Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsrecht (Gelesen: 2.414 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt bei Familienzusammenführung
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht
17.05.2022 um 16:17:51
 
Hallo, mein Mann ist 2016 aufgrund Heirat und Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Er hat mit dieser Frau keine 3 Jahre zusammen gelebt und sollte abgeschoben werden. Daraufhin ging es sehr schnell mit der Scheidung und wir fuhren kurz danach Dänemark um zu heiraten. Er hat danach einen Aufenthalt für 1 Jahr bekommen. Aufgrund verschiedener Dinge haben wir uns getrennt. Was sie ABH allerdings noch nicht weiß. Er hat wieder nur eine Befristung bekommen.
Jetzt meine Frage. Ist es richtig, das er laut ABH mit mir mindestens 3 Jahre zusammen sein muss, also wieder eine Familienzusammenführung, damit er nicht ausgewiesen wird? Er dachte, das zählt nicht mehr, wie eine Familienzusammenführung weil er länger als 5 Jahre in Deutschland lebt und einer geregelten Arbeit nachgeht.
Kann mir das bitte jemand beantworten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #1 - 17.05.2022 um 16:43:17
 
Er muss drei Jahre mit dir zusammen sein. https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html

Ansonsten müsstest du ggü. ihm in der Ehe gewalttätig und so sein, damit er einen besonderen Härtefall geltend machen kann.

Wie hat er die Verlängerung bekommen? Hat er der Ausländerbehörde das bestehen eurer Ehe erklärt, obwohl ihr in Wirklichkeit getrennt seid? Hast du das auch bestätigt?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #2 - 17.05.2022 um 16:47:03
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
Ist es richtig, das er laut ABH mit mir mindestens 3 Jahre zusammen sein muss,

Ja. Es soll diese eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden haben. Dass verschiedene Ehen mit verschiedenen Partnern addiert werden, sagt das Gesetz nicht.

Ob er ein längeres Aufenthaltsrecht bekommt,  kommt auf die Gründe an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #3 - 17.05.2022 um 16:57:32
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
und sollte abgeschoben werden. 

War seine damalige AE schon abgelaufen? Welches Aufenthaltsrecht hatte er als ihr geheiratet habt?

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
haben wir uns getrennt. Was sie ABH allerdings noch nicht weiß.

Warum nicht? Du hast unterschrieben, dass Du Änderungen in euren persönlichen Verhältnissen mitteilen wirst. Er übrigens auch.

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
Er hat wieder nur eine Befristung bekommen. 

Nach eurer Trennung? Oder davor?

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
Ist es richtig, das er laut ABH mit mir mindestens 3 Jahre zusammen sein muss

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbt er erst dann, richtig. Den Paragrafen hat Aras schon verlinkt.

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
damit er nicht ausgewiesen wird? 

Ausgewiesen wird er wenn keine gültige AE mehr hat und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommt.

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 16:17:51:
einer geregelten Arbeit nachgeht

Hat er einen "normalen Job" oder verdient er sehr gut? Ist er eine Fachkraft? Mangelberuf? Unter Umständen kann er ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe beantragen. Wegen Job oder z.B. einem deutschen Kind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #4 - 17.05.2022 um 17:21:45
 
Er hatte damals eine Fiktionsbescheinigung und hat nach Hochzeit 1 Jahr Aufenthalt bekommen da waren wir auch zusammen. Es war so das er ziemlich Stress gemacht hat nach einem halben Jahr und ich habe eine Tochter. Sie kam mit ihm nicht klar und er hat mir eine geknallt. Also ist er in eine andere Stadt gezogen. Es war viel auf und ab und jedes Mal wieder Versöhnung. Allerdings ist er nicht wieder bei mir eingezogen. Wegen meiner Tochter wollte ich das nicht mehr. Als wir das letzte mal bei ABH waren hat er eine Fiktionsbescheinigung für ein halbes Jahr bekommen weil die ABH bis dahin eine genaue Erklärung möchte wie die Ehe geführt wird ohne das wir zusammen leben. Mittlerweile weiß ich aber das ich mit diesem Mann keine Zukunft haben werde. Allerdings bekomme ich den letzten Schritt einfach nicht hin, weil er dann ausgewiesen wird. Ich will nicht „Schuld“ sein das er in seine Heimat mus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #5 - 17.05.2022 um 17:35:00
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 17:21:45:
Er hatte damals eine Fiktionsbescheinigung 

Könntest du bitte mal  konkretes Datum/Zeiten nennen? Damals und schnell geschieden und kurz nach DK, und dannunddann, das hilft nicht.
Er ist seit 2016 in D. Das ist konkret, aber völlig unwichtig.

3 Jahre bist du noch nicht mit ihm verheiratet. Schon länger hat er Stress gemacht, seit wann seid ihr getrennt?
Bis wann will die ABH deine Erklärung haben?

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 17:21:45:
Allerdings bekomme ich den letzten Schritt einfach nicht hin,
Was meinst du denn damit?
Du kannst der ABH erklären, dass du die Trennung aufrecht erhältst.
Der Mann kann selbst versuchen, einen anderen AT zu erhalten.
Wenn er das korrekt macht, muss er evtl. nicht ausreisen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #6 - 17.05.2022 um 17:47:40
 
Sein Anwalt hat Anfang 2020 eine Verlängerung hin bekommen. Im Juli 2020 haben wir geheiratet. Ca im Oktober 2020 hat er eine AE für Ich glaube 3 Monate bekommen weil die ABH länger für die genau Prüfung benötigt. Im Dezember 2020 ist er bei mir ausgezogen. Aufgrund des ständigen hin her und immer wieder Versöhnungen hat er danach eine AE für 1 Jahr bekommen. Dieses Jahr im Januar oder Februar sind wir dann zusammen zur ABH. Dort haben wir die Wahrheit gesagt warum er nicht bei mir wohnt wie z.B. wegen meiner Tochter, gut bezahlter Job usw. Daraufhin hat er eine AE bekommen bis Juli 2022 und bis dahin möchte die ABH dieses Schreiben was bestätigt wie wir glaubhaft eine Ehe führen. Dieses Schreiben wurde kurz nach dem Termin dort hin gesandt. Allerdings weiß ich seit ca 3-4 Monaten das ich dieses Ehe nicht mehr möchte. Bis jetzt hat die ABH sich angeblich nicht gemeldet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #7 - 17.05.2022 um 18:02:26
 
Du kannst es der Ausländerbehörde einfach schriftlich mitteilen, dass es jetzt nicht mehr zu einem Zusammenleben kommt, dass Schluss ist.

Dann könnte die Ausländerbehörde Deinem Mann mitteilen, dass diese Aufenthaltserlaubnis (wegen der Ehe) nicht mehr verlängert wird. Dann muss er entweder ausreisen, oder er beantragt eine neue Aufenthaltserlaubnis (wegen der Arbeit).

Ausgewiesen wird er nicht, das wäre nur angesagt, wenn er eine Straftat begeht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #8 - 17.05.2022 um 18:43:33
 
Bei dem letzten Vorsprechen bei der ABH wurde mir klar gesagt, dass ein Aufenthalt in Deutschland nur mit 3 Jahren Ehe möglich ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #9 - 17.05.2022 um 18:43:57
 
Ich möchte wissen, ob dem so ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #10 - 17.05.2022 um 18:54:58
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 18:43:57:
Ich möchte wissen, ob dem so ist


Ja,dem ist so.Haben Dir aber schon Aras & SimonB erklärt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 574

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #11 - 17.05.2022 um 19:00:59
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 18:43:57:
Ich möchte wissen, ob dem so ist

Ja, dem ist so, steht im Aufenthaltsgesetz, § 31, Absatz 1, Nr.1:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html

Wenn es noch andere Gründe für ein Aufenthaltsrecht gibt, dann gibt es vielleicht einen AT aus anderem Grund/zu anderem Zweck.
Eben nicht mehr als Ehemann, weil man auch nicht mehr zusammenlebt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lilli12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #12 - 17.05.2022 um 19:23:26
 
Ich denke mal als Auslieferungsfahrer wird es dann keinen anderen Grund geben oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #13 - 17.05.2022 um 19:35:01
 
Ist jetzt nicht der klassische Mangelberuf.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht
Antwort #14 - 17.05.2022 um 19:36:24
 
Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 19:23:26:
Ich denke mal als Auslieferungsfahrer wird es dann keinen anderen Grund geben oder?


Das reicht nicht für eine AE

Lilli12345 schrieb am 17.05.2022 um 17:21:45:
Ich will nicht „Schuld“ sein das er in seine Heimat mus.


Du hast keine Schuld an seinem Verhalten.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema