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Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.705 mal)
integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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08.05.2022 um 17:40:33
 
Guten Tag,

Es handelt um einen Syrer,der lebr seit Sieben Jahren in Deutschland und dem Status als Subsidiärer Schutz besitzt.
Er  arbeitet Voll Zeit und  hat B1 abgeschlossen.
Laut seines Aufenthaltes
25 ABS..2(4  Asyl G)
Hat er Anspruch auf Staatsangehörigkeit?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.05.2022 um 17:58:12
 
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

Wenn er alle Voraussetzungen erfüllt, dann hat er auch einen Anspruch. Offensichtlich erfüllt sind laut deinem Posting jedenfalls die Nummern 2 und 6; Nummer 4 spielt bei ihm keine Rolle.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 08.05.2022 um 19:15:04
 
integ schrieb am 08.05.2022 um 17:40:33:
Hat er Anspruch auf Staatsangehörigkeit?

Er möchte eingebürgert werden?

Er kann bei seiner Kommune über deren Website anfragen oder schon die Einbürgerung beantragen.
Dann viele zugeschickte Formulare ausfüllen und mit Nachweisen/Dokumenten in Kopie bei der richtigen Stelle einreichen.
Dann warten.
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integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 19.05.2022 um 21:53:36
 
Braucht er nicht vorher die Niederlassungserlaubnis beantragen??
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Aras
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Antwort #4 - 19.05.2022 um 23:38:27
 
§25 Abs.2 AufenthG ist kein Hindernis. Unbefristetes Aufenthaltsrecht bedeuted nicht unbefristetes Aufenthaltserlaubnis. Unbefristetes Aufenthaltsrecht bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis perspektivisch immer wieder verlängert wird sofern sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern. Bspw. eine AuPair Aufenthaltserlaubnis kann nur. 1 Jahr gültig sein und kann nicht verlängert werden. Eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ehe mit einem Deutschen wird perspektivisch immer verlängert bis sich die Ehegatten trennen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #5 - 20.05.2022 um 10:14:27
 
integ schrieb am 19.05.2022 um 21:53:36:
Braucht er nicht vorher die Niederlassungserlaubnis beantragen??

Nein.
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integ
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 06.06.2022 um 14:16:12
 
Geht das ,dass  er den Antrag  gleichzeitig zusammen mit  seiner Familie bzw Frau und Kindern deen Antrag stellen.
Die komplette Familie sind zusammen vor 7 Jahren Deutcshalnd gekommen.
Sie bekommt nichts von der Staat bzw keine Sozialleistungen und die Kinder gehen in die Schule
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reinhard
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Antwort #7 - 06.06.2022 um 14:37:50
 
integ schrieb am 06.06.2022 um 14:16:12:
Geht das ,dass  er den Antrag  gleichzeitig zusammen mit  seiner Familie bzw Frau und Kindern deen Antrag stellen.
Die komplette Familie sind zusammen vor 7 Jahren Deutcshalnd gekommen.
Sie bekommt nichts von der Staat bzw keine Sozialleistungen und die Kinder gehen in die Schule


Ja, sie sollten es zusammen beantragen. Wenn sie zusammen gekommen sind, ist das kein Problem.

Für andere, die mitlesen: Auch wenn Frau und Kinder später nachgekommen sind, kann man oft die Einbürgerung trotzdem gemeinsam beantragen.
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