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Beziehen von Kindergeld und Wohngeld (Gelesen: 843 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
noorallah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.05.2022 um 20:42:18
 
Hallo allerseits
Ich würde mich gerne Einbürgern lassen, aber wir bekommen wohngeld und Kinderzuschlag, wäre das problematisch für mich oder spielt das keine Rolle   ?
Danke im voraus.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.05.2022 um 09:07:19
 
Einer Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG steht nur der Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII entgegen. Beide von dir genannten Leistungen richten sich nicht nach diesen Gesetzen und wären insoweit unschädlich.

Bei einer Soll-Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 StAG könnte das anders aussehen.
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noorallah
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.05.2022 um 10:31:46
 
Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.05.2022 um 18:04:16
 
Zitat:
Bei einer Soll-Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 StAG könnte das anders aussehen.


Das stimmt übrigens nicht mehr, weil § 9 jetzt (seit August 2021) auf § 10 StAG verweist. An manches muss man sich auch erst gewöhnen.
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