Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung in der Probezeit (Gelesen: 3.748 mal)
weissbier22
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung in der Probezeit
27.05.2022 um 17:28:45
 
Hallo zusammen,

ich weiß, dass dieser Thread jetzt schon knapp 15 Jahre alt ist, aber ich hatte eine Frage an Ralf zum gleichen Thema. Ist es immer noch der Fall, dass es bei einem Einbürgerungsantrag nach §10 keine Rolle spielt, ob die Person eine Probezeit hat?

Ich habe einen Beitrag eines Anwalts* vom 2020 im Internet gelesen, in dem der Anwalt der Meinung zu sein schien, dass auch bei einem Antrag nach §10 StG eine LU Prognose durchgeführt werden muss und dass die Einbürgerungsbehörde das Verfahren bis zum Ende der Probezeit aufs Eis legen wird.

Wenn man also einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat und während des Einbürgerungsverfahrens eine neue Stelle mit deutlich mehr Gehalt antritt (und somit eine Probezeit von 6 Monaten hat), wird die Probezeit dann abgewartet?

Hat sich das Gesetz seit 2007 geändert?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!  Smiley


*https://www.frag-einen-anwalt.de/Einbuergerung-im-Sinne-vom-10-StaG-und-Probezei...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
weissbier22
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #1 - 31.05.2022 um 01:05:04
 
Weiß niemand, ob das Einbürgerungsverfahren nach §10 StAG für die Dauer einer Probezeit angehalten bzw. abgewartet werden muss?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #2 - 31.05.2022 um 06:16:15
 
Geh davon aus, dass die Einbürgerung bis zum Ende der Probezeit gehalten wird.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
weissbier22
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #3 - 31.05.2022 um 10:30:34
 
Die Frage ist also: Warum? Nach §10StAG muss der Lebensunterhalt gesichert sein, was weiter klar spezifiziert wurde, es geht nur um sicherzustellen, dass keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch bezogen werden bzw. kein Anspruch darauf besteht.

Die Voraussetzungen nach §8 und §9 StAG, wo der Lebensunterhalt "Nachhaltig und auf Dauer" gedeckt werden muss und eine Prognoseentscheidung erforderlich ist, sind (soweit ich weiß) für §10 nicht erforderlich. Also dürfte die Probezeit keinen Einfluss auf die Einbürgerung haben, oder?

Es wäre interessant, auch von ehemaligen bzw. aktuellen Mitarbeitern  einer Einbürgerungsbehörde zu erfahren, wie das Verfahren üblicherweise abläuft in solchen Fällen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #4 - 31.05.2022 um 11:11:11
 
Das wird von der Rechtsprechung und Literatur in der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts - analog zum Aufenthaltsrecht -  "hineingelesen". Danach ist es nicht ausreichend, dass derzeit keine Leistungen bezogen werden; vielmehr muss das auch auf einen absehbaren Zeitraum in der Zukunft so sein.

Wobei natürlich stets betont wird, dass hier die Erwerbsbiographie des Einbürgerungsbewerbers nicht außer Acht gelassen werden darf. Problematische Fälle sind also solche, bei denen eine unsichere Biographie, keine berufliche Ausbildung, langjährige Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug vorliegen. Pauschales Zurückstellen von Einbürgerungsanträgen bei anderen Gruppen ist allerdings willkürlich. Nur haben die Betroffenen i.d.R keine Möglichkeiten, effektiv dagegen vorzugehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
weissbier22
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #5 - 31.05.2022 um 12:07:28
 
Danke Aras und Bayraqiano für die Erläuterung. Nur eine kurze Folgefrage aus reiner Neugier: Was ist unter 'unsicherer Biographie' zu verstehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #6 - 31.05.2022 um 15:52:43
 
Erwerbsbiographie ist der berufliche Werdegang.

Bsp. für eine sichere Erwerbsbiographie wäre für mich: Ein Arzt der bei ner Klinik kündigt und für 3 Monate Urlaub macht und dann eine Stelle für mehr Geld bei einer anderen Klinik anfängt. Er ist zwar rechtlich in der Probezeit, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Arzt wegen Faulheit/Unfähigkeit gekündigt wird ist praktisch ausgeschlossen. Zumal man Ärztemangel hat und der Arzt praktisch überall eine Anstellung finden würde.

Bsp für eine unsichere Erwerbsbiographie wäre für mich: 40 Jährige Person (könnte also seit dem abgeschlossenen 15 Lebensjahr arbeiten) ohne Ausbildung, der immer wieder nur 3-4 Monate als Hilfsarbeiter arbeitet und dann in der Regel gekündigt wird, könnte also bei einer neu-angetretenen Stelle mit einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit wieder gekündigt werden.

Grenzfälle wären für mich:
- Akademiker, der von befristeter Stelle zur nächsten befristeten Stelle wechselt.
- Arbeitnehmer, der die Stelle gewechselt hat, aber gerade so über ALG2-Niveau verdient

Fälle wo die Erwerbsbiographie egal ist: Millionär oder Milliardär.

Darum wird man ja auch für einen Lebenslauf gefragt und in der Regel legt man ja auch die Wartezeitauskunft der deutschen Rente bei, woraus ersichtlich wird, wieviel man in den letzten Jahren verdient hat.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
weissbier22
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #7 - 31.05.2022 um 16:59:21
 
Ja, das ist logisch. Interessant ist allerdings, dass nicht immer nach dem Lebenslauf gefragt wird. Ich kenne zwei Personen, die sich nach §10 StAG einen Antrag gestellt hatten (BY) und weder in der Dokumentenliste noch während des Entscheidungsprozesses danach gefragt wurden.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung in der Probezeit
Antwort #8 - 31.05.2022 um 17:53:37
 
Es ist die Aufgabe des Einbürgerungsbewerbers die für sich günstigen Umstände zu belegen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema