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Einfach nur Hilfe (Gelesen: 1.315 mal)
Gabriel2086
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This is the Way


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einfach nur Hilfe
21.05.2022 um 20:44:19
 
Hello there,
Und zwar geht es um meine Freundin/Verlobte und ihre Tochter.
Sie kommen aus sie kommen aus Bolivien und  Moment ich kenne meine Freundin jetzt soll 2 Jahre wir haben uns über Internet kennengelernt und dementsprechend auch verliebt und wir planen schon lange dass die beiden nach Deutschland kommen und irgendwie bräuchte ich da hilfe was ich da am besten machen könnte.
Oh meine Freundin auch heiraten und auch meine Stieftochter so zu sagen auch adoptieren und ich möchte dass sie hierher kommen und dementsprechend auch hier leben und arbeiten können und deswegen wollte ich dieses Forum fragen was und wie und was es für Möglichkeiten gibt....❓️
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live:sebastian.reszegi Gabriel Res  
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.05.2022 um 23:34:23
 
Hallo,

falls Du Deine Verlobte heiratest, kann sie natürlich und ggf. die Tochter (falls nicht volljährig) zu Dir ziehen und auch arbeiten.

Entweder beantragst Du ein Heiratsvisum, s. Merkblatt, Seite 4, "Eheschließung/ Verpartnerung (bei gleichgeschlechtlichen Paaren)" zur Heirat in Deutschland,

oder ihr heiratet im Ausland und sie beantragt hinterher ein Visum zur Familienzusammenführung, s. Merkblatt, S. 4, "Ehegattennachzug/ Nachzug zum eingetragenen Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlichen Paaren)
(Mindestalter 18 Jahre)".

Für das Kind, sofern noch keine 18 Jahre alt, wird ebenfalls ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Entweder im Nachgang oder zusammen mit der Mutter, falls diese ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt.
Die Voraussetzungen für eine Visumerteilung an das Kind finden sich im Merkblatt, Seite 5, "Familienzusammenführung von Minderjährigen zum sorgeberechtigten Elternteil".
Eine Adoption der Tochter ist dafür nicht erforderlich.

Lies Dich ein und frag hier ggf. nach.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Gabriel2086
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.05.2022 um 01:37:38
 
Also kann ich meine verlobte einfach nach Deutschland einreisen lassen mit der Tochter und alles im Nachhinein beantragen...❓️
Brauchen die beiden nur ein Reisepass um hier einreisen zu dürfen...❓️
Bitte bitte in welchen gesetzen steht es genau drin...❓️
Ich danke dir schon ma im voraus
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live:sebastian.reszegi Gabriel Res  
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uwe1122
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.05.2022 um 02:26:48
 
Gabriel2086 schrieb am 22.05.2022 um 01:37:38:
Also kann ich meine verlobte einfach nach Deutschland einreisen lassen 


Nein,T.P.2013 hat das doch ausführlich erklärt.

T.P.2013 schrieb am 21.05.2022 um 23:34:23:
Entweder beantragst Du ein Heiratsvisum


oder

T.P.2013 schrieb am 21.05.2022 um 23:34:23:
hr heiratet im Ausland und sie beantragt hinterher ein Visum zur Familienzusammenführung,

Welche Dokumente ihr zur Heirat benötigt erfahrt ihr dort wo ihr heiraten wollt,bei dem für dich oder deiner Verlobten zuständigen Standesant.

https://la-paz.diplo.de/bo-de/service/visa-einreise
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