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Erfahrung mit Terminvergabesystem bei der Deutschen Botschaft in Hanoi (Gelesen: 1.917 mal)
Christian P.
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16.04.2022 um 13:37:56
 
Guten Tag zusammen,
meine Verlobte und ich haben alle Dokumente für das Ehevisum beschaffen können. Nur bekommen wir keinen Termin bei der Deutschen Botschaft in Hanoi. Der Hochzeitstermin rückt immer näher und wir bekommen langsam Zweifel ob wir am 08.Juli überhaupt Heiraten können.

Zur Erklärung: Die Deutsche Botschaft hat seit letzten August ein neues Terminvergabesystem. Das heißt wir können den Termin nicht per E-Mail beantragen, sondern müssen einen Termin anklicken, sobald dieser von der Botschaft freigegeben wurde. Leider gibt es derzeit keine Termine.

Wir sind bereits schon sehr lange mit den Dokumenten beschäftigt und konnten die Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach zwei Jahren erreichen.

Zu allen übel hat meine Verlobte Ihren Flug bereits gebucht.

Unsere Frage ist: Gibt es denn schon jemanden der sich mit dem neuen Terminvergabesystem, dass seit August 2021 im Einsatz ist, auskennt oder schon Erfahrungen damit hat. Wir haben die Dokumente schon einige Wochen und konnten nichts erreichen. Wir gehen nicht davon aus, dass uns ein Termin rechtzeitig erreicht, da wir nicht wissen in welchen Abständen diese freigegeben werden.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Christian und Men
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Antwort #1 - 17.04.2022 um 13:20:16
 
Ich habe gerade nachgeschaut: Hanoi nutzt übliche Terminvereinbarungssystem des Auswärtigen Amtes.

Damit ist das Ganze kein spezifisches Problem der AV in Hanoi, sondern das allgemeine in allen Ländern mit einem deutlich höheren Aufkommen an Terminwünschen als die Visastelle abarbeiten kann.

Das ist für alle extrem unbefriedigend, aber nicht kurzfristig zu ändern. (Langfristig auch nicht "einfach so").

Mit sinnvollen Ratschlägen kann ich daher nicht helfen.
Vermutlich niemand, denn auch Mails zum selben Thema werden, solange keine Notfälle vorliegen (Notfälle im bösesten Sinne des Wortes!), alle zum selben Resultat führen: Zum Verweis auf das Terminvergabesystem.


Nur eines könnte vielleicht funktionieren:
Hat Deine Frau ein gültiges Schengen-Visum, dann kann sie mit diesem Visum kommen und Ihr heiratet. Anschließend muss sie wieder zurück und ein nationales Visum zur Einreise zum Daueraufenthalt beantragen.

Der Vollständigkeit halber:
Hat sie kein gültiges Schengen-Visum, dann kann auch speziell zur Eheschließung eins erteilt werden, sofern die üblichen Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.
Reisezweck muss glaubhaft sein, Finanzierung gesichert (beides muss hier nicht beleuchtet werden) und der Visumentscheider darf keine Zweifel an der rechtzeitigen Rückreise haben. Das ist hier vermutlich die größte Hürde und hängt sehr von den individuellen Besonderheiten der Antragstellerin ab, der Visum-Vorgeschichte z.B. Und auch davon, wie viele andere bereits die hohen Kosten für zwei Flüge (zurück in die Heimat und dann nochmal nach DEU) als "unzumutbare Härte" geltend gemacht haben, um das Visumverfahren zu umgehen.
Daher fürchte ich, dass die in diesem Textabsatz genannte gesetzliche Möglichkeit konkret in Hanoi nicht sehr oft genutzt werden kann.
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Christian P.
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Antwort #2 - 17.04.2022 um 22:59:26
 
Vielen Dank für die Antwort.
Die Erfahrung mit dem Verweis auf das Terminvergabesystem nach vorheriger Terminanfrage per E-Mail hat meine Verlobe bereits gemacht.
Nun habe ich nochmals eine Anfrage gestartet.

Um ein Ehevisum (Nationales Visum) zu erhalten muss ich, dachte ich zumindest, das Terminvergabesystem nutzen. Möglicherweise gibt es eine andere Möglichkeit die wir nicht kennen.
Wir haben bereits Verpflichtungserklärung und alle notwendigen Dokumente in den letzten Jahren für das Ehevisum beschaffen können. Das heißt alle Voraussetzungen für das Ehevisum sind erfüllt.
Die Befreiung zur Beibringung der Ehefähigkeit ist übrigens 6 Monate gültig, wäre natürlich ein Witz wenn in dieser Zeit kein Termin zustanden kommt.

Das Schengenvisum hört sich nach einer Alternative an. Die Verpflichtungserklärung die ich meiner Verlobten vorgelegt habe ist Zweckgebunden und kann nur zu Eheschließung genutzt werden. Ich müsste noch die Verpflichtungserklärung ersetzen.

Nächste Woche werde ich beim Standesamt fragen ob wir mit Schengenvisum heiraten dürfen.
Das sollte zu schaffen sein  Smiley.

Und dann schnell noch eine weitere Verpflichtungserklärung vom Amt holen nicht vergessen.
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Antwort #3 - 17.04.2022 um 23:05:44
 
Christian P. schrieb am 17.04.2022 um 22:59:26:
Nächste Woche werde ich beim Standesamt fragen ob wir mit Schengenvisum heiraten dürfen.

Das Standesamt interessiert nicht, mit was für einem Visum sie hier ist. Sie kann wenn sie in D ist und die vom Standesamt geforderten Unterlagen vorlegen kann jederzeit heiraten. Nur gleich hierbleiben kann sie danach nicht. Ich frage mich nur, was euch das im Moment für einen Vorteil bringt. Den Termin um das Schengenvisum für einen Besuch zu beantragen bekommt sie doch auch nicht schneller als den Termin, um das Visum zur Eheschließung zu beantragen, oder habe ich da was falsch verstanden?   
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Antwort #4 - 17.04.2022 um 23:10:14
 
Christian P. schrieb am 17.04.2022 um 22:59:26:
Die Verpflichtungserklärung die ich meiner Verlobten vorgelegt habe ist Zweckgebunden und kann nur zu Eheschließung genutzt werden. Ich müsste noch die Verpflichtungserklärung ersetzen.

Falsch, Eheschließung und Eheschließung ist dasselbe.

Christian P. schrieb am 17.04.2022 um 22:59:26:
Nächste Woche werde ich beim Standesamt fragen ob wir mit Schengenvisum heiraten dürfen.

Sei mir nicht böse, aber was soll dieser Gedanke?
Was glaubst Du wohl, warum ich oben schrieb
Petersburger schrieb am 17.04.2022 um 13:20:16:
dann kann auch speziell zur Eheschließung eins erteilt werden

?
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Antwort #5 - 18.04.2022 um 07:05:37
 
Keine Sorge, ich bin doch froh wenn ich Antwort auf mein Thema erhalte.

Petersburger schrieb am 17.04.2022 um 23:10:14:
Falsch, Eheschließung und Eheschließung ist dasselbe.

In der Verpflichtungserklärung meiner Verlobten steht direkt unter meiner Unterschrift wörtlich:
Bemerkung:
Nur gültig  für Visum zur Eheschließung
-Gilt nicht als Vorabzustimmung
Zweck des Aufenthalts:
Eheschließung
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Antwort #6 - 18.04.2022 um 13:27:34
 
Wenn ein Schengen-Visum beantragt werden soll speziell zur Eheschließung, dann frage ich mich verzweifelt nach dem Grund für Deine Vermutung, die vorliegende VE tauge dafür nicht.

Was immer noch nicht heißt, dass ich Optimismus hinsichtlich eines solchen Schengen-Visums verbreiten wolle.
Es gibt die in der AVwV zum AufenthG nachlesbare Möglichkeit (habe die gerade nicht zur Hand, nach meiner Erinnerung 30.0.7 oder dort in der Nähe). Und es gibt die Erteilungsvoraussetzungen für ein Schengen-Visum, die auch für solche Visa gelten ... das Weitere dazu steht schon oben.

Nationales Visum = nach DEU fahren, heiraten, dableiben.
Schengen-Visum = nach DEU fahren, heiraten, ausreisen und nat. Visum beantragen.
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Antwort #7 - 19.04.2022 um 21:40:38
 
gerade mal aus Spaß geschaut: es gibt 1 !! Termin am 2. Mai um 8:45, hoffe Du bist schnell genug.
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Christian P.
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Antwort #8 - 19.04.2022 um 23:48:41
 
Ich weiß, wir haben unser Glück heute morgen um kurz nach 10 Uhr kaum fassen können als wir diesen Termin gesehen haben. Der ist da gerade erst freigeschalten worden.
Leider hat dann irgend etwas nicht funktioniert.
Meine Verlobte hat noch ein paar mal versucht diesen Termin zu buchen, hat leider auch nicht funktioniert.
E-Mail an die Botschaft ist raus. Es wird wohl ein paar Leute außer mir gegeben die Verzweifelt auf diesen Termin klicken.

Die erste Fehlermeldung war:
Zitat:
Bei der Bearbeitung ist ein Fehler aufgetreten. Dieses kann z.B. dadurch verursacht worden sein dass sie den Browser über eine sehr lange Zeit geöffnet haben...

Wenn ich sicher sein bin das alle Angaben richtig sind, bin ich nicht der schnellste. Soweit nachvollziehbar.

Die zweite Fehlermeldung war dann über den Aufenthaltszweck angeordnet:
Zitat:
Diese Angabe muss eindeutig sein. Bei einem anderen Termin wurde sie bereits verwendet

Vielleicht haben wir nun doch einen Termin?
Aber der Termin ist immer noch frei buchbar.
Eine Bestätigungsmail haben wir bis jetzt nicht erhalten.

Die Terminbuchung online war bereits der zweite Versuch an diesem Vormittag einen Termin zu bekommen.

Der erste Versuch war, dass ich mich beim Ausländeramt über diese Vorabzustimmung erkundigt habe, weil wir durch dieses Verfahren äußerst schnell ein Visum erhalten können.
(Ich habe gesehen das es in meinem vorherigen Beitrag fett markiert ist. Beim drauf klickt kommen interessante Infos)

Die Antwort vom Landratsamt Enzkreis war, dass keine Vorabzustimmung für Visa ausgestellt werden.
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Antwort #9 - 20.04.2022 um 10:01:41
 
Christian P. schrieb am 19.04.2022 um 23:48:41:
Die Antwort vom Landratsamt Enzkreis war, dass keine Vorabzustimmung für Visa ausgestellt werden. 

Das steht jeder einzelnen Behörde völlig frei.

In der AufenthV steht dazu nur in § 31
Zitat:
(3) Die Ausländerbehörde kann ... der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).


Damit ist klargestellt, dass sie nicht auf die Dokumente warten muss, die vom Ausländer bei der AV eingereicht wurden, sondern auch schon vorher tätig werden darf.
Sie muss das aber nicht.
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Antwort #10 - 20.04.2022 um 22:59:48
 
Nach dem wir gestern vergeblich versucht haben den vermeintlich freien Termin am 02.05.2022 um 8:45 Uhr hatten wir heute Erfolg mit der Terminbuchung.
Es waren wieder um 10 Uhr Mitteleuropäischer Zeit, dieses mal aber mehr Termine online.

Der Termin ist am 05.05. und die Hochzeit 9 Wochen später. Das wird wahrscheinlich etwas zu knapp werden.
Wir werden uns nochmals erkundigen, vermutlich wird aber die Hochzeit verschoben werden müssen.

Wir sind trotzdem sehr erleichtert nun einen Termin zu haben.
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