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Namenserklärung für unseres Kindes (Gelesen: 1.882 mal)
Gislain
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i4a rocks!


Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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15.05.2022 um 11:02:17
 
Hallo Zusammen,
in 2 Wochen erwarten wir ein Kind. Als Vater habe ich 2 Vornamen (V1 V2) und 2 Nachnamen (N1 N2). Wir sind verheiratet und haben uns bereits entschieden, dass das Kind den Nachname  des Vaters tragen sollte.
Nun wissen wir nicht, ob das Kind nur einen der beiden Nachnamen des Vaters tragen sollte. Wir wollen eigentlich, dass das Kind nur den Nachname N1 trägt. Kommen wir damit durch oder muss das Kind die beiden Nachnamen des Vaters N1 N2 tragen?
Danke im Voraus!
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SimonB
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2022 um 16:06:59
 
Gislain schrieb am 15.05.2022 um 11:02:17:
Kommen wir damit durch

Ruf doch mal beim zuständigen Standesamt an.
Die Namensrechtlichen Regelungen sind Länderrecht/je nach Bundesland.
Mit ausländerrechtlichen Fragen hat das nichts zu tun.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.05.2022 um 22:19:15
 
Bei einer Eheschließung müsste die Frau wenn sie den Familiennamen des Mannes anehmen möchte beide Nachnamen annehmen. Genau aus diesem Grund hatte ich damals meinen Nachnamen auch behalten  Smiley. Ich kann mir nicht vorstellen dass das bei Kindern anders ist. Das Kind kann ja nicht nur den halben Vatersnamen bekommen. Aber das Standesamt zu fragen ist sicher am Einfachsten.
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Madita
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i4a rocks!


Beiträge: 111
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 09.07.2022 um 22:36:37
 
Es kommt darauf an, ob es im Heimatland des Vaters auch namensrechtlich üblich ist "nur" einen Nachnamen zu übernehmen. Dann könnte man dieses Namensrecht wählen.
Wenn man das deutsche Namensrecht wählt, dann entscheidet man sich für den kompletten Nachnamen, da kann man nicht einfach kürzen.

Mein Mann hat z.B. zwei spanische Nachnamen (Beispiel: Alvarez Sanchez). Im spanischen Namensrecht ändert sich der Namen nach Hochzeit nicht. Aber es ist üblich, dass das Kind einen Nachnamen des Vaters und einen der Mutter erhält. Wir haben dieses Namensrecht gewählt, daher hat unser Kind einen zweifachen Nachnamen - und zwar von uns beiden (Beispiel: Emma Alvarez Schmidt - ohne Bindestrich). Alternative wäre gewesen: Emma Alvarez Sanchez. Aber "nur" Emma Alvarez wäre nicht gegangen.)

Wenn ich den Namen meines Mannes bei Hochzeit hätte annehmen wollen, wäre das nur komplett gegangen (Alvarez Sanchez) - weil das deutsche Namensrecht den Namen als Ganzes betrachtet.
Daher hätte ich auch nicht beide Namen als klassischen Doppelnamen kombinieren können (Alvarez Sanchez Schmidt), weil das dann dreigliedrig geworden wäre und das wiederum verbietet das deutsche Namensrecht.

So wurde es uns damals erklärt.

Also: Am besten erkundigen, wie das Namensrecht des Heimatlandes es vorsieht und dann entscheiden, ob man das bei Geburt des Kindes auswählt.

EDIT: Ups, grad ist mir aufgefallen, wie alt die Frage schon ist.. okay, das Kind hat vermutlich schon einen Namen  Durchgedreht - vielleicht interessiert es sonst noch jemanden.  Cool
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