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Legalisierung einer Heiratsurkunde (Gelesen: 703 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.05.2022 um 22:47:04
 
Hallo,
Asylanten aus Tansania bekamen vor 5 Jahren ein Kind in Deutschland. Es war das 4. Kind der Eltern. Wegen der fehlenden Heiratsurkunde bekam das Kind keine Geburtsurkunde.

Jetzt ist die Original Heiratskunde da doch das Standesamt fordert, dass diese von der deutschen Botschaft legalisiert wird.

Es war sehr schwierig dieses Dokument aus Sansibar zu bekommen und jetzt soll sie nach Daressalam geschickt werden. Wer garantiert, dass diese Urkunde nicht verloren geht?

Ist die Legalisierung eine Kannbestimmung? Das gleiche Standeamt benötigt keine Legalisierung, wenn es sich um traditionelle Heiraten handelt.

Wer hat einen Rat?

Ryka
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 04.05.2022 um 03:42:03
 
ryka schrieb am 03.05.2022 um 22:47:04:
Ist die Legalisierung eine Kannbestimmung? Das gleiche Standeamt benötigt keine Legalisierung, wenn es sich um traditionelle Heiraten handelt.

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006276/2c2b3e9d83fa5420924a2b9b471d181b/me...
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Beiträge: 3.767

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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.05.2022 um 05:32:09
 
Wenn diese "Asylanten" anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonventin sind, dann solltest du Artikel 25 der Flüchtlingskonvention nachschlagen. Sind es keine anerkannten Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, dann muss wohl oder übel die Legalisierung erfolgen.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/verein...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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