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Bearbeitungsdauer für Verpflichtungserklärung (Gelesen: 4.314 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #15 - 05.06.2022 um 03:53:46
 
Schaa schrieb am 04.06.2022 um 23:17:06:
Kann es zu einem Problem führen, wenn der Antrag an beiden Orten bearbeitet wird?


Moin,

nein, denn Dein VE-Antrag hat (noch) nichts mit dem Visumsantrag zu tun, ist völlig separat.
Wenn Du Deine VE erhalten solltest, ist immer noch nichts passiert. Die könntest Du zerreissen und die Sache ist erledigt. Die wird erst relevant, wenn Deine Eltern die für das Visum verwenden, also sozusagen "einlösen". Nee, einlösen ist der falsche Begriff, "hinterlegen" trifft es besser.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Aras
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Antwort #16 - 07.06.2022 um 07:52:53
 
Du hast doch gar keinen Antrag gestellt sondern nur einen Termin zur Antragstellung...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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