Hallo Zusammen,
Ich seit 2016 in Algerien lebend und arbeitend, verheiratet mit Algerierin, zusammen haben wir 2 Kinder (mit DE Pässe). Damals habe ich mich in Deutschland abgemeldet.
Wir leben jetzt alle in Algerien zusammen, unsere Rückkehr nach Deutschland war im Oktober geplant.
seit 21/02/2022 bin ich wieder in Deutschland gemeldet, die Anmeldebescheinigung habe ich mit der Hilfe einen Kumpel erledigen Können. ohne Mietvertrag aber mit der Zustimmung von Wohnungseigentümer.
mein Arbeitsort & Wohnort ist immer noch in Algerien geblieben, da ich noch mit meinem jetzigen Arbeitgeber vertraglich bis Dezember 2022 verbunden bin.
Am 21/03/2022 hat meine Frau die
FZF zum Deutschen Kind beantragt, als Nachweis sollten wir die DE Pässe unsere Kinder, die Anmeldebescheinigung, Heiratsurkunde usw. vorgelegen (es war alles was die Deutsche Botschaft in Algier verlangt hat).
Heute bekomme ich von der zuständigen
ABH einen Brief, um weiteren Bearbeitung des Antrages verlangen sie von mir folgendes:
Nachweis über ausreichenden Wohnraum (vom Vermieter ausgefüllt und unterschreiben).
Mietvertrag.
Arbeitsvertrag.
Nachweis zum Lebensunterhalt.
Meine Fragen sind :
darf die
ABH die oben genannten Nachweise von mir Verlangen?
Falls ich keinen Nachweis vorlegen könnte, würden sie den Antrag ablehnen?
Soll ich jetzt die
ABH kontaktieren, um den Fall zu erklären?
Hat jemanden eine Idee was wir jetzt machen können.
Ich brauche dringend Beratung.
Viele Grüße
S.M