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Sprachkurs-Visum und das Drumherum (Gelesen: 1.381 mal)
SelfAwareSnowman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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25.04.2022 um 00:35:07
 
Hi zusammen,

nach einiger Suche und Stöbern sowohl auf den Behörden- und anderen Seiten, sowie diversen Topics hier, sind mir leider immer noch ein, zwei Dinge unklar. Ich hoffe, ihr könnt hier ein bisschen weiterhelfen und die Antworten sind nicht komplett offensichtlich. Smiley

Kurzer Hintergrund:
Ich, deutscher Staatsbürger, fester Arbeitsplatz hier in D.
Sie, jamaikanische Staatsbürgerin, vor einiger Zeit Master im MINT-Bereich abgeschlossen, arbeitet derzeit noch für die Uni in JM.
Fernbeziehung seit fast 7 Jahren, bisher Besuche nur per Kurzzeit-Visa.

Wir möchten sie dauerhaft nach Deutschland bekommen und einen Job auf Basis des Masters für sie finden (-> Blue Card). Wir denken auch beide über Heirat nach.

Der aktuelle Plan ist ein Sprachkurs in D über sechs Monate von A1 bis B1, in dieser Zeit auch schon mal "vor Ort" Fühler nach Arbeitsstellen ausstrecken und (EVENTUELL, nicht unser Plan A) heiraten.

Folgende Fragen kamen hierbei hoch, auch durch Dinge, die ich hier gelesen habe:

1.) Gibt es aus der Erfahrung heraus Gründe für eine Ablehnung eines solchen Sprachvisums? Ist hier "als Vorbereitung auf eine zukünftige Arbeit per Blue Card" eine ausreichende Begründung?

2.) Kann ein Sprachvisum mit Puffer beantragt werden? Also z.B. 1-2 Woche zusätzlich zum Kurszeitraum vor und nachher, damit sie überhaupt die Möglichkeit hat, den Jetlag aus dem Kopf zu bekommen, bevor die Nummer anfängt?

3.) Verstehe ich richtig, dass das Visum zunächst für max. drei Monate ausgestellt wird, unabhängig vom gebuchten Kurszeitraum, und die Aufenthaltserlaubnis dann innerhalb dieser Zeit entsprechend verlängert werden muss?

3.) Sollten wir doch in dieser Zeit heiraten wollen - die richtigen Dokumente für das Standesamt vorausgesetzt - verstehe ich es richtig, dass wir durch das Visum für den Sprachkurs einen Aufenthaltstitel für sie haben und dann, nach der Heirat einen neuen Aufenhaltstitel auf Basis des Zusammenlebens für sie beantragen können? Aus D heraus, meine ich, ohne vorherige Rückreise zwecks neuem Visum.

Doch wieder mehr Text geworden als ich wollte. Smiley

Ich danke aber schon mal herzlich für jede Hilfe und wünsche allen eine gute und ruhige Woche.
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reinhard
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Antwort #1 - 25.04.2022 um 10:04:30
 
Es ist immer ein Problem, wenn man das eine will (Arbeitsplatz, Heirat), dann aber etwas anderes beantragt (Sprachkurs).

Sinnvoller ist, immer das zu beantragen, was man wirklich will. Bei der Befragung gibt es sonst Unsicherheiten, die zur Ablehnung von allem führen können.

Wer heiraten möchte, sollte ein Heiratsvisum beantragen.
Wer Arbeit suchen möchte, sollte ein Visum zur Arbeitssuche beantragen.

Sie kann es so versuchen, sollte sich aber bewusst sein, dass sie auf Sprachkurse auf Jamaika verwiesen wird.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 25.04.2022 um 10:51:40
 
Ein 3 Monatsvisum zum Sprachkurs mit der "Ausrede" Bluecard ist eher kontraproduktiv und wird höchtwarscheinlich abgelehnt.
Denn B1 reicht nicht, um in Deutsch arbeiten zu können. entweder reicht für die Bluecard Englisch oder man braucht C1

Dazu wird die Botschaft darauf verweisen, dass man B1 auch ganz simpel und viel billiger in Jm lernen kann....im Goetheinstitut
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SelfAwareSnowman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.04.2022 um 18:26:30
 
Hi ihr,

schon mal danke für die schnellen Antworten!

Das war meinerseits unglücklich formuliert.

Das langfristige Ziel ist, dass Sie hier mittels Blue Card arbeitet. Da das voraussichtlich im Hochschul- bzw. Forschungs-Bereich sein wird, bin ich auch erstmal davon ausgegangen, dass das auch mit Englisch funktionieren würde.

B1 war gedacht, um a) Jobsuche ein bisschen zu vereinfachen, b) sie sowieso die Sprache lernen will und c) bei einer evtl. Heirat ja offenbar auch A1 für den Aufenthaltstitel nachgewiesen werden muss.

Hier könnte Sie das Gelernte direkt im Alltag nutzen und trainieren, was in Jamaika natürlich nur schwer geht. Sie hat im Selbststudium schon vor einiger Zeit mit Lernen angefangen, was aber mangels Alltagssituationen und ohne echte Lehrer eher schleppend vorangeht.

Und es hätte natürlich, muss ich dann auch gestehen, den Vorteil, dass wir in der Zeit zusammen wären.

Insofern vielleicht eher die Frage:
Ist die Einreise für ein Sprachvisum generell so schwierig? Bzw. die (ja auch ehrliche) Begründung "ich möchte in Deutschland leben und arbeiten und dafür die Sprache vor Ort lernen" so wenig erfolgsversprechend?

Wir kennen tatsächlich die Goethe-Sprachschule in Jamaika, die aber für sie so schwierig zu erreichen ist, dass Deutschland insgesamt gesehen fast einfacher ist. Und hier hätte sie wie gesagt noch den ganzen Tag Deutsche um sich herum.
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Aras
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Antwort #4 - 25.04.2022 um 18:50:25
 
Sie muss ja ausreichend Geld für das Sprachkursvisum haben. Es wäre also auch denkbar, dass sie sich für ein mehrmonatiges Arbeitssuchvisum bewirbt und während der Arbeitssuche auch einen Sprachkurs besucht. Ist ja nicht verboten während der Arbeitssuche die Sprachschule zu besuchen... Einziger Nachteil, sollte sie kein Arbeitsplatz finden, müsste sie für die gleiche Dauer im Ausland bleibe in  bis sie ein weiteres Arbeitssuchvisum bekommen kann. Sie könnte aber natürlich jederzeit ein Visum für die Eheschließung bzw. Arbeitsvisum für ein konkretes Arbeitsangebot beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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