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Familienzusammenführung Kind von Spanierin aus Phillipinien (Gelesen: 2.474 mal)
LynJonas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.04.2022 um 18:06:50
 
Hallo, eine bekannte von mir lebt(Mietwohnung)und arbeitet in Deutschland(Berlin)
Ursprünglich kommt sie aus den Phillipinen.
Sie sagt, sie hat eine spanische Staatsbürgerschaft, aber ihre Tochte lebt noch in den Phillipinen.
Nun möchte sie ihre Tochter nach Deutschland holen.
Ist das möglich?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.04.2022 um 18:09:59
 
Alter der Tochter?
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LynJonas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.04.2022 um 18:26:50
 
8Jahre
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.04.2022 um 18:31:57
 
Aus hiesiger Sicht ist ein Nachzug damit möglich. Die Tochter würde als Familienangehörige eines EU-Bürgers (sofern die Mutter tatsächlich spanische Staatsangehörige sein sollte) abgeleitete Freizügügkeit genießen. Für die Einreise müsste dennoch ein Visum bei der Botschaft in Manila beantragt werden.

Ob das Kind aus den Philippinen ausreisen darf ist eine andere Frage, ich kenne das dortige Recht nicht.   
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LynJonas
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Antwort #4 - 12.04.2022 um 18:35:03
 
Ok, aber muss sie dann  erst nach Spanien, also da sich melden? Oder einfach nur ein Visum beantragen und dann Flugticket nach Berlin  und da dann zum Meldeamt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.04.2022 um 18:41:55
 
Sie muss nicht nach Spanien, wenn sie in Deutschland leben möchte.
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LynJonas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 12.04.2022 um 18:45:49
 
Ok, danke, das hat mir geholfen! Dachte man muss beim  Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen, nen Pass beantragen.
Aber klar, da sind andere Rechte im Ausland.
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LynJonas
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 12.04.2022 um 21:51:24
 
Zitat:
Aus hiesiger Sicht ist ein Nachzug damit möglich. Die Tochter würde als Familienangehörige eines EU-Bürgers (sofern die Mutter tatsächlich spanische Staatsangehörige sein sollte) abgeleitete Freizügügkeit genießen. Für die Einreise müsste dennoch ein Visum bei der Botschaft in Manila beantragt werden.

Ob das Kind aus den Philippinen ausreisen darf ist eine andere Frage, ich kenne das dortige Recht nicht.   



Bei der deutschen Botschaft?
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LynJonas
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Antwort #8 - 12.04.2022 um 22:09:46
 
LynJonas schrieb am 12.04.2022 um 18:45:49:
Ok, danke, das hat mir geholfen! Dachte man muss beim  [s]Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen[/s], nen Pass beantragen.
Aber klar, da sind andere Rechte im Ausland.


-Landesamt für Einwanderung meinte ich
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Antwort #9 - 13.04.2022 um 00:28:39
 
LynJonas schrieb am 12.04.2022 um 21:51:24:
Bei der deutschen Botschaft?

Ja, ein Visum für Deutschland muss in der deutschen Botschaft in dem Land beantragt werden, in dem der Antragsteller (in dem Fall das Kind) seinen Wohnsitz hat.

Wegen der Bedingungen, unter denen das Kind überhaupt ausreisen darf, müsste sie sich bei den Behörden ihres Geburtslandes erkundigen. Ist ein Vater in der Geburtsurkunde vermerkt? Wenn ja hat sie das alleinige Sorgerecht? Wer trifft vor Ort die Entscheidungen für das Kind?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.04.2022 um 06:54:32
 
LynJonas schrieb am 12.04.2022 um 22:09:46:
-Landesamt für Einwanderung meinte ich


Nach der Einreise mit dem Visum und Wohnsitzanmeldung muss beim LA f. Einwanderung eine Aufenthaltskarte beantragt werden: https://service.berlin.de/dienstleistung/324282/standort/327805/
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Antwort #11 - 13.04.2022 um 07:56:57
 
Prüfen ob sie wirklich eine spanische Staatsangehörigkeit hat, das wäre ungewöhnlich. Meist haben sie eine spanische AE.
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lottchen
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Antwort #12 - 13.04.2022 um 09:35:57
 
Mit einer spanischen AE kann sie aber nicht in D leben und arbeiten. Also müsste wirklich erst mal klar sein, dass sie die spanische Staatsangehörigkeit hat und selber nach EU-Recht hier in D lebt. Sie hat eine Aufenthaltskarte oder doch Daueraufenthalt EU? Was hat sie für Papiere?
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LynJonas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 13.04.2022 um 11:40:27
 
Wohl normaler Spanischer Pass und alleiniges Sorgerecht.
Stellt sich noch die Frage welche Papiere benötigt werden und ob übersetzt werden muss...
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Antwort #14 - 13.04.2022 um 13:10:39
 
LynJonas schrieb am 13.04.2022 um 11:40:27:
Stellt sich noch die Frage welche Papiere benötigt werden und ob übersetzt werden muss...

Das Verwandtschaftsverhältnis wie auch Nachweise über das Freizügigkeitsrecht der Mutter (Nachweis der spanischen StAng, Wohnsitzanmeldung, Arbeitsvertrag) in Deutschland sind beizüfugen. Ausländische Dokumente natürlich mit Übersetzung.

Was nicht möglich sein wird ist die auf den Philippinen sonst duchzuführende Urkundenüberprüfung vor der Einreise, da das Visum ist schnell und unkompliziert zu erteilen ist.

Näheres gibt es bei der dt. Botschaft in Manila.
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