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Umzug während Heiratsvisa/Befreiung Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 1.058 mal)
mezzanine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug während Heiratsvisa/Befreiung Ehefähigkeitszeugnis
08.05.2022 um 13:23:15
 
Meine Frage kurz und knapp:

Darf ich während die Heiratsunterlagen beim OLG bzw später der Visa Antrag bei der Botschaft geprüft werden/wird einfach umziehen?

Sprich der Termin steht ja dann vll schon beim Standesamt fest und ich würde dann dort heiraten, wo ich evtl gar nicht mehr gemeldet bin. Oder müsste ich dann beim zuständigen Standesamt einen neuen Termin vereinbaren?
Müsste man dann gegebenfalls rechtlich gesehen mit dem Visa Antrag warten, so dass man dann auch die Adresse angeben kann, wo man sich gemeinsam niederlassen wird?
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reinhard
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Antwort #1 - 08.05.2022 um 13:29:27
 
Du darfst immer umziehen.

Das Standesamt am Wohnort ist nur für die Prüfung zuständig. Ist alles geprüft, dürft Ihr bei jedem Standesamt heiraten. Wenn das ursprünglich Zuständige durch Umzug nicht mehr für die Prüfung zuständig ist, darf es trotzdem noch einen Termin für die Trauung vergeben.

Allerdings wird eine andere Ausländerbehörde für die Prüfung des Visumantrages zuständig. Da ist es sinnvoll, die neue Adresse allen Beteiligten auch selbst mitzuteilen, weil die Kommunikation der Behörden untereinander vielleicht langsamer ist.
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Antwort #2 - 08.05.2022 um 15:37:27
 
ABH haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten, je nach Arbeitsbe- bzw. auch -überlastung. Es kann durchaus passieren, dass der Visumantrag nach der Übergabe des Antrags auf einem deutlich kleineren Aktenstapel landet. Genauso kann es passieren, dass der Antrag gerade "dran ist" und der Bearbeiter vor der Übermittlung der Zustimmung sieht, dass er seit gestern nicht mehr zuständig ist.

Von solchen Lotteriespielen rate ich regelmäßig ab.

Muss man sie dennoch betreiben, sollte man reinhards Rat befolgen und nicht darauf warten, dass die zwei betroffenen Inlandsbehörden den Umzug und den dadurch betroffenen Visumantrag selbst bemerken.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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mezzanine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.05.2022 um 18:43:24
 
das heißt jetzt mit der ukraine krise haben wir die beste zeit erwischt? oder wirkt sich das nicht so sehr auf die ABH aus...könnte man evtl auch schlussfolgern dass ein "einfacher" (vollständiger) ehevisa-antrag vll einfach schnell durchgewunken wird  Augenrollen

oder die legen den auf den extra großen stapel, weil ich deutschrusse bin  Laut lachend
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.05.2022 um 18:49:37
 
mezzanine schrieb am 08.05.2022 um 18:43:24:
das heißt jetzt mit der ukraine krise haben wir die beste zeit erwischt? oder wirkt sich das nicht so sehr auf die ABH aus...könnte man evtl auch schlussfolgern dass ein "einfacher" (vollständiger) ehevisa-antrag vll einfach schnell durchgewunken wird  Augenrollen


Nein, das führt eher zu einer höheren Belastung der Ausländerbehörden. "Schnell durchwinken" würden sie einen Visumantrag deshalb vermutlich nicht.


Zitat:
oder die legen den auf den extra großen stapel, weil ich deutschrusse bin  Laut lachend


Nein, das ist im Ausländerrecht weder vorgesehen noch gestattet noch zeitlich möglich. Wenn Du Deutscher bist, bist Du Deutscher.

Es kommt auch auf das Land des Visumtrags an. Russland?
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mezzanine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.05.2022 um 09:13:42
 
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