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Geburtsurkunde aus Indischen Konsulat Frankfurt (Gelesen: 970 mal)
Christi Himmelfahrt
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22.05.2022 um 19:20:02
 
Sehr geehrte/r Damen und Herren,

Es geht um die erforderlichen Geburtsurkunde meiner Frau für die Antrag auf Einbürgerung .

Meine Frau hat keine Geburtsurkunde von der Stadtverwaltung ihre Heimat. Ausstellung einer Geburtsurkunde von der Stadt Gemeinde ist gerade  viel Aufwand und gibt kein Zeit nach Indien zu fliegen.

Aber eine Lösung ist, dass die Indische Konsulat in Frankfurt stellen eine Geburtsurkunde basierend auf die Daten in ihren Reisepass aus.
Mein frage ist, ob diese Geburtsurkunde aus Konsulat basierend auf die Reisepass für Antrag auf Einbürgerung reicht ?

Für mich und meine Kindern haben die Geburtsurkunde aus der Stadt Gemeinde, die auf Englisch und auf Deutsch übersetzt 

ich freue mich auf Ihre Rückmeldung
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Floppine
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Antwort #1 - 23.05.2022 um 09:25:28
 
Christi Himmelfahrt schrieb am 22.05.2022 um 19:20:02:
Aber eine Lösung ist, dass die Indische Konsulat in Frankfurt stellen eine Geburtsurkunde basierend auf die Daten in ihren Reisepass aus.
Mein frage ist, ob diese Geburtsurkunde aus Konsulat basierend auf die Reisepass für Antrag auf Einbürgerung reicht ? 


Das reicht nicht aus. Es wäre dann ja keine Geburtsurkunde, sondern nur eine Abschrift vom Pass.
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Aras
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Antwort #2 - 23.05.2022 um 10:55:43
 
Wenn die Inder ihre Geburtsurkunden basierend auf dem Reisepass anfertigen, dann ist das deren Problem, wenn die vielleicht falsche Daten fortschreiben. Zumal wir nicht wissen ob das Konsulat nicht den Reisepass nimmt und dann in den Personenstandsdatenbanken nachschlägt.

Also ich würde wahrscheinlich die Geburtsurkunde vom indischen Konsulat beschaffen. Es kann ja immernoch sein, dass eine Urkundenüberprüfung angestoßen werden muss.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Christi Himmelfahrt
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Antwort #3 - 24.05.2022 um 14:57:52
 
Danke für die Antwort.
Ich habe verstanden von meiner bekannte, der seine & die ganze Familie,  die Einbürgerung mit Geburtsurkunde aus der Indischer Konsulat erfolgreich erledigt.
Die Einbürgerungsbehörde hat nicht damit bezweifelt. Ich denke, die Entscheidung immer abhängig von den Sachbearbeiter ist.
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« Zuletzt geändert: 24.05.2022 um 15:08:25 von Christi Himmelfahrt »  
 
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