Liebe Experten,
selbstredend habe ich versucht über die Suche Informationen zu meinen Fragen zu finden. Leider war ich nicht erfolgreich. Deswegen möchte ich gern zu nachfolgend beschriebener Situation explizit euer Wissen in Anspruch nehmen.
Wir werden am Ende des Jahres für längere Zeit Deutschland verlassen (müssen). Der gesundheitliche Zustand eines nahen Familienangehörigen im Drittstaat erzwingt unsere dortige Anwesenheit.
Ich selbst bin deutscher Staatsbürger, unsere Kinder haben beide Pässe, meine Frau ist Drittstaatlerin. Meine Frau ist seit Mitte 2008 mit mir verheiratet und lebt seitdem ununterbrochen mit mir in Deutschland. Sie bekam im Juli 2008 ihre zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre, ab Mitte 2011 dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis. Die aktuelle
eAT - Card ist bis 04/2032 gültig.
Wir können auf Grund der unklaren gesundheitlichen Situation des Familienangehörigen im Drittland im Moment nicht sicher bestimmen, wann eine Rückkehr erfolgt.
Da wir keine zwei Wohnsitze unterhalten wollen und dies finanziell auch eine grössere Herausforderung wäre, haben wir zum Jahresende unsere Wohnung in Deutschland gekündigt und damit für 2023 keine Wohnadresse in Deutschland.
Uns ist nicht vollständig klar, was dies für meine Frau bedeutet. Im Aufenthaltsgesetz § 51 wird beschrieben, dass die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers nicht erlischt. Weiter heisst es: Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus. Wir werden, wie oben bereits erwähnt, die Zeit unserer Abwesenheit - vor allem die meiner Frau - wegen der oben beschriebenen Situation allerdings nicht vorhersagen können.
Deswegen möchte ich folgende Fragen stellen:
1. was bedeutet diese Kündigung der Wohnung für den unbefristeten
eAT / Niederlassungerlaubnis meiner Frau (bislang 14,5 Jahre in Deutschland)
2. ist eine zwischenzeitliche Einreise bzw. ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in Deutschland (z.Bsp. bei Freunden oder Verwandten) für meine Frau auf Basis des aktuellen
eAT möglich oder bräuchte sie dann dafür extra ein Visum
3. gibt es irgendetwas, was ich im Vorfeld dringend zu beachten bzw. zu erledigen habe
Ich bedanke mich im Voraus für eure Geduld, Mühe und Zeit.
Gruss
Frank