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Unterlagen des Einbürgerungsantrags (Gelesen: 4.869 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 05.07.2022 um 10:59:39
 
Christi Himmelfahrt schrieb am 04.07.2022 um 21:13:10:
Meinen Fall habe ich schon 6 Jahre in Deutschland genug in der Rentenkasse bezahlt 

Dann hat es doch mit dir nichts zu tun. Indien spielt keine Rolle mehr. Es geht nicht um "genug".
Wenn du Fragen zu Ausnahmen und anderen Einzelfällen hast, solltest du das bitte auch so fragen.
Danke.

Dass die 60 Monate RV eine unbedingte Voraussetzung ist, findet sich nicht im Gesetz.
Wenn eine Behörde schreibt: Sie müssen 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben, gilt das evtl. für einen besonderen Einzelfall und wurde ganz sicher nicht wörtlich so geschrieben.


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Christi Himmelfahrt
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Antwort #16 - 13.07.2022 um 22:41:05
 
Hallo Forumers,

Außer der Verwaltungsgebühr, habe ich ein Brief bekommen, dass ich 560 Euro bezahlen, um die Geburtsurkunde & Eheurkunde zu überprüfen.
Ich habe nie von meine Bekannte aus Indien gehört, dass die Geburtsurkunde /Eheurkunde nach Indien geschickt und da wird sie überprüft.
Ob diese Verfahren einheitlich überall Deutschland ? oder eine Diskrimination an eine nicht-EU Anträger ? 
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Antwort #17 - 14.07.2022 um 06:25:10
 
Indien ist ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb werden die Urkunden in Indien vor Ort überprüft (vgl. https://india.diplo.de/in-de/service/hauptseite-bescheinigungen/1844798).

Bei der Einbürgerung wird das zwar nicht oft gemacht; es ist aber notwendig, um die Identität und damit eine Einbürberungsvoraussetzung zu klären.
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Christi Himmelfahrt
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Antwort #18 - 16.07.2022 um 14:04:19
 
Zitat:
Indien ist ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb werden die Urkunden in Indien vor Ort überprüft (vgl. https://india.diplo.de/in-de/service/hauptseite-bescheinigungen/1844798).

Bei der Einbürgerung wird das zwar nicht oft gemacht; es ist aber notwendig, um die Identität und damit eine Einbürberungsvoraussetzung zu klären.


So etwas könnte es geben.
Zumindest habe ich nicht über solche Verfahren von meine bekanten aus Baden Würtemberg oder Bayern oder Hessen oder ein Paar Städte in NRW gehört.

Egal, wir können nicht ändern, was ich gerade erleben sollte.

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Christi Himmelfahrt
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Antwort #19 - 05.08.2022 um 08:18:47
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Zweifel, Ob icv für die Minderjahrige Kindern (6 Jahre/10Jahre) eine eigenen Antrag für die Einbürgerung stellen ?
Meinem fall habe ich die Details meiner Kindern in meinenAntrag and Antrag meiner Frau gefullt, da haben wir das Feld Mitzueinbürgern für Kind ausgewahlt.

Konnten Sie bitte irgendjemand darüber klären ?
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SimonB
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Antwort #20 - 05.08.2022 um 10:10:28
 
Du hast in Antwort 4 geschrieben, dass du bereits 458,- bezahlt hast. Das sind 3/4 der Kosten für die 4 Personen.
2 Erwachsene und 2 Kinder.
Die EBH hat also auch die Kinder berücksichtigt.

Den Rest der Kosten (noch 1/4)  wirst du bezahlen müssen, wenn die Behörde dich und deine Frau einlädt. Dann werdet ihr auch nochmals unterschreiben müssen. Auch für die Kinder.

Es ist jetzt vor allem Geduld notwendig.


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Antwort #21 - 05.08.2022 um 10:57:29
 
SimonB schrieb am 05.08.2022 um 10:10:28:
Du hast in Antwort 4 geschrieben, dass du bereits 458,- bezahlt hast. Das sind 3/4 der Kosten für die 4 Personen.
2 Erwachsene und 2 Kinder.
Die EBH hat also auch die Kinder berücksichtigt.

Den Rest der Kosten (noch 1/4)  wirst du bezahlen müssen, wenn die Behörde dich und deine Frau einlädt. Dann werdet ihr auch nochmals unterschreiben müssen. Auch für die Kinder.

Es ist jetzt vor allem Geduld notwendig.




Danke für die Aufklärung Herr Simon
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