Du kannst nur Rentenbeiträge kaufen, wenn man mehr Zeiten hat, die als Anrechnungszeiten gelten, man aber schon mehr als 8 Jahre Anrechnungszeiten hat. Bspw. wenn er nach dem 15. Geburtstag noch zur Schule gegangen ist und danach noch studiert hat besucht hat, und diese ganzen Zeiten mehr als 8 Jahre sind.
Also bspw. bis 18 Schule besucht, dann 5 Jahre studiert. Danach noch 2 weitere Jahre Sprachkurs besucht. Dann hat man ca. 10 Jahre anrechenbare Zeit, wovon aber nur 8 anerkannt werden. Die zwei weiteren Jahre sind dann aber ne Lücke. Diese Lücke kann man bis zum 45. Lebensjahr nachzahlen.
Also da müsste man halt schauen. Außerdem hat Deutschland mit bestimmten Staaten Sozialversicherungsabkommen. Türken können bspw. ihre Rentenversicherungsbeiträge bei der DRV anrechnen lassen.
Also da müsste man eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen.
Aber mal ne andere Frage: Wo steht in § 26
AufenthG, dass man 60 Rentenbeiträge braucht? Ich sehe keinen Verweis auf §9 Abs.2 S.1 Nr. 3
AufenthG. Also woher kommt die Forderung?