hat. Und ich bin normalerweise jemand, der sehr akribisch ist, sich vorab informiert, egal ob es um den Urlaubsort, eine Kreditfinanzierung oder einen Autokauf handelt. Da wird geguckt, verglichen, beraten und so weiter... Auch sonst mache ich alles selbst, wie z.B. die Urlaubsplanung für Roadtrips oder die Steuererklärung Durchgedreht Da wusste ich auch nicht was alles auf mich zukommen wird. Selbstständigkeit, Versteuerung des Firmenwagens, Hauskauf, Vermietung, Renovierungskosten und und und.
Aber hier sind mir jetzt so ein wenig die Hände gebunden, weil ich nicht wirklich helfen kann und das nervt ein wenig...
Für Leute, die mglw. tagtäglich mit solchen Geschichten zu tun haben mag es dann halt selbstverständlich sein, dass diese ganzen bürokratischen Hürden existieren, ich habe es leider unterschätzt, bin euch aber natürlich trotzdem dankbar für den ganzen Input =)
Hast du vielleicht sonst noch irgendwelche Ratschläge was in Zukunft noch so auf uns zukommen könnte, mit denen ich mich am besten jetzt schon beschäftigen sollte?^^
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Antwort #11 - 09.06.2022 um 12:02:47
 
So, heute nochmal mit dem Standesamt gesprochen. Nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten reicht Ihnen wohl die Heiratsurkunde aus Dänemark aus. Wir benötigen also nun tatsächlich von meiner Frau keinen weiteren Nachweis mehr. Die Geburtsurkunde soll wohl in den nächsten Tagen ankommen. Nochmal vielen Dank an alle für die bisherige Unterstützung.
Wir werden aber dennoch einmal schauen was wir für Unterlagen in Taiwan auftreiben können, für den Fall der Fälle, dass wir es irgendwann nochmal bräuchten. Erste Anlaufstelle ist wohl das Hukou
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Antwort #12 - 10.06.2022 um 22:09:58
 
LordOfLight schrieb am 09.06.2022 um 12:02:47:
Erste Anlaufstelle ist wohl das Hukou 


Moin,

es gibt ein Hukou auch in Taiwan? Wenn das eine ähnliche Bedeutung hat wie in der VR, dann verstehe ich nicht, warum Deine Frau nicht längst eine beglaubigte legalisierte Kopie davon hat.

Gruß,
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Antwort #13 - 26.07.2022 um 15:01:00
 
LordOfLight schrieb am 09.06.2022 um 12:02:47:
So, heute nochmal mit dem Standesamt gesprochen. Nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten reicht Ihnen wohl die Heiratsurkunde aus Dänemark aus. Wir benötigen also nun tatsächlich von meiner Frau keinen weiteren Nachweis mehr. Die Geburtsurkunde soll wohl in den nächsten Tagen ankommen. Nochmal vielen Dank an alle für die bisherige Unterstützung.
Wir werden aber dennoch einmal schauen was wir für Unterlagen in Taiwan auftreiben können, für den Fall der Fälle, dass wir es irgendwann nochmal bräuchten. Erste Anlaufstelle ist wohl das Hukou


Hi, wir stehen gerade vor derselben Situation, wohnen allerdings in Hamburg. Das hat sich dann wirklich einfach von selbst erledigt? Wir versuchen gerade, irgendwie eine Geburtsurkunde (aus China, nicht TW) zu organisieren, aber das ist ein echter Krampf von Deutschland aus. Und dann muss die Urkunde ja auch noch irgendwie nach Deutschland kommen... Hast du vielleicht noch irgendwelche Tipps, wie wir das so hinkriegen könnten, dass das auch bei uns auch ohne die Urkunde meiner Frau geht?
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Antwort #14 - 26.07.2022 um 16:55:13
 
Moin,

wenn Deine Frau aus Mainland ist, dann ist das Hukou das mit großem Abstand das Wichtigste. In HH müssten die Standesämter auch wissen, wie schwierig das mit der GU sein kann und daß das Hukou das Universaldokument ist. Keine Ahnung wie alt Deine Frau ist aber zumindest Ü40 haben die allerwenigsten Chinesen eine GU aber alle haben ein Hukou, alle. Und da steht auch alles drin.

Gruß,
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