Hallo zusammen,
ich würde mich über Hilfe in einer bestimmten Situation freuen. Die Sachlage ist folgendes:
Person A arbeitet seit Oktober 2020 mit einer Blauen Karte EU und möchte im Juli 2022 eine Niederlassungserlaubnis beantragen (21 Monate mit C1 Deutsch und Blauer Karte). Er erhält jedoch inzwischen ein besseres Jobangebot mit einem Starttermin im September.
Er würde das Angebot natürlich gerne annehmen, ist sich aber nicht sicher, wie er mit der Visumsfrage umgehen soll. Es besteht die Befürchtung, dass er, wenn er sich Anfang Juli eine Niederlassungserlaubnis beantragt und das Visum bis September nicht fertiggestellt ist bzw. von der
ABH noch nicht bearbeitet wird, die Arbeit bei dem neuen Arbeitgeber nicht aufnehmen kann, da er keine Genehmigung der
ABH hat, und außerdem hätte er seinen alten Vertrag bereits gekündigt. Die Erlaubnis der
ABH wäre nicht erforderlich, wenn er eine Niederlassungserlaubnis hätte, und er wäre berechtigt sie im Juli beantragen.
Was würdet ihr vorschlagen, um in einer solchen Situation vorzugehen? Danke im Voraus!