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Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis nach Trennung von deuttsche Ehegattin (Gelesen: 1.072 mal)
Abdeloab
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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19.05.2022 um 16:15:18
 
Hallo an Alle,
Ich habe eine Frage und zwar:bin algerischer Staatsbürger und seit fast 7 Jahre mit einer deutschen Frau verheiratet(wir haben keine Kinder),nun will Sie sich von mir trennen und möchte fragen ob ich Probleme mit meinen befristeten Aufenthaltstitel nach de Trennung haben werde.
Vielen Dank im Voraus!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.05.2022 um 16:32:40
 
Ist dein LU gesichert? Also fester, unbefristeter Arbeitsplatz mit genügend Einkommen?
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Abdeloab
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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Antwort #2 - 19.05.2022 um 16:55:08
 
ja Lebensunterhalt ist gesichert,habe unbefristeten Arbeitsvertrag und sicheres Einkommen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.05.2022 um 17:35:06
 
Warum hast Du dann noch keine NE?
Wenn Dein LU gesichert ist sollte es mit dem Aufenthalt keine Probleme geben.
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Abdeloab
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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Antwort #4 - 19.05.2022 um 20:30:17
 
Ich hatte keine Zeit B1 zu machen wegen der Arbeit.Leider brauche ich B1 um eine NE zu bekommen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.05.2022 um 20:40:23
 
Nicht mal Zeit die Prüfung zu machen? Die solltest Du Dir nehmen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 19.05.2022 um 21:20:33
 
Du hast Anspruch auf eine AE gemäß § 31 AufenthG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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