Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51: und sollte abgeschoben werden.
War seine damalige
AE schon abgelaufen? Welches Aufenthaltsrecht hatte er als ihr geheiratet habt?
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:haben wir uns getrennt. Was sie
ABH allerdings noch nicht weiß.
Warum nicht? Du hast unterschrieben, dass Du Änderungen in euren persönlichen Verhältnissen mitteilen wirst. Er übrigens auch.
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:Er hat wieder nur eine Befristung bekommen.
Nach eurer Trennung? Oder davor?
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:Ist es richtig, das er laut
ABH mit mir mindestens 3 Jahre zusammen sein muss
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbt er erst dann, richtig. Den Paragrafen hat Aras schon verlinkt.
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:damit er nicht ausgewiesen wird?
Ausgewiesen wird er wenn keine gültige
AE mehr hat und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommt.
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:einer geregelten Arbeit nachgeht
Hat er einen "normalen Job" oder verdient er sehr gut? Ist er eine Fachkraft? Mangelberuf? Unter Umständen kann er ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe beantragen. Wegen Job oder z.B. einem deutschen Kind.