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Antrag zur Beurkundung einer Auslandsgeburt (Gelesen: 1.525 mal)
walkon
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13.05.2022 um 14:58:41
 
Folgendes...

Meine Tochter ist im Juli 2021 in Südamerika geboren.

Ich selber bin deutscher Staatsangehöriger, geboren in Deutschland und habe meinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland. 

Meine Verlobte (Mutter meiner Tochter) ist Ausländerin, lebt im Ausland und hat auch nie einen Wohnsitz in Deutschland  gehabt. Meine Verlobte spricht auch kein Deutsch (English sowie spanisch).

Wir beide sind unverheiratet bzw. geschieden und unsere Hochzeit ist allerdings für den Juni 2022 geplant.

Ich möchte für meine Tochter einen "Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister - ohne Inlandswohnsitz" vornehmen und habe das Verständnis, dass die antragstellende Person (das wäre im Falle ich) im Standesamt seines Wohnsitzs die Antragstellung vornehmen muss. Aus dieser Vorgabe und den von mir genannten Voraussetzungen heraus, ergeben sich für mich die nachfolgenden Fragen:

- Es ist korrekt, dass ich als Antragsteller an dem Standesamt meine Wohnsitzs den Antrag stellen kann?
- Meine Tochter ist mit ihrer Geburt Deutsche könnte aber dann zwei Staatsbürgerschaften haben?
- Kann ich alleine, d.h. auch ohne dass meine ausländische Verlobte vor Ort in Deutschland ist, den Antrag zur Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister stellen?
- Namenserklärung ohne meine Verlobte möglich?
- Welche Unterlagen wären für die Beurkundung meiner Tochter in Deutschland erforderlich?
- Bislang bin ich nicht als Vater in der Geburtsurkunde angegeben (die Urkunde enthält keine Angaben zum Vater). Wird dies dann mit der Eintragung ins Geburtenregister in Deutschland nachträglich vorgenommen
- Vaterschaftsanerkennung ist auch beim Standesamt vorzunehmen? wann ist diese vorzunehmen?

Vielen dank im voraus.
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lottchen
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Antwort #1 - 13.05.2022 um 15:26:07
 
Falsche Reihenfolge. ERST die Vaterschaft anerkennen, DANN die Geburt eintragen lassen, Paß beantragen usw.

Vaterschaft erkennt man üblicherweise beim Jugendamt an. Oder beim Notar (kostet ein bißchen was). Hier in D. Die Mutter muss zustimmen. Kann sie in ihrem Land machen.

Zu den anderen Fragen können andere sicher besser Auskunft erteilen. Nur sollte das ganze jetzt mal flott von statten gehen wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten soll und eine deutsche Geburtsurkunde. Das eine Jahr ist bald rum.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/03-geburtsurkunde/...
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Antwort #2 - 13.05.2022 um 17:31:31
 
lottchen schrieb am 13.05.2022 um 15:26:07:
Das eine Jahr ist bald rum.

Welches Jahr?

Ich sehe hier keine Hinweis darauf, dass der der deutsche Vater selbst im Ausland geboren ist, geschweige denn nach dem Stichtag.

Ohne solche Hinweise ist im verlinkten Text genannte Jahresfrist völlig irrelevant und das Kind ist mit wirksamer Vaterschaftsanerkennung deutsch.

walkon schrieb am 13.05.2022 um 14:58:41:
Meine Tochter ist mit ihrer Geburt Deutsche könnte aber dann zwei Staatsbürgerschaften haben?

Ja.

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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walkon
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Antwort #3 - 16.05.2022 um 18:27:15
 
Also ich habe nun mal beim Jugendamt und beim Standesamt zwecks Nachbeurkundung und Vaterschaftsanerkennung nachgefragt und mir ist die Zuständigkeit ein wenig unklar.

Beide haben mir geantwortet und vom Standesamt habe ich zig Formularien zwecks Befüllung für die Nachbeurkundung erhalten mit dem Hinweis, dass ich nach Zahlung sämtliche Informationen zwecks weiterem Prozess erhalte und dann wohl auch ein Beratungsgespräch und beim Jugendsamt hörte sich das alles viel einfacher an.

Ich wurde angerufen, soll Geburtsurkunde des Kindes und meine Personalien sowie der Mutter zukommen lassen und dann kann der Rest in einem Termin in 2 Wochen erledigt werden. Rest hiesse Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgeerklärung. Geburtenregister könnte wohl dann auch da gemacht bzw. veranlasst werden (!?). Ist dies korrekt?

Vor Ort müsste meine Zukünftige dann zur ausländischen Botschaft und ihre Zustimmung geben...

Ich bin 47 Jahree und also weit vor 1990 geboren und wie zuvor beschrieben habe ich niemals im Ausland gelebt...
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Aras
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Antwort #4 - 18.05.2022 um 07:38:33
 
Es gibt halt zwei Schritte.

Da das Kind unehelich ist, ist die Vaterschaft nicht klar. Also machst du die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder kostenpflichtig beim Notar. Wenn die Mutter mit dem Kind noch im Ausland ist, dann muss sie das bei der deutschen Botschaft bestätigen, wenn hier in Deutschland kann sie beim Jugendamt oder Notar das zeitgleich mit dir bestätigen. Da es wohl eine Steuer Id hat, ist wohl das Kind und die Mutter schon in Deutschland.

Nach der Vaterschaftsanerkennung ist das Kind auch rechtlich deins. Es wird dann festgestellt dass es die deutsche Staatsangehörigkeit hat, und dann ist alles in trockenen Tüchern.

Dann kannst du halt noch die Geburt nachbeurkunden.
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walkon
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Antwort #5 - 19.05.2022 um 15:22:13
 
Aras schrieb am 18.05.2022 um 07:38:33:
Da es wohl eine Steuer Id hat, ist wohl das Kind und die Mutter schon in Deutschland.


Verstehe ich nicht diese Formulierung...
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Aras
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Antwort #6 - 19.05.2022 um 15:59:49
 
Eine SteuerId bekommt man ja nur wenn man in Deutschland gemeldet ist... Lebt die Mutter und das Kind in Deutschland?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 23.05.2022 um 11:28:21
 
Aras schrieb am 19.05.2022 um 15:59:49:
Lebt die Mutter und das Kind in Deutschland? 

walkon schrieb am 13.05.2022 um 14:58:41:
(Mutter meiner Tochter) ist Ausländerin, lebt im Ausland und hat auch nie einen Wohnsitz in Deutschlandgehabt. Meine Verlobte spricht auch kein Deutsch (English sowie spanisch).

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